Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13
Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20
Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können allenfalls dann eine Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 WD 14.13 - Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20
Dies setzt voraus, dass ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis haben kann, der Richter werde in seiner Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt; insoweit genügt schon der "böse Schein" (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 35.14
Nebentätigkeit; Ausübung während der Dienstzeit; Inanspruchnahme von …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20
Für sich allein nicht ausreichend ist, dass der (ehrenamtliche) Richter den Verfahrensbeteiligten kennt oder dass zwischen dem (ehrenamtlichen) Richter und dem Verfahrensbeteiligten dienstliche Beziehungen oder Kontakte bestanden oder bestehen; insoweit enthalten § 54 Abs. 2 VwGO und § 77 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 und 3 WDO abschließende Ausschließungsregelungen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 WB 28.09 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 73 Rn. 10 und vom 23. April 2015 - 1 WB 35.14 - Rn. 7). - BVerwG, 23.03.2010 - 1 WB 28.09
Auszug aus BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20
Für sich allein nicht ausreichend ist, dass der (ehrenamtliche) Richter den Verfahrensbeteiligten kennt oder dass zwischen dem (ehrenamtlichen) Richter und dem Verfahrensbeteiligten dienstliche Beziehungen oder Kontakte bestanden oder bestehen; insoweit enthalten § 54 Abs. 2 VwGO und § 77 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 und 3 WDO abschließende Ausschließungsregelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 WB 28.09 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 73 Rn. 10 …und vom 23. April 2015 - 1 WB 35.14 - Rn. 7).
- BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …
Rn. 7 3. Über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen ist im vorliegend vom Soldaten nach § 21 Abs. 1 WBO betriebenen Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 VwGO i. V. m. §§ 41 bis 49 ZPO zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 3).Rn. 8 4. Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 4).
Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
Auch dies spricht dagegen, dass ein objektiver Betrachter den Eindruck hätte erlangen müssen, der Richter werde nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …
Bei ihnen liegen nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5 …und vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5) keine gesetzlichen Ausschließungsgründe vor; ebenso fehlt es an Gründen, die deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.Rn. 40 b) Ob innerhalb eines Anhörungsrügeverfahrens ein Ablehnungsverfahren überhaupt statthaft ist (bejahend: BVerwG…, Beschluss vom 14. April 2021 - 9 A 8.19 u. a. - juris Rn. 5; VGH Kassel…, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 3 B 370/21 - juris Rn. 3 f.; ablehnend: VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - juris Rn. 3 ff.; VGH München…, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 6 ff.; OVG Weimar…, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - juris Rn. 1; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. November 2020 - 20 WLw 3/20 - juris Rn. 13 ff.; OVG Bremen…, Beschluss vom 16. März 2021 - 1 B 117/21 - juris Rn. 1;… offengelassen: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - juris Rn. 3 …und vom 29. November 2018 - 9 B 26.18 - juris Rn. 3 ff.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 29. November 2017 - 1 F 30/17 - juris Rn. 3), kann dahingestellt bleiben, weil das gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 41 bis 49 ZPO zu würdigende (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 -, juris Rn. 3) Ablehnungsgesuch des Soldaten jedenfalls keinen Erfolg hat.
Bei ihnen liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor noch ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
- BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im …
Rn. 11 3. Über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen ist in den vom Soldaten betriebenen Antragsverfahren nach den gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 VwGO i. V. m. §§ 41 bis 49 ZPO zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 3).Rn. 12 4. Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 4).
Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
Auch dies spricht dagegen, dass ein objektiver Betrachter den Eindruck hätte gewinnen müssen, der Richter werde nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 04.08.2026 - 1 WNB 1.26
Vorwurf von "Charaktermängeln" führt zur Befangenheit!
Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, wobei bereits der "böse Schein" genügt (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6 …und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25 u. a. - juris Rn. 15). - BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
Befangenheit wegen fehlerhafter Rechtsanwendung?
Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 4 …und vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - NZWehrr 2022, 256 Rn. 8).Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 29.04.2026 - 2 WB 1.25 Denn selbst wenn ein neuer Befangenheitsantrag vorläge, ist der Richter A weder kraft Gesetzes nach § 79 Abs. 1 WDO noch wegen der Besorgnis der Befangenheit nach den gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 3;… Scheuren, in: Dau/Scheuren, WBO, 8. Aufl. 2024, § 23a Rn. 5 m. w. N.) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgeschlossen.
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6). - BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24 Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs
Rn. 13 Bei den Richtern liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 ZPO und § 54 Abs. 2 VwGO (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor, noch ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt. - BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs
Rn. 10 Bei dem Richter liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor noch ist seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt. - BVerwG, 14.12.2021 - 1 WKSt 2.21
Festsetzung der Höhe einer Terminsgebühr sowie von Fahrtkosten und von …
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