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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17, 1 WB 43.17, 1 WB 42.17, 1 WB 43.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7863
BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17, 1 WB 43.17, 1 WB 42.17, 1 WB 43.17 (https://dejure.org/2018,7863)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2018 - 1 WB 42.17, 1 WB 43.17, 1 WB 42.17, 1 WB 43.17 (https://dejure.org/2018,7863)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 1 WB 42.17, 1 WB 43.17, 1 WB 42.17, 1 WB 43.17 (https://dejure.org/2018,7863)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 21 Abs 1 S 2 WBO
    Dienstaufsichtliches Einschreiten keine truppendienstliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Aussetzen des Abschlusses des Beurteilungsdurchganges der planmäßigen Beurteilung für Soldaten mit Dienstpostendotierung A 13/A 14; Durchsetzung der Richtwertvorgaben im Beurteilungsdurchgang

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung von Richter vor den Wehrdienstgerichten wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2 S. 1; VwGO § 54 ; ZPO § 45 Abs. 1
    Antrag auf Ablehnung von Richter vor den Wehrdienstgerichten wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Aussetzen des Abschlusses des Beurteilungsdurchganges der planmäßigen Beurteilung für Soldaten mit Dienstpostendotierung A 13/A 14; Durchsetzung der Richtwertvorgaben im Beurteilungsdurchgang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 33.16

    Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1136/17 und 1377/17 - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 , BVerwG 1 WB 33.16 und BVerwG 1 WDS-VR 10.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Spätestens ist ein Beurteilungsdurchgang für alle Soldaten und Soldatinnen mit einer bestimmten Dienstpostendotierung erst mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses des Beurteilungsdurchgangs in Gestalt eines Beurteilungsnotenspiegels (§ 2 Abs. 1, Abs. 10 Satz 3 SLV) abgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 27).

    Insoweit ist die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO für die Entscheidung gegeben, weil das Bundesministerium der Verteidigung hier als Beschwerdestelle gem. § 9 Abs. 1 WBO tätig geworden ist und überdies die oberste Dienstaufsicht für die Durchführung eines Beurteilungsverfahrens und damit auch für die gegebenenfalls erforderliche Durchsetzung der Richtwertvorgaben hat (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 22, 23).

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (…vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24;… ebenso auch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21;… Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Einer zusätzlichen Klage oder der Durchführung eines gesonderten Vorverfahrens gegen den ergangenen Ablehnungsbescheid bedarf es nicht (OVG Münster…, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - juris Rn. 22, 25; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Einer zusätzlichen Klage oder der Durchführung eines gesonderten Vorverfahrens gegen den ergangenen Ablehnungsbescheid bedarf es nicht (OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - juris Rn. 22, 25; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen einem nach Einlegung des Untätigkeitsantrags ergangenen truppendienstlichen Ablehnungs- oder Beschwerdebescheid keine eigenständige prozessuale Bedeutung zugemessen und ihn nur als zusätzlichen Sachvortrag des Bundesministeriums der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren gewertet hat (z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 1 WB 10.77 - BVerwGE 63, 84 ; ferner: BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2008 - 1 WB 7.08 - Buchholz 449.7 § 6 SBG Nr. 1 Rn. 34), hält er daran nicht fest.
  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 7.08

    Vertrauensperson; Freistellung; Dienstbefreiung; Rechtsanspruch.

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen einem nach Einlegung des Untätigkeitsantrags ergangenen truppendienstlichen Ablehnungs- oder Beschwerdebescheid keine eigenständige prozessuale Bedeutung zugemessen und ihn nur als zusätzlichen Sachvortrag des Bundesministeriums der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren gewertet hat (z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 1 WB 10.77 - BVerwGE 63, 84 ; ferner: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2008 - 1 WB 7.08 - Buchholz 449.7 § 6 SBG Nr. 1 Rn. 34), hält er daran nicht fest.
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11

    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. …und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24;… ebenso auch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21;… Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 70.09

