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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6479
BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    EinsatzWVG § 4; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1
    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; Wiederholende Verfügung; Zweitbescheid.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EinsatzWVG § 4
    Dienstliche Verwendung; Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Rechtsweg; Schutzzeit; Wiederholende Verfügung; Zweitbescheid

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dienstliche Verwendung; Schutzzeit; Rechtsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 EinsatzWVG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 6 Abs 1 WBO
    Dienstliche Verwendung; Schutzzeit; Rechtsweg

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsatz-Weiterverwendung - und die Schutzzeit

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 …und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).

    Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung und Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Rn. 22 b) Die Entscheidung über den Beginn der Schutzzeit ist keine Vor- oder Zwischenentscheidung über die dienstliche Verwendung des einsatzgeschädigten Soldaten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer isolierten Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht zugänglich ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 …und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Rn. 22 b) Die Entscheidung über den Beginn der Schutzzeit ist keine Vor- oder Zwischenentscheidung über die dienstliche Verwendung des einsatzgeschädigten Soldaten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer isolierten Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht zugänglich ist (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30 m.w.N. und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30 m.w.N. …und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 …und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 21.25

    Erneute Aufnahme in eine Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz

    Der Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist zudem zutreffend, weil es sich bei der begehrten (erneuten) Aufnahme in die Schutzzeit nach § 4 EinsatzWVG - jedenfalls, wenn es - wie hier - um einen Berufssoldaten geht - um eine Verwendungsentscheidung handelt (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 19 ff.).

    Rn. 30 b) Der Antrag ist nach § 17 Abs. 1, Abs. 3, § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO statthaft, da die begehrte Verpflichtung sich auf eine truppendienstliche Maßnahme in der Form einer Verwendungsentscheidung und nicht einer bloßen Vor- oder Zwischenentscheidung über die spätere Verwendung des Antragstellers richtet (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 22).

    Rn. 31 c) Der Antragsteller ist antragsbefugt, weil er sich auf die mögliche Verletzung subjektiver Rechte unmittelbar aus dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und aus § 10 Abs. 3 SG berufen kann (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 24).

    Rn. 39 a) Die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit stellt eine Verwendungsentscheidung dar, mit der der Zeitpunkt fixiert wird, von dem an die dienstliche Weiterverwendung eines einsatzgeschädigten Soldaten ohne Veränderung seines Soldatenstatus unter bestimmten, vom Einsatz-Weiterverwendungsgesetz konkretisierten persönlichen und/oder fachlichen Voraussetzungen erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 20 f.).

    Rn. 49 Dieses richtet sich nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 EinsatzWVG auf das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, die Weiterverwendung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    Das ist durch Auslegung der Verfügung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 -, juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 28.11.2024 - 4 Bf 129/24

    Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung, mit der die Freie und Hansestadt …

    Ob ein Zweitbescheid oder eine wiederholende Verfügung vorliegt, ist im Wege der Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts (§§ 133, 157 BGB analog) zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2016, 1 WB 33.15, juris Rn. 35;… BVerwG, Urt. v. 11.12.2008, 7 C 3.08, juris Rn. 13).
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