Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 1 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Der 1. Wehrdienstsenat habe nunmehr mit Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - klargestellt, dass die Entscheidung der Personalauswahlkonferenz, einen Soldaten nicht dem Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe zuzuordnen, eine gerichtlich anfechtbare dienstliche Maßnahme darstelle.Dieser Argumentation ist der Senat in dem Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - (…Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 22 ff., insb. Rn. 28 ff.), in dem er sich erstmals zur Maßnahmequalität der Entscheidungen der Auswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" geäußert hat, nicht gefolgt.
Es lag vielmehr auch insoweit in der Verantwortung und Risikosphäre des Antragstellers, im Lichte der Gründe des Beschwerdebescheids von einem weiteren Rechtsbehelf Abstand zu nehmen oder - wie etwa der Antragsteller in dem dem Beschluss des Senats vom 6. Februar 2014 zugrundeliegenden Verfahren BVerwG 1 WB 35.13 - die gerichtliche Entscheidung zu beantragen.
- BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11
Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Hinsichtlich der fliegerischen Inübunghaltung habe der Senat dagegen mit Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - entschieden, dass insofern kein subjektives Recht des Soldaten auf Fortdauer seiner Verpflichtung bestehe.Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 11.14 - Rn. 32 ff.).
Davon abgesehen beruht die Rechtsprechung des Senats, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt und daher Rechtsbehelfe gegen die Entpflichtung von der fliegerischen Inübunghaltung keine Aussicht auf Erfolg haben, nicht erst auf dem vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeführten Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - (Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81), sondern auf einer langen ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. die Nachweise dort Rn. 21).
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - 1 WB 33.97 -).
- BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09
Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Auch soweit die Entscheidung, von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abzusehen, auf einer unrichtigen Rechtsauffassung oder mangelnder Rechtskenntnis beruht, ist darin kein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 Abs. 1 WBO zu sehen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG…, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 51.13 - juris Rn. 24 und Dau, WBO 6. Aufl. 2013, § 7 Rn. 12 m.w.N.; zur parallelen Vorschrift des § 60 Abs. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 9 B 83.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 266 m.w.N.). - BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10
Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 39.10 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 79 Rn. 17). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79
Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13
Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Auch soweit die Entscheidung, von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abzusehen, auf einer unrichtigen Rechtsauffassung oder mangelnder Rechtskenntnis beruht, ist darin kein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 Abs. 1 WBO zu sehen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 51.13 - juris Rn. 24 und Dau, WBO 6. Aufl. 2013, § 7 Rn. 12 m.w.N.; zur parallelen Vorschrift des § 60 Abs. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 9 B 83.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 266 m.w.N.). - BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Rn. 31 Zum anderen meint der Hinweis auf den Rechtsschutz bezogen auf konkrete Verwendungsentscheidungen ersichtlich nicht die Entpflichtung von der fliegerischen Inübunghaltung, sondern die Besetzung konkreter Dienstposten - hier insbesondere solche mit fliegerischer Tätigkeit -, für die sich der Antragsteller für geeignet hält (vgl. zu den entsprechenden Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 17). - BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 11.14 - Rn. 32 ff.).
- BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20
Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Für die Rechtfertigung der Höchstaltersgrenze bei Berufssoldaten ergeben sich jedoch vergleichbare Gesichtspunkte aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Verteidigung (Art. 87a Abs. 1 GG), der gebietet, eine funktionstüchtige Bundeswehr zu unterhalten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 2018 - 1 WNB 1.18 - Buchholz 449 § 20 SG Nr. 2 Rn. 9) und das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 17). - BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16
Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung
Dies hat der Senat mit Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - (…juris Rn. 20 ff.) entschieden. - BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 6.20
Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie
Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind der gerichtlichen Überprüfung von vornherein entzogen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 17 …und vom 27. Februar 2014 - 1 WB 48.13 - juris Rn. 26 zur militärischen Bedarfsplanung).
- BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 52.23
Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Entpflichtung eines …
Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 17 zur fliegerischen Inübunghaltung m. w. N.).Zwar hat ein Soldat, wenn die Verpflichtung zur Inübunghaltung angeordnet ist, einen Rechtsanspruch auf die entsprechenden Zulagen; diese Folge einer Verpflichtung zur Inübunghaltung begründet jedoch kein subjektives Recht darauf, dass eine solche Verpflichtung angeordnet wird (vgl. zu alledem mit Blick auf eine fliegerische Inübunghaltung BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 1.21
Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie für Entsendungen von Polizeibeamten …
Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind der gerichtlichen Überprüfung von vornherein entzogen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 17 …und vom 27. Februar 2014 - 1 WB 48.13 - juris Rn. 26 zur militärischen Bedarfsplanung). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 4 S 2773/19
Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie; Ermessensausübung ausschließlich im …
Rn. 33 Bei der generellen Entscheidung über die Einführung einer AVP bzw. deren Abschaffung hat die Beklagte vielfältige Erwägungen etwa sicherheits- und außenpolitischer oder polizeitechnischer Art anzustellen, die jeweilige gegenwärtige und künftige strategische Ausrichtung der humanitären Maßnahme wie auch die personelle Situation der Bundespolizei in den Blick zu nehmen und nicht zuletzt haushaltsrechtliche Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen, welche einer gerichtlichen Überprüfung von vornherein entzogen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.2015 - 1 WB 41.14 -, Juris Rn. 17 …und vom 27.02.2014 - 1 WB 48.13 -, Juris Rn. 26, jew. m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2020 - 1 A 2361/18
Auslandsverpflichtungsprämie Auslandsverwendungszuschlag Ermessen …
Rn. 120 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 2020 - 4 S 2773/19 -, juris, Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2014 - 1 WB 48.13 -, juris, Rn. 26 und vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 -, juris, Rn. 17. - BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 39.22
Rechtliche Bewertung einer dienstlichen Verwendung im Rahmen der NATO-Mission …
Rn. 25 Die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, die NATO-Mission ALLIED SOLACE nicht nach Nr. 301 ZDv A-110/1 als Mission oder Auslandsverwendung nach deutscher Rechtslage bzw. als Einsatz oder einsatzgleiche Verpflichtung im Sinne des § 30c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SG zu bewerten und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne von Nr. 3001 ff. AR A-200/1 zu schaffen, beruht auf politischen, organisatorischen und militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, die im öffentlichen Interesse erfolgen und einer gerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen sind (vgl. zum Ausschluss der gerichtlichen Nachprüfung von militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 41.14 - juris Rn. 17).
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