Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1; SLV § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes
- rechtsinformationen.bund.de
Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 SLV 2021
Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung des konkret voraussetzenden Schulabschlusses für die Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes nach dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht; Aufstieg von Mannschaften in eine Feldwebellaufbahn nach dem ...
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Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Ob ein solcher Anspruch besteht, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 46).Rn. 32 Auch im Falle eines Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehrens kann das materielle Recht auf einen Zeitpunkt vor der gerichtlichen Entscheidung abstellen, etwa im Falle von Konkurrentenstreitigkeiten um förderliche Dienstposten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 47 …und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - Rn. 29) oder bei Auswahlentscheidungen über den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes oder des Truppendienstes, die für bestimmte Auswahljahrgänge nach Maßgabe einer Reihung der Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten und damit nach Maßgabe eines an einem bestimmten Stichtag durchgeführten Bewerbervergleichs für den konkreten Zeitabschnitt eines Auswahljahres getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 und vom 6. Januar 2020 - 1 WDS-VR 13.19 - juris).
- BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 8.18
Bewerbungsverfahrensanspruch; Chancengleichheit; Eignungsfeststellungsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt dabei ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um die Laufbahnzulassung ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 Rn. 18).Rn. 32 Auch im Falle eines Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehrens kann das materielle Recht auf einen Zeitpunkt vor der gerichtlichen Entscheidung abstellen, etwa im Falle von Konkurrentenstreitigkeiten um förderliche Dienstposten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 47 …und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - Rn. 29) oder bei Auswahlentscheidungen über den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes oder des Truppendienstes, die für bestimmte Auswahljahrgänge nach Maßgabe einer Reihung der Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten und damit nach Maßgabe eines an einem bestimmten Stichtag durchgeführten Bewerbervergleichs für den konkreten Zeitabschnitt eines Auswahljahres getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 und vom 6. Januar 2020 - 1 WDS-VR 13.19 - juris).
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19
Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Als die Entscheidung über die Laufbahnzulassung vorbereitende Zwischenentscheidung unterliegen dabei auch die Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens der inzidenten Überprüfung durch das Wehrdienstgericht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16 und vom 30. August 2019 - 1 WB 10.19 - juris Rn. 15).Rn. 26 a) Als Entscheidung über die Zulassung zu einer höherwertigen Laufbahn unterliegt der Aufstieg von Mannschaften in eine Feldwebellaufbahn dem Grundsatz der Bestenauslese (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 10.19 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Auch hier kann das Gericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 13 f.). - BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Antrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der gerichtlichen Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ). - BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Rn. 31 Ist während des Verfahrens eine Rechtsänderung zuungunsten des Antragstellers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung der Norm einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Rn. 24 Zwar weist das Bundesministerium der Verteidigung zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Deren Festlegung ist grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 30). - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Rn. 30 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für einen - auch hier in Rede stehenden - Verpflichtungsantrag grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.). - BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
Rn. 31 Ist während des Verfahrens eine Rechtsänderung zuungunsten des Antragstellers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung der Norm einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ). - BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren
- BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
- BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer …
- BVerwG, 03.06.2019 - 1 WNB 4.18
Anhörung der Vertrauensperson; Antragserweiterung; Kostenfreistellung; …
- BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des …
- BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18
Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die …
- VGH Hessen, 18.09.2026 - 3 B 1501/24
Anwendbarkeit des § 104c AufenthG auf Altfälle bei einer Antragstellung bis zum …
Rn. 21 Ist während des Verfahrens eine Rechtsänderung zuungunsten des Antragstellers eingetreten, kommt es mithin darauf an, ob die Neufassung der Norm einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 -, juris Rn. 30 m. w. N.).Auch hier kann das Gericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 -, juris Rn. 31 und BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 14).
- VG Stuttgart, 17.09.2024 - 6 K 5515/23
Nebenbestimmung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Pflegeverpflichtung …
Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, bzw. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.2022 - 1 WB 31.21 - juris Rn. 30;… Urt. v. 31.03.2004 - 8 C 5.03 - juris Rn. 35;… Urt. v. 21.05.1976 - 4 C 80.74 - juris). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 18.25 Bei Auswahlentscheidungen über den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, die für bestimmte Auswahljahrgänge nach Maßgabe einer Reihung der Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten und damit nach Maßgabe eines an einem bestimmten Stichtag durchgeführten Bewerbervergleichs für den konkreten Zeitabschnitt eines Auswahljahres getroffen werden, ist nach der Rechtsprechung des Senats auf die Sach- und Rechtslage zu diesem Stichtag abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 - juris Nr. 32 m. w. N.).
- BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 22.25 Mit einem Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehren kann ein Antragsteller deshalb nur dann Erfolg haben, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf das Begehrte hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 46 und vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 - juris Rn. 30).
- BVerwG, 27.02.2025 - 1 WB 4.24
Dienstpostenwechsel innerhalb eines Bundeswehrkrankenhauses; Untätigkeits-)Antrag …
Mit einem Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehren kann ein Antragsteller deshalb nur dann Erfolg haben, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf das Begehrte hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 46 und vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 - juris Rn. 30).
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