    Anspruch eines Soldaten auf Einleitung oder Intensivierung dienstaufsichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. …und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24;… ebenso auch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21;… Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    § 12 SG behandelt also die Kameradschaftspflicht als allgemeine Soldatenpflicht und nicht als spezielle Vorgesetztenpflicht (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27. März 1979 - 1 WB 67.77 - BVerwGE 63, 204 ).
  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16

    Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1136/17 und 1377/17 - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 , BVerwG 1 WB 33.16 und BVerwG 1 WDS-VR 10.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
    Merkmal einer Maßnahme in diesem Sinne ist (unter anderem), dass sie unmittelbar gegen den Soldaten gerichtet ist oder - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirkt (stRspr, vgl. zuletzt z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02

    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist; …

  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.2021 - 9 A 8.19

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen …

    Jedoch ist es hinsichtlich des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht a.D. A mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden; der Zweck der § 54 VwGO i.V.m. §§ 41 ff. ZPO, eine (noch ausstehende) Entscheidung unter Mitwirkung eines voreingenommenen Richters zu verhindern (BVerwG…, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26.18 - juris Rn. 4), hat sich insoweit nach Eintritt des Richters in den Ruhestand mit Ablauf des Monats November 2020 erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 42.17 u.a. - juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WB 2.18

    Einhaltung der Richtwertvorgaben im letzten Beurteilungsdurchgang von Soldaten

    Dabei war - entsprechend dem Vorbringen des Antragstellers - auch der Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. November 2017 ins Verfahren einbezogen worden (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 42.17 und 1 WB 43.17 - Rn. 27 - 29).

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 10.17, 1 WDS-VR 13.17, 1 WB 42.17 und 1 WB 43.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 11 Dieser Antrag ist unzulässig, weil der Antragsteller dieses Rechtsschutzbegehren bereits mit entsprechenden Sachanträgen in den gerichtlichen Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 (dort Seite 10 des Schriftsatzes vom 15. Dezember 2017) und BVerwG 1 WB 43.17 (dort Schriftsätze vom 10. November 2017, vom 24. November 2017 und vom 7. Dezember 2017) verfolgt hat.

    Der Sachantrag im Schriftsatz vom 4. Dezember 2017 ist mit den Sachanträgen in den Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 und BVerwG 1 WB 43.17 inhaltlich identisch.

    Der Senat hat in den beiden verbundenen Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 und 1 WB 43.17 durch Beschluss vom 31. Januar 2018 diese Sachanträge zurückgewiesen.

  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WDS-VR 13.17

    Aussetzen des Abschlusses des Beurteilungsdurchgangs der planmäßigen Beurteilung …

    Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - wertete die Beschwerde bezüglich des (ersten) Antrags auf Aussetzung der Richtwertvorgaben als Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und legte diesen mit seiner Stellungnahme vom 3. November 2017 dem Senat zur Entscheidung vor (Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 ).

    Vor dessen Zustellung am 13. November 2017 hatte der Antragsteller bereits unter dem 10. November 2017 einen Untätigkeitsantrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt (Verfahren BVerwG 1 WB 43.17 ).

    Rn. 7 Gegen den Beschwerdebescheid vom 3. November 2017 hat der Antragsteller - zusätzlich zu dem Untätigkeitsantrag im Verfahren BVerwG 1 WB 43.17 - unter dem 4. Dezember 2017 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt (Verfahren BVerwG 1 WB 2.18 ).

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - ... und DL VR ... - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 , BVerwG 1 WB 43.17 , BVerwG 1 WB 5.17 , BVerwG 1 WB 4.16 , BVerwG 1 WB 33.16 und BVerwG 1 WDS-VR 10.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 15 Es ist kein Raum für die begehrte Sicherungsanordnung, weil der Senat rechtskräftig mit Beschluss vom 31. Januar 2018 in den zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 und BVerwG 1 WB 43.17 die Anträge des Antragstellers, die sich inhaltlich auf die Beschwerde vom 25. Juli 2017 und den in das Verfahren einbezogenen angefochtenen Beschwerdebescheid vom 3. November 2017 beziehen, zurückgewiesen hat.

