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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12385
BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04 (https://dejure.org/2005,12385)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2005 - 1 WB 61.04 (https://dejure.org/2005,12385)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2005 - 1 WB 61.04 (https://dejure.org/2005,12385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; SG § 45 Abs. 2 Nr. 2, § 75 (n. F.); SLV § 2
    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); Gleichbehandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 24. März 2004 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 25. August 2004 anstrebt, ist zulässig (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 4>, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 23.01 - ZBR 2002, 279> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - <BVerwGE 118, 197 = Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 2 = ZBR 2004, 395>).

    Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 181.88 - <BVerwGE 86, 240 [f.]>, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 96.00 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - m.w.N.).

    Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).

    Diese Regelungen sind nach gefestigter Rechtsprechung des Senats als ermessensbindende Vorschriften rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 2.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).

    Das PersABw hatte bei seiner Entscheidung nach Nr. 901 ZDv 20/6 die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage und die im Beurteilungszeitraum gegebene Sachlage zugrunde zu legen (Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 24. März 2004 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 25. August 2004 anstrebt, ist zulässig (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 4>, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 23.01 - ZBR 2002, 279> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - <BVerwGE 118, 197 = Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 2 = ZBR 2004, 395>).

    Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1981 -BVerwG 1 WB 92.80 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Demgemäß ist dieses Grundrecht verletzt, wenn sich kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder kein sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung finden lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - <BVerfGE 1, 14 [52]>).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Außerhalb des Verbots einer ungerechtfertigen Verschiedenbehandlung mehrerer Personengruppen lässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte und das Verhalten einer Person je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 - <BVerfGE 55, 72 [88 f.]>).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Danach unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer Bindung, die umso enger ist, je mehr sich in der gesetzlichen Regelung die personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - <BVerfGE 88, 87 [96]>).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Demgemäß ist dieses Grundrecht verletzt, wenn sich kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder kein sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung finden lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - <BVerfGE 1, 14 [52]>).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96

    Recht der Soldaten - Gerichtliche Überprüfung einer Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 1>).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 2.02

    Beurteilung, planmäßige; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Verschiebung …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
    Diese Regelungen sind nach gefestigter Rechtsprechung des Senats als ermessensbindende Vorschriften rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 2.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91

    Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH) …

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem - …

  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 25.03

    Fiktive Versetzung; Personalratsmitglied; Verwendung; höherwertiger Dienstposten; …

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 96.00

    Anspruch des Soldaten auf eine vorgezogene planmäßige Beurteilung - …

  • BVerwG, 29.07.1996 - 1 WB 25.96

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - …

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - …

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 20.98

    Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis - Streitigkeiten aus dem …

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 74.01

    Beschwerde gegen ungleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeit - Tätigkeit als …

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Hinsichtlich des vom Antragsteller sinngemäß gestellten (Anfechtungs-)Antrages auf Aufhebung der mit Wirkung ab 1. Oktober 2006 zu Gunsten von Dr. P. für den Dienstposten Stellvertreter des Befehlshabers Sanitätsführungskommando getroffenen Verwendungsentscheidung ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212) abzustellen.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …

    Das zeigt sich ferner an der verwendungsbezogenen besonderen Altersgrenze etwa für die Beamten des gehobenen Flugverkehrkontrolldienstes und die Beamten in dessen Aufsichtsfunktionen (§ 2 Abs. 1 BAFISBAÜbnG), an § 45 Abs. 2 Soldatengesetz (SG), der für die Offiziere der Bundeswehr nach Dienstgrad gestaffelte Altersgrenzen vorsieht und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beanstandet wurde (Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - ZBR 2005, 317) und schließlich etwa in der besonderen Altersgrenze für Flugzeugführer oder Waffensystemoffiziere in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen (§ 45 Abs. 2 Nr. 6 SG).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats; …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. ).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.03.2009 - 1 WB 77.08

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Rechtsweg zu …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - insoweit nicht veröffentlicht in NZWehrr 2005, 212, m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Dienstlicher Wohnsitz eines Soldaten ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BBesG sein Standort, hier die (kreisfreie) Stadt Bonn; die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 1 WDS-VR 6.07
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sind aber nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 WDS-VR 8.07
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer bzw. Beendigung sind nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07

    Rechtsweg; Statusangelegenheit; truppendienstliche Angelegenheit

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sowie für Beförderungsstreitigkeiten sind nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 1 WB 24.07

    Rechtsweg; Statusangelegenheit; truppendienstliche Angelegenheit

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sind aber nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - und vom 20. November 2009 - BVerwG 1 WB 55.08 - m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31).

  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07

    Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.

    Rn. 15 Abweichend von der generellen Rechtswegzuweisung an die allgemeinen Verwaltungsgerichte in § 82 Abs. 1 SG haben die Wehrdienstgerichte nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 (i.V.m. Abs. 3) WBO über Entscheidungen oder Maßnahmen (bzw. deren Unterlassung) zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, d.h. in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N., vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -).

    Rn. 16 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien sachlich zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (sog. Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09

    Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- …

  • BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem …

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 25.08
  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 23.11

    Sicherheitsüberprüfung eines Reservisten; truppendienstliche Angelegenheit; …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 1 WB 21.08
  • BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
  • BVerwG, 19.10.2010 - 1 WB 7.10

    Verweisung wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit durch Beschluss; …

  • BVerwG, 23.05.2012 - 1 WB 9.12
  • BVerwG, 29.06.2011 - 1 WB 35.11
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09

    Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist; …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene …

  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine …

  • BVerwG, 06.07.2015 - 1 WDS-VR 3.15

    Dienstzeitverlängerung; Verweisung an das Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 46.05

    Beurteilung; Aufhebungsverfügung; Beurteilungsstichtag; Verwaltungsvorschriften; …

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungsbild; Leistungsprinzip

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 40.12
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