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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26911
BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06 (https://dejure.org/2007,26911)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 WB 59.06 (https://dejure.org/2007,26911)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 (https://dejure.org/2007,26911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    SÜG § 5 Abs. 1; StPO § 153a Abs. 2
    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SÜG § 5 Abs. 1
    Beurteilungsspielraum; Einstellung; Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31, vom 24. Mai 2000 a.a.O., vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11).

    Rn. 26 Zwar können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, im Einzelfall daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 35.80 -, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 97.00 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 ).

    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31, vom 24. Mai 2000 a.a.O., vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (…stRspr, u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31, vom 24. Mai 2000 a.a.O., vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 a.a.O. und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Rn. 21 Der Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschlüsse vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - BVerwGE 103, 182 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…stRspr, u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 a.a.O. und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 8.06

    Zulassung; Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Strafgericht.

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Antragsteller durch das Amtsgericht T. gegen Zahlung einer Geldbuße nach § 153a Abs. 2 StPO stellt zwar keinen Freispruch mangels Beweises dar, sondern dient der vereinfachten Verfahrenserledigung bei Vergehen (Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 1 WB 113.96 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 8.06 - NZWehrr 2006, 246).

    Insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort, die sich als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips darstellt, die kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 = MDR 1991, 891; Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 ).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob diese Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96

    Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats ebenso, wenn der Betroffene einer Straftat dringend verdächtig ist oder ein Dienstvergehen begangen hat (Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 1 WB 113.96 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 = NZWehrr 2004, 108).

    Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Antragsteller durch das Amtsgericht T. gegen Zahlung einer Geldbuße nach § 153a Abs. 2 StPO stellt zwar keinen Freispruch mangels Beweises dar, sondern dient der vereinfachten Verfahrenserledigung bei Vergehen (Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 1 WB 113.96 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 8.06 - NZWehrr 2006, 246).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…stRspr, u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 a.a.O. und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort, die sich als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips darstellt, die kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 = MDR 1991, 891;… Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06
    Rn. 21 Der Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschlüsse vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - BVerwGE 103, 182 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines …

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat; …

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 97.00

    Anforderungen an die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos - …

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 58.05
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst; …

    Das dokumentiert nicht zuletzt die Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, die trotz des eingeschränkten Kontrollmaßstabs Sicherheitsüberprüfungsentscheidungen bei Soldaten vielfach beanstandet hat (vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 34, vgl. ferner die Darstellung der umfangreichen Kasuistik bei Deiseroth, juris-Praxis-Report BVerwG 9/2008 zu BVerwG 1 WB 59.06 , sub C.).
  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei …

    Das dokumentiert nicht zuletzt die Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, die trotz des eingeschränkten Kontrollmaßstabs Sicherheitsüberprüfungsentscheidungen bei Soldaten vielfach beanstandet hat (vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 34, vgl. ferner die Darstellung der umfangreichen Kasuistik bei Deiseroth, juris-Praxis-Report BVerwG 9/2008 zu BVerwG 1 WB 59.06, sub C.).
  • VG Düsseldorf, 28.03.2011 - 2 L 190/11

    Kommissaranwärter Beamter auf Widerruf Entlassung Eignung Charaktermangel …

    Rn. 24 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991, - 1 Bar 1326/90 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 -, Buchholz 402.8, § 5 SÜG Nr. 21; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251; VGH München, Beschluss vom 24. Mai 2007 - M 6a E 07.503 -, Juris; VG Magdeburg, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 1 A 410/04 -, Juris..
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Das dokumentieren nicht zuletzt Entscheidungen des Senats aus jüngerer Zeit, in denen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unrichtiger oder unvollständiger Erfassung des Sachverhalts, wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip als einen allgemeingültigen Wertmaßstab, wegen fehlerhafter Prognose oder wegen Verfahrensfehlern aufgehoben bzw. im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beanstandet worden sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -, vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21 Rn. 25 f., vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 ff., vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 6.09 -, vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 52.09 - …und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 20 f. und Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Rn. 28 Zwar liegt, da das strafrechtliche Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, kein Urteil eines Strafgerichts vor, das nach der Rechtsprechung des Senats "grundsätzlich bindend" ist (vgl. hierzu zuletzt Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21 und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 52.06 - DokBer B 2008, 9 ).
  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …

    Deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem im Beschluss des Senats vom 26. Juni 2007 (1 WB 59.06 ) entschiedenen, auf den sich der Antragsteller beruft.

    Rn. 43 Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich grundsätzlich schon daraus ergeben, dass eine Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 153a Abs. 1 Satz 1 StPO nur mit Einverständnis des Betroffenen ("Mit Zustimmung [...] des Gerichts und des Beschuldigten") erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 - NZWehrr 2004, 168 ; abweichend für eine Konstellation, in der die Zustimmung zu einer Einstellung nach § 153a StPO im Rahmen eines "Deals" erfolgt ist BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung …

    Rn. 25 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheids angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9, vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 -).

    Bei der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO handelt es sich um keinen Freispruch mangels Beweises, sondern um ein vereinfachtes Erledigungsverfahren im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität mit Beschleunigungs- und Entlastungseffekt (vgl. dazu Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - m.w.N.) bzw. um eine "verurteilungslose Friedensstiftung ohne Verzicht auf Sanktionen, aber ohne Strafe und Vorbestraftsein" (…Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 153a Rn. 2).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Insoweit liegt mit dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts L. vom 22. Januar 2008 das Urteil eines Strafgerichts vor, das nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich bindend ist (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21, vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 52.06 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von …

    Dem angegriffenen Bescheid haftet deshalb nicht der Rechtsfehler an, dass der stellvertretende Geheimschutzbeauftragte die Sicherheitsüberprüfung des Antragstellers lediglich nach Aktenlage abgeschlossen hat und dabei von einem mutmaßlich unvollständigen und damit unrichtigen Sachverhalt mit der Möglichkeit einer fehlerhaften Prognose ausgegangen ist (vgl. insoweit Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 61.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; …

    Rn. 20 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9, vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 -).

    Keine eigenen Feststellungen (zu deren Notwendigkeit bei Einstellung des Strafverfahrens vgl. den Beschluss vom 26. Juni 2007 a.a.O. m.w.N.) hat der Geheimschutzbeauftragte lediglich zu der Frage getroffen, ob es sich bei der Überweisung einer Monatsmiete durch den Antragsteller von dem Konto des Schulelternbeirats um ein (möglicherweise fahrlässiges, aber nicht strafbares) Versehen oder um eine Straftat der Untreue (§ 266 StGB) handelte; dieser Teilaspekt ist jedoch auch nicht in die tragenden Gründe der sicherheitsrechtlichen Beurteilung eingegangen.

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 428.19

    Aufhebung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen; Annahme eines …

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 24.11

    Erschleichen von Leistungen als Einstellungshinderungsgrund für die Laufbahn als …

  • VG München, 20.07.2023 - M 21a S 23.2376

    Soldatenrecht, Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Eindringens in Labor der …

  • VG Schwerin, 29.11.2018 - 1 A 866/18

    Erfolgreiche Bescheidungsklage gegen die Ablehnung einer …

  • VG Berlin, 11.01.2013 - 19 K 109.12

    Haftung für die Kosten einer Abschiebung oder Zurückschiebung; Schuldvermutung …

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