Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 1 SG, § 6 Abs 1 WBO
Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit - Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs eines Berufssoldaten auf leistungsgerechte Einbeziehung in ein Auswahlverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; SLV § 25 Abs. 2
Verletzung des Anspruchs eines Berufssoldaten auf leistungsgerechte Einbeziehung in ein Auswahlverfahren - datenbank.nwb.de
Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 40 m.w.N.).Rn. 30 (1) Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zum Folgenden zusammenfassend z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 33 ff. m.w.N.).
Hinsichtlich der aktuellen planmäßigen Beurteilung liegen die Leistungsbewertungen des Beigeladenen und des Antragstellers zwar innerhalb desselben (obersten) Wertungsbereichs und weisen lediglich eine Differenz von "0,14" auf, so dass beide Bewerber auch als "im Wesentlichen gleich" leistungsstark hätte eingestuft werden können; eine Verpflichtung hierzu bestand jedoch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 54).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann, wenn mehrere Bewerber als "im Wesentlichen gleich" eingestuft sind, im Rahmen sachgerechter Erwägungen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. oben II.2.b.bb. ); hierzu zählen die Verwendungsvorschläge für die Folgeverwendung und auf weitere Sicht (vgl. insb. BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 67) und die Entwicklungsprognose des nächsthöheren Vorgesetzten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 57 ff.).
Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, dass, wenn - wie hier - eine Promotion keine Voraussetzung im Rahmen des Anforderungsprofils oder der Dienstpostenbeschreibung ist und der zu besetzende Dienstposten inhaltlich auch sonst keine explizit wissenschaftlichen Bezüge aufweist, die Promotion in der Regel kein maßgebliches Kriterium für die Bevorzugung eines Soldaten im Auswahlverfahren darstellt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - Rn. 50 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 62).
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 …und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Rn. 25 Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ). - BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12
Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich schließlich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ein der Dokumentationspflicht korrespondierender Anspruch des Soldaten auf Akteneinsicht in die Auswahlunterlagen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - BVerwGE 145, 102 Rn. 26 ff.). - BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09
Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Zur Dokumentation verpflichtet ist dabei primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 27). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13
Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Allerdings beschränkt sich die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Bereich der Verwendungsentscheidungen auf Entscheidungen über - wie hier - höherwertige, die Beförderung in einen höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägende Verwendungen (vgl. klarstellend BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 32). - BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann, wenn mehrere Bewerber als "im Wesentlichen gleich" eingestuft sind, im Rahmen sachgerechter Erwägungen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. oben II.2.b.bb. ); hierzu zählen die Verwendungsvorschläge für die Folgeverwendung und auf weitere Sicht (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 67) und die Entwicklungsprognose des nächsthöheren Vorgesetzten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 57 ff.). - BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14
Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, dass, wenn - wie hier - eine Promotion keine Voraussetzung im Rahmen des Anforderungsprofils oder der Dienstpostenbeschreibung ist und der zu besetzende Dienstposten inhaltlich auch sonst keine explizit wissenschaftlichen Bezüge aufweist, die Promotion in der Regel kein maßgebliches Kriterium für die Bevorzugung eines Soldaten im Auswahlverfahren darstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - Rn. 50 …und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 62). - BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81
Wehrbeschwerde - Eigenhändige Unterschrift - Unschädliches Fehlen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der …
Rn. 25 Zum Umfang eines solchen Akteneinsichtsrechts siehe BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015- 1 WB 43.14 -, juris, Rn. 25, vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22, und vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 26. - VGH Bayern, 05.08.2015 - 6 BV 14.2122
Dienstpostenkonkurrenz, Soldat, Beamter, militärischer Dienstposten, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Kläger bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (BVerwG, B.v. 26.3.2015 - 1 WB 43.14 - juris Rn. 18;… B.v. 4.11.2014 - 1 WB 14.14, 1 WB 33.14 - juris Rn. 26;… B.v. 25.4.2007 - 1 WB 31.06 - juris Rn. 39). - BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 15.16
Konkurrentenstreit; Querversetzung
Damit wurde ihm noch so rechtzeitig Akteneinsicht gewährt, dass eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung sowie anschließend in der Erwiderung auf die Vorlage an den Senat erfolgen konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 43.14 - NZWehrr 2015, 166 = juris Rn. 28). - BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 16.16
Konkurrentenstreit; Querversetzung
Damit wurde ihm noch so rechtzeitig Akteneinsicht gewährt, dass eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung sowie anschließend in der Erwiderung auf die Vorlage an den Senat erfolgen konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 43.14 - juris Rn. 28). - BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17
Leistungsvorsprung im Konkurrentenstreitverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - gegebenenfalls auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007- 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N. und vom 26. Mai 2015 - 1 WB 43.14 - juris Rn. 18).
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