Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick auf die Beförderung des Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Bewertung seiner Stelle - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Dotierung seines Dienstpostens
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 -) ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd. - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Denn die Frage, ob eine zulässige Antragsänderung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [195]> und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 13.87 -). - BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69
Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach der Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.90 - <BVerwGE 43, 88> und vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 43.89 -).
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Feststellung einer Tatsache (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -). - BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Voraussetzungen für die Einweisung in eine Fördergruppe - Anforderungen eines …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 -) ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd. - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 73.88
Bewertung der dienstlichen Leistungen eines Soldaten - Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, sondern müssen vom ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 -, vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 - und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 - m.w.N.). - BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80
Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, sondern müssen vom ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 -, vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 - und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 - m.w.N.). - BVerwG, 11.09.1992 - 1 WB 56.92
Zulässigkeit des Rechtswegs zum Bundesverwaltungsgericht (Wehrdienstsenate) - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Für das Beförderungsbegehren, das sich nicht gegen den militärischen Vorgesetzten, sondern gegen den Dienstherrn richtet und das Statusverhältnis des Soldaten betrifft (vgl. Beschluß vom 11. September 1992 - BVerwG 1 WB 56.92 - m.w.N.), kommt infolge der Unzulässigkeit der Antragserweiterung eine Verweisung an das zuständige allgemeine Verwaltungsgericht nicht in Betracht. - BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Feststellung einer Tatsache (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -). - BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87
Beurteilung nach Wehrübungen - Beschwerde gegen den Verlauf einer Wehrübung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Denn die Frage, ob eine zulässige Antragsänderung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [195]> und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 13.87 -). - BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der …
- BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 137.90
Wehrbeschwerde - Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft - Teilnahme an …
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 43.89
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …
Denn die Frage, ob eine unzulässig Antragserweiterung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [195]> und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 53.92 -). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 57.92
Anerkennung der Verwendung auf einem Offizier-Dienstposten als Verwendung auf …
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach der Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 43.89 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 53.92 -). - VG Stade, 17.12.2003 - 3 A 1482/02
Anspruch; Besoldungsgruppe; Bewertung; Bundeswehr; Dienstposten; Haushaltsmittel; …
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1986 - BVerwG 1 WB 73.85 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 53.92 - jeweils m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".