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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2992
BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97 (https://dejure.org/1997,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1997 - 1 WB 4.97 (https://dejure.org/1997,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 1 WB 4.97 (https://dejure.org/1997,2992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldat - Anhörungspflicht - Versetzung - Kommandierung - Dienstpostenwechsel - Ablösung - Beschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 112
  • NVwZ 1998, 405 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle - …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
    Der Antragsteller ist in zulässiger Weise durch die auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren anwendbare Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit des "Repatriierungsbefehls" begehrt.
  • BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 -, BVerwGE 76, 310 (312) und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 -) ist eine unter Verletzung der Anhörungspflicht getroffene Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Ablösung im Sinne von Nr. 5 Buchst. g oder h der o.g. Richtlinien handelt, ohne Rücksicht auf die Dauer einer Kommandierung, im ganzen fehlerhaft.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 WB 85.96

    Kommandierung ohne ausdrückliche Versetzung in der Wirkung wie eine Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 -, BVerwGE 76, 310 (312) und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 -) ist eine unter Verletzung der Anhörungspflicht getroffene Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Ablösung im Sinne von Nr. 5 Buchst. g oder h der o.g. Richtlinien handelt, ohne Rücksicht auf die Dauer einer Kommandierung, im ganzen fehlerhaft.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05

    Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, …

    Eine Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes eines Soldaten und über seine Rückführung nach Deutschland ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04).

    Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.

    Damit hat er eine mögliche diskriminierende Fortwirkung der Ablösung vom Auslandseinsatz dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (ebenso: Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 GG) gebietet jedoch, allen Personen, gegen die eine belastende Maßnahme eines Hoheitsträgers getroffen wird, grundsätzlich vor deren Erlass rechtliches Gehör zu gewähren (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Rn. 23 Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).

    Mit diesen Ausführungen hat der Antragsteller eine mögliche diskriminierende (Fort-)Wirkung seiner Rückversetzung aus dem Ausland dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 a.a.O. und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).

  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04

    Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.

    Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - <BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 = NVwZ 1998, 405>) oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.

    Damit hat er eine mögliche diskriminierende Fortwirkung der Ablösung vom Auslandseinsatz dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (ebenso: Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - ).

    Eine solche Entscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 - und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - ).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über …

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG ) gebietet zwar, allen Personen, gegen die eine belastende Maßnahme getroffen wird, grundsätzlich vor deren Erlaß rechtliches Gehör zu gewähren, wobei die unterbliebene Anhörung auch durch eine nachträgliche Anhörung grundsätzlich nicht geheilt werden kann (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 -).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne …

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 WB 4/97 -, NVwZ-RR 1998, 117.
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines …

    Da dies jedenfalls nicht auszuschließen ist, kann der Verstoß gegen Nr. 626 ZDv 20/6 nur in der Weise behoben werden, dass die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten gemäß Nr. 1102 Buchst. b ZDv 20/6 sowie die ablehnenden Beschwerdebescheide des InspSan vom 7. Februar 2000 sowie des BMVg - PSZ III 5 - vom 31. Mai 2000, soweit sie diese betreffen, aufgehoben werden (vgl. zur Anhörungspflicht Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - <BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 >) Das hat zur Folge, dass der nächsthöhere Vorgesetzte gemäß Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 verpflichtet ist, eine neu gefasste Stellungnahme abzugeben.
  • VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
    Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 1 B 1659/05 -, juris Rn. 9, mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 WB 4/97 -, NVwZ-RR 1998, 117.
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar grundsätzlich zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).
  • VG Kassel, 04.11.1998 - 3 E 2163/97

    Ausschluss eines Kreistagsabgeordneten wegen fehlendem Wohnsitz in dem …

    Aus diesem Prinzip folgt das allgemeine verfassungsrechtliche Gebot, allen Personen, gegen die eine belastende Maßnahme eines Hoheitsträgers getroffen wird, grundsätzlich vor deren Erlaß rechtliches Gehör zu gewähren (…Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Auflage 1996, § 28 Rdnr. 2; BVerwG, Urteil vom 22.07.1997 - 1 WB 4/97 -, NVwZ-RR 1998, 117).
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