Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im Fliegerischen Dienst der Luftwaffe zur fliegerischen Inübunghaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 1 S. 1; WBO § 17 Abs. 3
Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im Fliegerischen Dienst der Luftwaffe zur fliegerischen Inübunghaltung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.06.2012 - 1 WB 42.11
- BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10
Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 79 = NZWehrr 2012, 33 = DokBer 2011, 316;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - im Einzelnen: Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris Rn. 16 ff.).Sollen aus der Fürsorgepflicht konkrete Einzelpflichten hergeleitet werden, so bedarf es stets der Prüfung und Begründung, ob dieser Einzelpflicht ein gerade dem Soldaten zustehendes persönliches Recht, ihre Erfüllung einzufordern, korrespondiert (Beschluss vom 24. Mai 2011 a.a.O. Rn. 18).
- BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11
Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 79 = NZWehrr 2012, 33 = DokBer 2011, 316; vgl. ferner - auch zum Folgenden - im Einzelnen: Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris Rn. 16 ff.).Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris).
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 23.09
Erzieherische Maßnahme; Rechtsweg; Truppendienstliche Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedoch dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 12.09 - und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - juris Rn. 23). Soweit § 23a Abs. 2 WBO n.F. die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung für ergänzend anwendbar erklärt, bleibt die Vorschrift des § 91 Abs. 1 VwGO über die Klageänderung davon ausgeschlossen, weil ihrer Anwendung die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens entgegensteht (Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - juris Rn. 23
… ebenso: Dau, WBO, 5. Auflage 2009, § 17 Rn. 14).
- BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96
Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 28.04 - m.w.N.).Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris).
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Auch sie ist einer gerichtlichen Anfechtung inhaltlich nicht zugänglich (Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 und vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 26.03 -). - BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Rn. 34 Eine allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen, Verwaltungsvorschriften oder Weisungen des Bundesministers der Verteidigung oder eines Inspekteurs im Bundesministerium der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Wehrbeschwerdeordnung fremd (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 - und vom 22. März 2011 - BVerwG 1 WB 4.11 -). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79
Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 183.80
Gemeinschaftsunterkunft - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Befreiung von …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
In Übereinstimmung mit diesen Anforderungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 78.78 - ZBR 1983, 167 (LS), juris Rn. 54 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris). - BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 30.10
Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit durch die …
- BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 12.09
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 26.03
Bewertung von Dienstposten als dienstliche Maßnahme - Abgrenzung zwischen …
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94
Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
- BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 4.11
- BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 78.78
Erhaltung fliegerischen Könnens - Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen - …
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Rn. 32 Auf dieser Basis entspricht es auch nach Inkrafttreten des § 23a Abs. 2 WBO der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens der Zulassung einer Antragsänderung oder Antragserweiterung im Sinne des § 91 VwGO entgegensteht (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 12.09 - Rn. 29…, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - Rn. 23 und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).Mit dieser Anordnung in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO wird der Inhalt des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens des jeweiligen Antragstellers als Bezugs- und Streitgegenstand für die wehrdienstgerichtliche Überprüfung festgelegt und abgegrenzt (ebenso schon: Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).
- BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11
Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten …
Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (…Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 - Rn. 17 = DokBer 2011, 316;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - im Einzelnen: Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Rn. 16 ff und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -).Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 -, vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 28.04 - m.w.N. und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -).
In Übereinstimmung mit diesen Anforderungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 78.78 - ZBR 1983, 167, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 - und zuletzt vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -).
Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 -, vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -).
- BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren bestimmt; dies folgt aus der gesetzlichen Anordnung in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO, die "seine Beschwerde" - also den Inhalt des vorgerichtlichen Beschwerdevorbringens des jeweiligen Antragstellers - als Bezugs- und Streitgegenstand für die wehrdienstgerichtliche Überprüfung festlegt und abgrenzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 WB 42.11 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 38.14
Anspruch eines Berufssoldaten auf Zuordnung zum Zukunftspersonal der …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Ls und Rn. 16 ff., vom 26. Juni 2012 - 1 WB 42.11 - Rn. 19 ff. …und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 56.11 - Rn. 29 ff.). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13
Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner …
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff., vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - Rn. 19 ff. …und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 56.11 - Rn. 29 ff.). - BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 39.13
Antrag eines Bundeswehrsoldaten auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur …
Rn. 19 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (…vgl. - auch zum gesamten Folgenden - Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff.; vgl. ferner Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - Rn. 19 ff., vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 56.11 - Rn. 29 ff., vom 12. Juli 2013 - BVerwG 1 WDS-VR 16.13 - Rn. 21 ff. …und vom 12. Juli 2013 - BVerwG 1 WDS-VR 17.13 - Rn. 24 ff.). - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 17.13
Zuordnung eines Berufssoldaten zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe …
Nach der Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff., vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - Rn. 19 ff. …und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 56.11 - Rn. 29 ff.). - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 16.13
Anspruch eines Soldaten der Heeresfliegertruppe auf zukünftige Zuordnung zum …
Nach der Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff., vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - Rn. 19 ff. …und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 56.11 - Rn. 29 ff.). - BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 66.11
Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines Luftwaffensoldaten auf Zuordnung …
Entscheidungen dieser Art sind militärische Zweckmäßigkeitsentscheidungen, die sich einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle entziehen (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 6.99 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 36.94 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -). - BVerwG, 29.08.2012 - 1 WDS-VR 3.12 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut grundsätzlich fremd (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - Rn. 29 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.2012 - 1 WB 42.11 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- BVerwG, 21.06.2012 - 1 WB 42.11
- BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
Unbegründete Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters
Maßgeblich ist insoweit, ob der in Rede stehende (ehrenamtliche) Richter auf Art und/oder Umfang oder auf den Inhalt der im konkreten Verfahren ergangenen Entscheidung Einfluss genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 1 WB 42.11 - BA Rn. 8 m. w. N.).
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