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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6779
BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14 (https://dejure.org/2015,6779)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2015 - 1 WB 32.14 (https://dejure.org/2015,6779)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 (https://dejure.org/2015,6779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 SLV 2002, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 3 WBO
    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 SLV 2002, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 3 WBO
    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • Wolters Kluwer

    Erstellung einer Sonderbeurteilung für einen Hauptfeldwebel hinsichtlich Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstellung einer Sonderbeurteilung für einen Hauptfeldwebel hinsichtlich Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Rn. 34 Der Senat hat zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SLV in der bis zum 28. September 2009 geltenden Fassung (vgl. Neubekanntmachung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 8. Juni 2007, BGBl I S. 1098) entschieden, dass diese Vorschrift mit der ausdrücklichen Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen sind, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, einen unmittelbaren Rechtsanspruch der Betroffenen auf Erteilung einer Sonderbeurteilung begründet, wenn die normativen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 …und vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 12).

    Rn. 37 c) Das Unterbleiben dieser Sonderbeurteilung kann als eine - unterlassene -truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerügt und zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 11) bzw. - nach dessen Erledigung - eines Fortsetzungsfeststellungantrags gemacht werden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören dazu nicht nur konkrete Verwendungs- und Auswahlentscheidungen, sondern alle Maßnahmen, die diese vorbereiten und umsetzen (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15).

    Rn. 42 Der Begriff der Erforderlichkeit in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SLV stellt einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dar (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 ff.).

    Er ist dahin zu definieren, dass eine Sonderbeurteilung unabdingbar ist, wenn und soweit eine konkrete Verwendungs- oder Personalentscheidung für den betroffenen Soldaten zu treffen, vorzubereiten oder umzusetzen ist und keine aktuelle planmäßige Beurteilung vorliegt und auch die sonstigen Verwendungsempfehlungen zuständiger Vorgesetzter keine aktuelle Beurteilungsgrundlage für die in Rede stehende Verwendungs- oder Personalentscheidung bieten (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 16).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Damit entfällt für die Erteilung einer Sonderbeurteilung, die inhaltlich nur die "Lücke" zwischen zwei planmäßigen Beurteilungen schließen soll, das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (ebenso schon BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 16).

    Rn. 34 Der Senat hat zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SLV in der bis zum 28. September 2009 geltenden Fassung (vgl. Neubekanntmachung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 8. Juni 2007, BGBl I S. 1098) entschieden, dass diese Vorschrift mit der ausdrücklichen Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen sind, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, einen unmittelbaren Rechtsanspruch der Betroffenen auf Erteilung einer Sonderbeurteilung begründet, wenn die normativen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 und vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 12).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Angesichts der strengen Anforderungen an die Eindeutigkeit und Klarheit einer bindenden Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 VwVfG, der auch im Wehrbeschwerdeverfahren Anwendung findet (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 25.06 - Rn. 28 …und vom 18. Dezember 2012 - 1 WB 2.12 - Rn. 27 jeweils m.w.N.), kann dem Bundesamt für das Personalmanagement nicht unterstellt werden, es habe alle in das Auswahljahr 2014 "übergeleiteten" Bewerber um den Statuswechsel ohne weitere Prüfung von dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung befreien oder ihnen insoweit noch fehlende Voraussetzungen von sich aus erfüllen wollen.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 2.12

    Anspruch eines Soldaten auf fristgerechte Einplanung und Einsteuerung zur …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Angesichts der strengen Anforderungen an die Eindeutigkeit und Klarheit einer bindenden Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 VwVfG, der auch im Wehrbeschwerdeverfahren Anwendung findet (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 25.06 - Rn. 28 und vom 18. Dezember 2012 - 1 WB 2.12 - Rn. 27 jeweils m.w.N.), kann dem Bundesamt für das Personalmanagement nicht unterstellt werden, es habe alle in das Auswahljahr 2014 "übergeleiteten" Bewerber um den Statuswechsel ohne weitere Prüfung von dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung befreien oder ihnen insoweit noch fehlende Voraussetzungen von sich aus erfüllen wollen.
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG, der gemäß § 3 Abs. 1 SG auch im Soldatenrecht gilt, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein grundrechtsgleiches Recht bzw. ein Grundrecht dar (z.B. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 20 …und vom 24. Juli 2014 - 2 BvR 816/14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat; …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Rn. 5 Mit Bescheid vom 14. Mai 2013 teilte das Bundesamt für das Personalmanagement dem Antragsteller mit, infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 (BVerwG 2 C 11.11 ), in dem die Praxis der Auswahl von Berufssoldaten nach Geburtsjahrgängen bei der Übernahme von Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten für nicht vereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG erklärt worden sei, habe das Bundesministerium der Verteidigung angewiesen, die Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten auszusetzen.
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Grundsätzliche Bedenken gegen einen Vergleich der Aussagen und Wertungen in einer planmäßigen Beurteilung mit solchen in einer Sonderbeurteilung bestehen insoweit nicht (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 37).
  • BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 816/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - hier: …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG, der gemäß § 3 Abs. 1 SG auch im Soldatenrecht gilt, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein grundrechtsgleiches Recht bzw. ein Grundrecht dar (…z.B. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 20 und vom 24. Juli 2014 - 2 BvR 816/14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 Rn. 19 …und vom 21. März 2013 - 1 WB 67.11 - NZWehrr 2014, 204 = juris Rn. 24).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 67.11