  • BVerwG, 19.12.2017 - 1 WDS-VR 10.17

    Schriftformerfordernis; qualifizierte elektronische Signatur

    Rn. 9 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Beschwerde vom 25. Juli 2017 bezüglich des (ersten) Antrags auf Aussetzung der Richtwertvorgaben als Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewertet und diesen mit seiner Stellungnahme vom 3. November 2017 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 ).

    Dieser Antrag ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 43.17 .

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1136/17 und 1377/17 - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 , BVerwG 1 WB 43.17 , BVerwG 1 WB 4.16 und BVerwG 1 WB 33.16 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Das parallel geführte Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 42.17 betrifft nur seinen Antrag, die Richtwertvorgaben für den genannten Beurteilungsdurchgang "auszusetzen".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2026 - 10 A 550/25

    Denkmalschutz Wirtschaftshof Eintragung in die Denkmalliste Gutachter …

    Rn. 12 Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2022 - I-15 U 83/19 u. a.-, juris Rn. 21, 23; vgl. zu den entsprechenden Maßstäben einer Richterableh­nung: BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 42.17 u. a. -, juris Rn. 9.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2026 - 10 RN 4.25

    Anhörungsrügeverfahren, Ablehnungsgesuch, Befangenheitsantrag, …

    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 42.17 - juris Rn. 9 …und vom 29. November 2018 - 9 B 26.18 - juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

    Die Versetzungsverfügung vom 23. März 2021 und der - hier zu berücksichtigende (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 42.17 und 1 WB 43.17 - juris Rn. 29 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 21.18 - juris Rn. 19) - Beschwerdebescheid vom 28. September 2021 sind rechtlich nicht zu beanstanden und verletzen den Antragsteller nicht in seinen Rechten.
  • TDG Süd, 02.02.2022 - S 3 BLa 9/20

    Kein Rechtsschutzbedürfnis zur Feststellung der Besorgnis der Befangeheit eines …

    Rn. 19 a) Über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen ist im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit den §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch den regelmäßigen Vertreter zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 42/17, Rn. 3 …und vom 25. März 2010 - 1 WB 28.09, Rn. 4 m.w.N.).

    Aus diesem Grund besteht für ein Ablehnungsgesuch kein Rechtschutzbedürfnis, das gegen einen Richter gerichtet ist, dessen weitere Mitwirkung ohnehin nicht mehr in Betracht kommt, weil er durch den Eintritt in den Ruhestand aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2021 - 9 A 8.19 u.a, Rn. 3 und vom 30. Januar 2018 - 1 WB 42.17 u.a., Rn. 6;… BGH NJW 2011, 1358, 1359 sowie aus dem Schrifttum u.a. Stackmann, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 44 Rn. 6).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder …

    Das gilt entsprechend für einen Ablehnungs- oder Beschwerdebescheid im Wehrbeschwerdeverfahren (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 42.17 und 43.17 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer …

    Die Entscheidung der Präsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 21. August 2020, den streitgegenständlichen Dienstposten mit dem Beigeladenen zu besetzen, ist in der Gestalt des - hier zu berücksichtigenden - Beschwerdebescheides des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Dezember 2020 (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 42.17 und 43.17 - juris Rn. 29 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 21.18 - Rn. 19) nach summarischer Prüfung im Ergebnis rechtmäßig und verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) nicht.
  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die …

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17

    Leistungsvorsprung im Konkurrentenstreitverfahren

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 4.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die …

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten; Antrag auf Erlass einer …

  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 7.19

    Nachweis der durch den Vorgesetzten eines Berufssoldaten unterdrückten …

  • BVerwG, 17.02.2020 - 1 WNB 4.19

    Streit um die vom Truppendienstgericht vorgenommene Auslegung eines Befehls des …

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