Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Antrag gegen Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Trunkenheitsfahrt
- Wolters Kluwer
Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdiensteines unter anderem aufgrund hohen Alkoholkonsums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdiensteines unter anderem aufgrund hohen Alkoholkonsums
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Rn. 18 1. Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der - hier mit Schreiben vom 24. September 2020 erfolgten - Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).Rn. 19 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m.w.N.).
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren BVerwG 1 WB 3.19 sei dem Antragsteller vorliegend keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden; auch habe er bisher noch keine medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert.Die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde wäre zwar für den Geheimschutzbeauftragten schon wegen des anderen Schutzzwecks des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nicht bindend; sie kann aber indizielle Bedeutung haben und besonders, wenn sie auf einer positiv verlaufenen medizinisch-psychologischen Untersuchung beruht, auch für die sicherheitsrechtliche Prognose von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 36).
Allerdings kann er - anders als der betroffene Soldat in dem Verfahren BVerwG 1 WB 3.19 - auch nicht eine positive Prognose der Fahrerlaubnisbehörde zu seinen Gunsten in das Sicherheitsüberprüfungsverfahren einführen.
- BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12
Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Insbesondere hatte der Antragsteller Gelegenheit, sich in einer persönlichen Anhörung zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.). - BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29). - BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14
Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Feststellung eines Sicherheitsrisikos keine zusätzliche Ebene der repressiven Reaktion auf ein Fehlverhalten des Betroffenen - gegebenenfalls, wie hier, nach dessen strafrechtlicher und/oder disziplinarrechtlicher Ahndung - dar, sondern eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29…, vom 24. April 2012 - 1 WB 62.11 - juris Rn. 31 und vom 21. Mai 2015 - 1 WB 54.14 - BVerwGE 152, 152 Rn. 40). - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Feststellung eines Sicherheitsrisikos keine zusätzliche Ebene der repressiven Reaktion auf ein Fehlverhalten des Betroffenen - gegebenenfalls, wie hier, nach dessen strafrechtlicher und/oder disziplinarrechtlicher Ahndung - dar, sondern eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29…, vom 24. April 2012 - 1 WB 62.11 - juris Rn. 31 …und vom 21. Mai 2015 - 1 WB 54.14 - BVerwGE 152, 152 Rn. 40). - BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 62.11
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei einem Soldaten durch …
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
Auf dem Gebiet des Sicherheitsrechts ist die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel zu verneinen, wenn die betroffene Person eine Straftat begangen hat, die ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (…vgl. BVerwG vom 16.10.1995 - 1 C 32.94 - juris Rn. 11 f. zu § 5 WaffG; vom 1.9.2021 - 1 WB 24.20 - juris Rn. 30 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG;… BayVGH vom 18.12.2018 - 8 CS 18.21 - juris Rn. 15 zu § 7 LuftSiG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2026 - 1 B 1154/25
Aufhebung der vorbehaltlichen Zulassung zum Studiengang i.R.e. …
Rn. 47 Grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 -, juris, Rn. 21 bis 31; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2025 - 2 A 5.25 -, juris, Rn. 14 f., m. w. N., und Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 24.20 -, juris, Rn. 20, sowie OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2020 - 1 B 1716/19 -, juris, Rn. 32 f., m. w. N.; in diesem Sinne auch Günther, in: Plog/Wiedow, BBG, Werkstand: November 2025, BBG § 9 Rn. 52c; ablehnend Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, Vorbemerkungen zum SÜG, Rn. 22 bis 22e. - VG Köln, 12.08.2024 - 13 L 1236/24 Rn. 27 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - juris, Rn. 21 ff.; Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 24/20 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 10. September 2020 - 1 B 1716/19 -, juris Rn. 32; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, juris Rn. 26 ff.
- VG Köln, 31.07.2025 - 13 K 4181/22 Rn. 28 BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - juris, Rn. 21 ff., und vom 1. September 2021 - 1 WB 24.20 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 10. September 2020 - 1 B 1716/19 -, juris Rn. 32; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, juris Rn. 26 ff. Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, Vor § 1 SÜG Rn. 22; Däubler, in: SÜG, 1. Auflage 2019, § 14 Rn. 37.
- VG Berlin, 17.03.2026 - 4 K 812.24 Denn der Begriff der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG umfasst auch die Fähigkeit und Bereitschaft, sich strikt an bestehende Regeln zu halten (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - BVerwG 1 WB 24/20 - juris, Rn. 31).
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