Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen - Organisatorische Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69
Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82
- vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77]-. - BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82
- vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77]-.
- BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, müssen deshalb von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27 und BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82).Denn alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, können von dem Gericht daraufhin untersucht werden, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 88 und BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N.).
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94
Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren deshalb die Rechtssphäre der Soldaten nicht, sondern müssen von diesen hingenommen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -, vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <RiA 1992, 306>, vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -, vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 57.92 -).Die den Soldaten persönlich betreffenden personellen Einzelmaßnahmen, die auf Grund organisatorischer Regelungen von den militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten getroffen worden sind, werden auf Antrag vom Gericht daraufhin überprüft, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt wird (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88>, vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 - m.w.N. und vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -).
- BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan
Wenn der BMVg im Rahmen seiner organisatorischen Entscheidungsbefugnis bisher davon abgesehen hat, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des militärischen Dienstes und die unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Dienstplangestaltung in den Teilstreitkräften und den einzelnen Verbänden eine (zwingende) Dienstzeitbegrenzung festzulegen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die darin zum Ausdruck kommenden organisatorischen Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82).
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach der Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung jedoch fremd (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N.). - BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 48.88
Dienstzeitregelung für Soldaten - Dienstplangestaltung - Dienstleistung - …
Wenn der BMVg im Rahmen seiner organisatorischen Entscheidungsbefugnis bisher davon abgesehen hat, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des militärischen Dienstes und die unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Dienstplangestaltung in den Teilstreitkräften und den einzelnen Verbänden eine (zwingende) Dienstzeitbegrenzung festzulegen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die darin zum Ausdruck kommenden organisatorischen Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82). - BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
Rechtsmittel
Wenn der BMVg im Rahmen seiner organisatorischen Entscheidungsbefugnis bisher davon abgesehen hat, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des militärischen Dienstes und die unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Dienstplangestaltung in den Teilstreitkräften und den einzelnen Verbänden eine (zwingende) Dienstzeitbegrenzung festzulegen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die darin zum Ausdruck kommenden organisatorischen Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82). - BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 137.89
Laufbahnwechsel eines Unteroffiziers des Militärmusikdienstes
Deren abstrakte Überprüfung etwa nach der Art der "abstrakten Normenkontrolle" des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) oder des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. § 47 VwGO) ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (BVerwGE 43, 88; BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N.). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …
Im übrigen kann die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens vom Gericht nicht überprüft werden (Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 -, vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 164.77 - <BVerwGE 63, 139> und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -). - BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83
Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme - …
Zugunsten des Antragstellers können Bedenken zurückgestellt werden, ob er durch die Weisung, auf Inspektions- und Lehrgruppenebene keine Vertrauensmannwahlen mehr durchzuführen, in seiner persönlichen Rechtssphäre im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO getroffen worden ist und diese Anordnung sonach ihm gegenüber eine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellt (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - und vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82). - BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 80.96
Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Grundsätzlicher …
Die STAN selbst ist weder Gegenstand des Antrags noch kann sie mit einem solchen Antrag angefochten werden; denn sie ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen in seinen Rechten regelmäßig nicht (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 -, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 -und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -). - BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 81.96
Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Verlust der …
- BVerwG, 05.09.1996 - 1 WB 76.96
Dienstposten eines leichten Transporthubschrauberoffiziers des militärfachlichen …
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten - …
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 43.89
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86
Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A …
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