Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SG §§ 3, 37 Abs. 1 Nr. 3; Versetzungsrichtlinien Nr. 6
Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, Anhörungspflicht. - Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Eine Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes eines Soldaten und über seine Rückführung nach Deutschland ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04).Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).
Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (…Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - m.w.N.).
Damit hat er eine mögliche diskriminierende Fortwirkung der Ablösung vom Auslandseinsatz dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (ebenso: Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückführungsentscheidung ist bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 und vom 14.Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -), hier somit der 21. September 2005.
- BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Eine Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes eines Soldaten und über seine Rückführung nach Deutschland ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04).Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.
Damit hat er eine mögliche diskriminierende Fortwirkung der Ablösung vom Auslandseinsatz dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (ebenso: Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).
Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 GG) gebietet jedoch, allen Personen, gegen die eine belastende Maßnahme eines Hoheitsträgers getroffen wird, grundsätzlich vor deren Erlass rechtliches Gehör zu gewähren (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675).Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - a.a.O. und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 ).
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes - Aufhebung des Rückführungsbefehls …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 1.99
Beschwerde gegen die Rückführung eines Soldaten in sein Heimatland - Vorliegen …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - m.w.N.). - BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog;… stRspr, vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - a.a.O. und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 ). - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückführungsentscheidung ist bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 und vom 14.Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -), hier somit der 21. September 2005. - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02
Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
- BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98
Klage eines Soldaten gegen die vorzeitige Rückführung in das Heimatland - …
- BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09
Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung …
Auf seinen Antrag hin hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05- (juris) festgestellt, dass die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes des Klägers am 5. März 2005 rechtswidrig war. - BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Rn. 23 Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).Mit diesen Ausführungen hat der Antragsteller eine mögliche diskriminierende (Fort-)Wirkung seiner Rückversetzung aus dem Ausland dargelegt, die für die Annahme eines Feststellungsinteresses ausreicht (…vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 a.a.O. und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).
- BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06 Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar grundsätzlich zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".