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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3713
BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14 (https://dejure.org/2015,3713)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 1 WB 24.14 (https://dejure.org/2015,3713)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 1 WB 24.14 (https://dejure.org/2015,3713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; SLV § 40
    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Gerade wegen dieses Kriteriums hat aber das Bundesamt für das Personalmanagement unter Hinweis auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Geburtsjahrgangsbezug beim Laufbahnwechsel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 -) den angefochtenen Bescheid aufgehoben und die erneute Betrachtung im Auswahlverfahren 2014 zugesagt.

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Die danach für einen gerichtlichen Feststellungsausspruch erforderliche Erledigung der truppendienstlichen Maßnahme liegt vor, wenn sich das Begehren eines Antragstellers in der Hauptsache materiell erledigt hat und/oder wenn die Regelungswirkung der strittigen Maßnahme und die daraus resultierende Beschwer für den Betroffenen weggefallen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    An diese prozessrechtliche Erklärung ist der Senat gebunden (insoweit anders als BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 23, bei dem im gerichtlichen Verfahren von Anfang an nur ein Feststellungsantrag gestellt worden war und der Streitgegenstand unverändert geblieben ist).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Bei dieser, vom Bundesministerium der Verteidigung initiierten Verfahrensweise gehen beide Beteiligten davon aus, dass das das Auswahljahr 2013 betreffende Antragsverfahren nicht fortgeführt wird und sich in der Hauptsache erledigt hat, weil nunmehr ein neues - hier nicht streitgegenständliches - Verfahren für das Auswahljahr 2014 von Amts wegen eingeleitet wird (vgl. zur Erledigung durch konsensuales Verhalten auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 11.97 - Buchholz 316 § 43 VwVfG Nr. 10 S. 4 f.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Unabhängig davon, ob dieses nicht von vornherein als aussichtslos erscheint, kann die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatz nur dann ein Feststellungsinteresse begründen, wenn die Erledigung nach Rechtshängigkeit des Anfechtungsbegehrens eingetreten ist; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder der Entscheidung bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 6.14

    Truppendienstliche Maßnahmen - Erledigung und Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 6.14 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 1 WB 50.13

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1141/13 -, die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 50.13 und die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 14.14

    Der Anspruch des Soldaten auf einen bestimmten Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
    Folge der Aufhebung eines ablehnenden Bescheids ist grundsätzlich nicht die Erledigung des Anliegens des Antragstellers, sondern die Notwendigkeit einer erneuten Entscheidung über den dann wieder offenen Antrag auf Zulassung zum Laufbahnwechsel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 WB 14.14 und 1 WB 33.14 - juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (BVerwG, B. v. 5.2.2015 - 1 WB 24.14 - juris Rn. 20; U. v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - NVwZ 2014, 883; U. v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - ZfWG 2013, 380; B. v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6).
  • VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14

    Beamter; ehrenamtlicher Richter; Gleitzeit; Kernzeit; Schöffe; …

    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (BVerwG, Beschluss vom 05. Februar 2015, - BVerwG 1 WB 24.14 -, juris).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 1 WB 50.13

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

    Ein Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegen diesen Bescheid ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 24.14 noch anhängig.

    Die Akte des Truppendienstgerichts Süd - S 4 KL 9/13 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 24.14 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Denn dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen, sondern beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 24.14 noch anhängig.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 - 2 L 16/20

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven …

    Rn. 62 Das Feststellungsinteresse kann sich insbesondere aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 1 WB 24.14 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733

    Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

    Danach kommt es hier auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B. v. 5.2.2015 - 1 WB 24/14 - juris Rn. 20;… U. v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - NVwZ 2014, 883 - juris Rn. 10;… U. v. 16.5.2013 - 8 C 15/12 - juris Rn. 25; B. v. 30.4.1999 - 1 B 36/99 - juris).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers …

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 05.02.2015 - 1 WB 24/14 - juris Rn. 20;… U.v. 16.05.2013 - 8 C 15/12 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 3 K 14.1138

    Heimaufsichtliche Anordnung (bewohnerspezifisch)

    Danach kommt es hier auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 1 WB 24/14 - juris Rn. 20;… U.v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - NVwZ 2014, 883 - juris Rn. 10;… U.v. 16.5.2013 - 8 C 15/12 - juris Rn. 25; B.v. 30.4.1999 - 1 B 36/99 - juris).
  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger …

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 1 WB 24.14 - juris Rn. 20;… U.v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - NVwZ 2014, 883 - juris Rn. 10;… U.v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - juris Rn. 25; B.v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - juris).
  • VG Halle, 19.11.2019 - 8 A 1/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Verweigerung einer strahlenschutzrechtlichen …

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 1 WB 24/14 - juris Rn. 20;… Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 - NVwZ 2014, 883 - juris Rn. 10;… Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 15/12 - juris Rn. 25; Beschluss vom 30. April 1999 - 1 B 36/99 - juris).
  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.308

    Verlängerung des Vorbereitungsdienstes einer Polizeimeisteranwärterin wegen …

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 1 WB 24.14 - juris Rn. 20;… U.v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - juris Rn. 25; B.v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - juris).
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