Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem Ablehnungsbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 28 Abs. 5
Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem Ablehnungsbescheid - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Das kann der Fall sein, wenn sich aus dem Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften oder angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles ergibt, dass eine Aufrechterhaltung der bestandskräftigen Entscheidung schlechthin unerträglich wäre (Beschlüsse vom 16. Mai 2002 …und vom 23. Juni 2004, jeweils a.a.O. m.w.N.; ebenso auch: Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 31 S. 6 f.). - BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Zwar kann der Antragsteller den für den strittigen Zeitraum beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen; wohl aber kann er die Rechtswirkungen des ihm stattdessen gewährten Betreuungsurlaubs ohne Sach- und Geldbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (ebenso für das Beamtenrecht: Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - juris Rn. 15 = Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1 S. 2 m.w.N.). - BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Der Hinweis auf eine bestandskräftig gewordene Regelung oder Maßnahme genügt für die Annahme einer lediglich wiederholenden Verfügung; die Qualifikation der in Rede stehenden Entscheidung als Zweitbescheid kommt dann nicht in Betracht (stRspr, grundlegend: Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 = Buchholz 232 § 173 BBG Nr. 2 S. 2 f.).
- BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 67.11
Einfache Sicherheitsüberprüfung; Einstellung des …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Die danach für einen gerichtlichen Feststellungsausspruch erforderliche Erledigung der truppendienstlichen Maßnahme liegt (nur dann) vor, wenn sich das Begehren eines Antragstellers in der Hauptsache materiell erledigt hat und/oder wenn die Regelungswirkung der strittigen Maßnahme und die daraus resultierende Beschwer für den Betroffenen weggefallen sind (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 52.06 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 12 Rn. 27 und vom 21. März 2013 - BVerwG 1 WB 67.11 - juris Rn. 20). - BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 36.95
Offene Vermögensfragen: Zweitbescheid oder Änderungsbescheid bei falscher …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Das ist durch Auslegung des Bescheides zu ermitteln (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 36.95 - juris Rn. 11 = Buchholz 428.1 § 4 InVorG Nr. 6 S. 18 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Unter einer wiederholenden Verfügung ist die Wiederholung einer unanfechtbaren Entscheidung oder Maßnahme oder der Hinweis auf eine solche Entscheidung oder Maßnahme zu verstehen, ohne dass eine erneute Sachentscheidung ergeht (Beschluss vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Rn. 26). - BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Die danach für einen gerichtlichen Feststellungsausspruch erforderliche Erledigung der truppendienstlichen Maßnahme liegt (nur dann) vor, wenn sich das Begehren eines Antragstellers in der Hauptsache materiell erledigt hat und/oder wenn die Regelungswirkung der strittigen Maßnahme und die daraus resultierende Beschwer für den Betroffenen weggefallen sind (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 52.06 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 12 Rn. 27 …und vom 21. März 2013 - BVerwG 1 WB 67.11 - juris Rn. 20). - BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Ein Anspruch des Soldaten auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt jedoch - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, oder Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 ZPO vorliegen (vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - juris Rn. 7 = Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 2 …und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - juris Rn. 3 = Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 S. 3). - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Ein Anspruch des Soldaten auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt jedoch - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, oder Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 ZPO vorliegen (…vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - juris Rn. 7 = Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 2 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - juris Rn. 3 = Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 S. 3). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Es obliegt vielmehr dem Wehrdienstgericht, von Amts wegen zu untersuchen, ob eine Erledigung der strittigen Maßnahme eingetreten ist, und gegebenenfalls sodann - unabhängig von einem Feststellungsantrag - zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein vom Antragsteller darzulegendes berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen (stRspr zu § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO n.F.; vgl. z.B. Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - juris Rn. 84).
- BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; …
Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30 m.w.N. …und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - juris Rn. 38). - BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 20.14
Elternzeit; Beendigung Elternzeit; vorzeitige Beendigung; rückwirkende …
Zwar kann die Antragstellerin im Falle der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit rückwirkend nicht mehr ihrer Dienstleistungspflicht nachkommen; wohl aber kann sie die Rechtswirkungen der Elternzeit nachträglich beseitigen und die der ihr stattdessen (teilweise) zuzubilligenden mutterschutzrechtlichen Sperrfristen auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit in Anspruch nehmen (so schon zum Betreuungsurlaub BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - Rn. 25; für das Beamtenrecht BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1 Rn. 15 ). - BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14
Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Die danach für einen gerichtlichen Feststellungsausspruch erforderliche Erledigung der truppendienstlichen Maßnahme liegt vor, wenn sich das Begehren eines Antragstellers in der Hauptsache materiell erledigt hat und/oder wenn die Regelungswirkung der strittigen Maßnahme und die daraus resultierende Beschwer für den Betroffenen weggefallen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).An diese prozessrechtliche Erklärung ist der Senat gebunden (insoweit anders als BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 23, bei dem im gerichtlichen Verfahren von Anfang an nur ein Feststellungsantrag gestellt worden war und der Streitgegenstand unverändert geblieben ist).
- BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14
Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung
Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. z.B. Beschluss vom 12. August 2014 - BVerwG 1 WB 53.13 - Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15
Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen …
Bei Erledigung eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags hat das Wehrdienstgericht von Amts wegen zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein vom Antragsteller darzulegendes berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 23). - BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16
Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags; …
Bei Erledigung eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags hat das Wehrdienstgericht von Amts wegen zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein vom Antragsteller darzulegendes berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 23 …und vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 31). - BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14
Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 23a WBO es nicht ausschließt, einzelne Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Wehrbeschwerdeverfahren anzuwenden (…vgl. zu § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG: Beschluss vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 51.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 53 Rn. 23 ff.; stRspr zu § 51 Abs. 1 VwVfG: zuletzt Beschluss vom 12. August 2014 - BVerwG 1 WB 53.13 - juris Rn. 33). - OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 60/25
Hervorrufen von Unklarheiten über die Verwaltungsaktqualität des Schriftsatzes …
Entscheidend für die Abgrenzung zum Zweitbescheid ist, ob in der Erklärung zum Ausdruck kommt, dass die Behörde die Voraussetzungen für eine Regelung erneut in tatsächlicher Hinsicht ermittelt und/oder geprüft und eine neue Sachentscheidung getroffen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.8.2014 - 1 WB 53.13 -, juris Rn. 30;… ferner VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.1.2025 - 12 S 1642/24 -, juris Rn. 24). - VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
Hierbei ist u.a. von Bedeutung, ob die behördliche Verlautbarung lediglich Bezug auf eine bereits früher ergangene bestandskräftige Entscheidung nimmt, oder aber mit (sachablehnendem) Tenor, kurzgefasster Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung:alle Elemente einer neuen eigenständigen Regelung enthält (…vgl. hierzu z.B. BVerwG, B.v. 28.9.2016 - 1 WB 43.15 - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30;… U.v. 11.12.2008 - 7 C 3.08 - juris Rn. 13 f.). - BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 36.15
Ablehnung des Versetzungsgesuchs; Erledigung; fehlendes Feststellungsinteresse
Bei Erledigung eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags hat das Wehrdienstgericht von Amts wegen zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein vom Antragsteller darzulegendes berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 23 …und vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 31). - VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22
Denkmal, Eintragung, Fortschreibung, Zweitbescheid, Bekanntgabe, Klagebefugnis, …
- VG Ansbach, 02.12.2015 - AN 11 K 14.01927
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
- VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
- VG Gelsenkirchen, 26.03.2025 - 1 K 3154/21
Elternzeit, Lehrer, Ferienzeiten, Aussparen, Endzeitpunkt, Arbeitszeitverteilung, …
- VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 680/12
Müllgebühren
- VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22
- VG Köln, 22.06.2016 - 23 K 5311/09
Festsetzung der Versorgungsbezüge bei einem Berufssoldaten unter Berücksichtigung …
- VG Stade, 12.11.2025 - 10 A 104/22
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