Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei Erfüllung aller Anforderungskriterien durch mehrere Bewerber; Maßgeblichkeit der zum Zeitpunkt einer Auswahlentscheidung aktuellsten dienstlichen Beurteilung zur Ermittlung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei Erfüllung aller Anforderungskriterien durch mehrere Bewerber; Maßgeblichkeit der zum Zeitpunkt einer Auswahlentscheidung aktuellsten dienstlichen Beurteilung zur Ermittlung des ...
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Verfahrensgang
- BVerwG, 18.03.2011 - 1 WB 28.10
- BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09
Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N.3 SG Nr. 50>, vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 223 SG Nr. 54> 2 SLV 2002 Nr. 17 und NZWehrr 2011, 36>). Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41…, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26).
Bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.).
Rn. 33 Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zusammenfassend Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -
3 SG Nr. 50> und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.):. Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N., und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.).
Rn. 46 Mit dieser Einschätzung hat der Bundesminister der Verteidigung auf das Auswahlkriterium zurückgegriffen, dass nach der Rechtsprechung und nach den Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv 20/6) vorrangig heranzuziehen ist (Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.).
Der Bundesminister der Verteidigung konnte diese Beurteilungen deshalb mit dem Inhalt, mit dem sie in Bestandskraft erwachsen sind, der Auswahlentscheidung zugrunde legen (Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O. Rn. 48 ff.).
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Kandidaten am Maßstab des Anforderungsprofils bzw. der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung verbleibt es allerdings bei der oben dargelegten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49, jeweils Rn. 42).Rn. 35 Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (…Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - a.a.O. S. 338 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).
Es ist dem zuständigen Vorgesetzten überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere und gegebenenfalls ausschlaggebende Gewicht beimisst (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. m.w.N.).
Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarende Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 = DVBl 2007, 563; BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 58 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).
- BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08
Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N.3 SG Nr. 50>, vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 3 SG Nr. 54> …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 22 2 SLV 2002 Nr. 17 und NZWehrr 2011, 36> ).Rn. 23 Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 17 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).
Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. - auch zum Folgenden - näher Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O.).
Dabei ist die Beschwerdestelle nicht auf die Prüfung beschränkt, ob ein Vorgesetzter oder eine Dienststelle der Bundeswehr den ihm oder ihr eröffneten Beurteilungsspielraum eingehalten hat, sondern kann die Bewertung und Gewichtung innerhalb dieses Spielraums auch inhaltlich selbst vornehmen; sie ist also insoweit nicht - wie die Gerichte - auf eine Rechtskontrolle beschränkt (dazu im Einzelnen: Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10
Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 23 Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (…vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 17 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarende Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 = DVBl 2007, 563;… BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 58 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).
Dies kommt in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 WBO nur dann in Betracht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren Anträge stellt und deshalb hinsichtlich der Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen in derselben kostenrechtlichen Position wie ein Antragsteller zu sehen ist (Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N.3 SG Nr. 50>, vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 3 SG Nr. 54> …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 22 2 SLV 2002 Nr. 17 und NZWehrr 2011, 36> ).Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36 …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26).
Rn. 33 Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zusammenfassend Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -
3 SG Nr. 50> …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.):. - BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41…, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36 …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26).Rn. 35 Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - a.a.O. S. 338 …und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).
- BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 35 Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (…Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - a.a.O. S. 338 …und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarende Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 = DVBl 2007, 563;… BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 58 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -). - BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Das statusrechtliche Amt wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem jeweiligen Beamten (oder Soldaten) verliehene Amtsbezeichnung verliehen (Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310 = Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 8; Beschluss vom 15. Juni 1995 - BVerwG 2 B 16.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 14). - BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07
Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.
Auszug aus BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N., …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.). - BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99
Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist …
- BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86
Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung - …
- BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 40.11
Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten …
Rn. 21 Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (…vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 173 SG Nr. 54>, vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 - Rn. 23).Es ist dem zuständigen Vorgesetzten überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er mit Blick auf die Aufgaben des künftigen Dienstposteninhabers das größere und gegebenenfalls ausschlaggebende Gewicht beimisst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 - Rn. 41).
Dies kommt in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 WBO nur dann in Betracht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren Anträge stellt und deshalb hinsichtlich der Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen in derselben kostenrechtlichen Position wie ein Antragsteller zu sehen ist (vgl. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 -).
- BVerwG, 08.02.2016 - 1 WDS-VR 10.15
Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Einstweilige Anordnung; …
Rn. 40 Zwar hat der Senat wiederholt ausgesprochen, dass das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerten umfassenden Kontroll- und Abänderungskompetenz berechtigt ist, bei Auswahlentscheidungen, die nicht einem besonderen Gremium oder einem Prüfungsausschuss oder einer unabhängigen Auswahlkommission übertragen sind, im Rahmen einer eigenen Sachentscheidung über die Beschwerde des übergangenen Bewerbers zu entscheiden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 1 WB 28.10 - Rn. 31).Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein übergangener Bewerber in der ursprünglichen Auswahlentscheidung nicht betrachtet worden ist und der Beschwerdebescheid deshalb erstmals eine Auswahlentscheidung enthält und diese dokumentiert (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 1 WB 28.10 - Rn. 30).
- BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Auswahlentscheidung ausschließlich und ausschlaggebend auf einen Leistungsvorsprung gestützt werden kann, der durch eine planmäßige Beurteilung belegt wird (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 -).
- BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14
Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier …
Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung über die Beschwerde trifft (…vgl. - auch zum Folgenden - im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 - BVerwGE 136, 36, Rn. 33 und vom 19. Mai 2011 - 1 WB 28.10 - Rn. 28). - BVerwG, 14.02.2012 - 1 WDS-VR 6.11
Anforderungen an die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen …
Das kommt in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 WBO nur dann in Betracht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren Anträge stellt und deshalb hinsichtlich der Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen in derselben kostenrechtlichen Position wie ein Antragsteller zu sehen ist (vgl. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 - Rn. 51). - BVerwG, 11.03.2016 - 1 WDS-VR 9.15
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Auswahlentscheidung
Bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - 1 WB 28.10 - Rn. 28 m.w.N.). - BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 3.15
Konkurrentenstreit; höherwertiger Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 15; …
Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung über die Beschwerde trifft (…vgl. - auch zum Folgenden - im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 - BVerwGE 136, 36, Rn. 33 und vom 19. Mai 2011 - 1 WB 28.10 - Rn. 28). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 53.11
Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten …
Rn. 28 Dies kommt in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 WBO nur dann in Betracht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren Anträge stellt und deshalb hinsichtlich der Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen in derselben kostenrechtlichen Position wie ein Antragsteller zu sehen ist (…vgl. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 63 und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 - Rn. 51). - BVerwG, 03.04.2012 - 1 WB 17.11
Kostenverteilung nach Erklärung der Hauptsache für erledigt
Nachdem der Beigeladene sich nicht zur Sache geäußert und keinen Antrag gestellt hat, ist der Bund nicht mit dessen notwendigen Aufwendungen zu belasten (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 WBO entsprechend; vgl. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.2011 - 1 WB 28.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- BVerwG, 18.03.2011 - 1 WB 28.10
- BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10
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- BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2011 - 1 WB 28.10
Rn. 5 Wegen der Einzelheiten, insbesondere zur Anwendbarkeit von § 65 Abs. 2 VwGO im Wehrbeschwerdeverfahren und zur entsprechenden Änderung der Senatsrechtsprechung, wird auf den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - verwiesen.
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