    Einfache Sicherheitsüberprüfung; Einstellung des …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 Rn. 19 und vom 21. März 2013 - 1 WB 67.11 - NZWehrr 2014, 204 = juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …

  • BVerwG, 25.06.2026 - 1 WB 54.25

    Rüge des Unterbleibens einer Sonderbeurteilung durch einen Soldaten als …

    Rn. 26 Das Unterbleiben einer Sonderbeurteilung kann als unterlassene truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO gerügt und zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 37 m. w. N.).

    Denn er kann geltend machen, aus § 27a Abs. 1 Nr. 2 SG (vgl. zur Vorgängernorm BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 34 m. w. N.) oder Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Nr. 209 AR A-1340/50 einen eigenen Anspruch auf Erstellung einer Sonderbeurteilung zu haben, der durch die Ablehnung möglicherweise verletzt ist.

    Geltend machen kann er weiter, dass die Ablehnung zumindest möglicherweise seinen Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG im Verfahren auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 32).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Sonderbeurteilung für die Umwandlung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten benötigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 42 f. m. w. N.).

  • VG München, 05.09.2017 - M 21 K 15.3240

    Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das eines …

    Rn. 21 Anträge oder Vorschläge zur Umwandlung des Dienstverhältnisses als Soldat auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten sind jeweils nur auf ein bestimmtes Auswahljahr zu beziehen (vgl. nur BVerwG, B.v. 26.2.2015 - 1 WB 32/14 - juris Rn. 27).

    Daher können die im gerichtlichen Verfahren gestellten Sachanträge des Klägers nicht (etwa im Wege der Auslegung) auf das aktuelle Auswahljahr erstreckt werden (vgl. nur BVerwG, B.v. 26.2.2015 - 1 WB 32/14 - juris Rn. 27;… anders VG München, U.v. 14.5.2014 - M 21 K 13.467 - juris Rn. 17 f.).

    Rn. 26 Das Bundesverwaltungsgericht hat die der Berufssoldaten-Auswahlkonferenz 2014 der Feldwebel zugrunde liegenden, exekutiven Auswahlregelungen der Beklagten, soweit sie damals entscheidungserheblich waren, nicht beanstandet (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2015 - 1 WB 32/14 - juris).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes; …

    Der in dieser Norm enthaltene Begriff der "Erforderlichkeit" einer Sonderbeurteilung kann sich nach der Rechtsprechung des Senats auf die Vorbereitung konkreter Verwendungs- oder Personalentscheidungen durch die personalbearbeitende Stelle beziehen; dabei sind die aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG resultierenden Anforderungen mit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16

    Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags; …

    Diese Grundlage eines Feststellungsinteresses kann nach der Rechtsprechung des Senats in Betracht kommen, wenn die in Rede stehende Ablehnungsentscheidung geeignet ist, einen Bewerbungsverfahrensanspruch des betroffenen Soldaten aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 SG fortdauernd zu beeinträchtigen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19

    Bestandskraft des Ablehnungsbescheides

    Rn. 18 Das Unterbleiben einer Sonderbeurteilung kann als unterlassene truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO gerügt und zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages gemacht werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Rn. 30…, vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 13 und vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - Rn. 37).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 36.15

    Ablehnung des Versetzungsgesuchs; Erledigung; fehlendes Feststellungsinteresse

    Diese Grundlage eines Feststellungsinteresses kann nach der Rechtsprechung des Senats in Betracht kommen, wenn die in Rede stehende Ablehnungsentscheidung geeignet ist, einen Bewerbungsverfahrensanspruch des betroffenen Soldaten aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 SG fortdauernd zu beeinträchtigen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - juris Rn. 32 m.w.N.).
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