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| BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 45, 252
- BVerwGE 46, 252
- DÖV 1974, 857
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.01.1972 - III C 83.70
Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Januar 1972 (MDR 1972, 631) z.B. für die tatsächlichen Voraussetzungen zum Erlaß eines Zweitbescheides im Lastenausgleichsrecht damit zum Ausdruck gebracht, daß es grundsätzlich sogar Aufgabe des Antragstellers sei, von sich aus die tatsächlichen Voraussetzungen darzulegen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - die Rechtswidrigkeit des Erstbescheides ergäben. - BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65
Notwendigkeit des Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens über die …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73
- Andererseits entspricht es der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, daß auch der Betroffene im Falle behaupteter Rechtsverletzung durch die öffentliche Gewalt - abgesehen von etwaigen zur Wiederaufnahme des Verfahrens im echten Sinne berechtigenden Gründen - wenigstens bei geänderter Sach- und Rechtslage ein Recht auf Neubescheidung geltend machen kann (vgl. u.a. BVerwG DVBl 1967, 159). - BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69
Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens vor dem Wehrbeauftragten - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73
- Dieser Fall kann auch nicht mit dem gleichgesetzt werden, für den der Senat zum Ausdruck gebracht hat, daß es nicht unbegrenzt möglich sei, den Rechtsbestand einer Maßnahme nach Versäumung der Antragsfrist damit zu unterlaufen, daß die Behauptung aufgestellt werde, der Vorgesetzte habe es pflichtwidrig unterlassen, einen von ihm geschaffenen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen (BVerwGE 43, 140, 145) [BVerwG 27.11.1970 - I WB 142/69].
- BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; …
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).Ein Wiederaufgreifensantrag zu Gunsten des Betroffenen ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage kommt in eng begrenzten Ausnahmefällen nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände dem Vorgesetzten Anlass geben, die bestandskräftig gewordene Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu ändern oder aufzuheben (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - und vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 -).
- BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme
1 WB 14/87 und BVerwGE 46, 252 -.Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines "Zweitbescheides" auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f. [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73], BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87).
- BVerwG, 09.12.1980 - 1 WB 111.79
Erstreckung einer dienstaufsichtlichen Überprüfung einer Reihe von militärischen …
Insoweit ist der Antragsteller durch die Bestandskraft seines Abschlußzeugnisses von der Behandlung seines Antrags nicht ausgeschlossen, die Zweifel des BMVg an dessen Zulässigkeit sind unbegründet (vgl. BVerwGE 46, 209, 212 f [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 252 ff [BVerwG 25.04.1974 - I WB 47/73]; BVerwG Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 161, 166/77).Er kann in das Verfahren nicht angebliche Rechtsverletzungen einführen, über die er sich schon bei Erteilung seines Abschlußzeugnisses - unter Wahrung der einschlägigen Beschwerde- bzw. Antragsfrist der §§ 6 Abs. 1 und 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO - hätte beschweren können; denn dadurch würden diese Fristen in unzulässiger Weise umgangen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254) [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73].
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
Dienstaufsichtsbescheide - Gerichtliche Nachprüfung - Dienstaufsicht - …
Ob der BMVg für die Bescheidung eines entsprechenden Antrags überhaupt zuständig ist, was insbesondere im Hinblick darauf, daß es nicht um die Änderung eines Bescheides des BMVg, sondern um die Änderung einer Erstbeurteilung geht, fraglich ist, kann dahinstehen; es fehlt vorliegend an den Voraussetzungen, unter denen der Antragsteller unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung "besonderer Umstände" (BVerwG Beschluß vom 25. April 1974 - 1 WB 66/73) eine Sachentscheidung über seinen Abänderungsantrag verlangen kann.Voraussetzung wäre, daß der Antragsteller Gründe für die Fehlerhaftigkeit der Beurteilung vorgetragen hätte, die er nicht bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte geltend machen können (Beschluß vom 25. April 1974, a.a.O.).
- BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
Wiederaufgreifen des Verfahrens - Leistungsbewertung eines Soldaten - …
Bestandskräftige Maßnahmen können zugunsten des Betroffenen grundsätzlich geändert werden (vgl. BVerwGE 46, 252, 253). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - …
Eine Berufung auf die Bestandskraft einer Beurteilung kann - da die dienstaufsichtliche Prüfung ohnehin unabhängig von der Bestandskraft stattzufinden hat - dann in Betracht kommen, wenn der Soldat auf Grund besonderer Umstände (vgl. § 51 VwVfG) ein "Wiederaufgreifen" der Beurteilung selbst, d.h. des Beurteilungvorgangs bzw. des Beurteilungsverfahrens, in das die personalbearbeitende Stelle in dieser Funktion nicht integriert ist, bei dem hierfür zuständigen Vorgesetzten beantragt und dieser ohne Sachprüfung einen "Zweitbescheid" ablehnt (vgl. hierzu Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 251>). - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Erlaß eines Zweitbescheides - Ablehnende Entscheidung - Eintreten der …
Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines Zweitbescheides auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f.). - BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92
Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer …
Die Tatsache, daß der Antragsteller die Beurteilung nicht mit der Beschwerde fristgerecht angefochten hat, steht der Zulässigkeit des auf "Wiederaufgreifen" gerichteten Begehrens nicht entgegen, denn bestandskräftige Maßnahmen können zugunsten des Betroffenen geändert werden (Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252 [f.]>). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines …
Das kann der Fall sein, wenn sich der Antragsteller darauf beschränkt, Gründe vorzubringen oder zu wiederholen, die er bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte vortragen können oder vorgetragen hat; dieser Gesichtspunkt gewinnt im militärischen Bereich besondere Bedeutung, weil hier die Wiederherstellung ungestörter Verhältnisse in kürzester Frist erforderlich ist und demgemäß die Wehrbeschwerdeordnung für das Rechtsbehelfsverfahren die Zweiwochenfrist vorschreibt, während dieser Zweck bei einer Ausweitung der zum "Zweitbescheid" entwickelten Überlegungen systemwidrig unterlaufen werden würde (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252 [254 f.]> und vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 123.89). - BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 94.91
Antrags auf Übernahme als Berufssoldat - Beschwerde gegen die Stellungnahme des …
Eine Berufung auf die Bestandskraft einer Beurteilung kann demgegenüber dann in Betracht kommen, wenn der Soldat auf Grund besonderer Umstände (vgl. § 51 VwGO) ein "Wiederaufgreifen" der Beurteilung selbst bzw. des Beurteilungsverfahrens bei dem hierfür zuständigen Vorgesetzten beantragt und dieser ohne Sachprüfung einen "Zweitbescheid" ablehnt (vgl. hierzu Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252>). - BVerwG, 30.08.1990 - 1 WB 28.90
Vorziehung der planmäßigen Beurteilung zur Erreichung der Vergleichbarkeit von …
- BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 99.85
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Anspruch auf …
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 35.94
Beurteilung eines Soldaten - Ablehnung des Antrags auf Beförderung zum …
- BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 12.91
Anforderungen an die Entscheidung zur Verwendungsplanung der Stammdienststelle …
- BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 47.88
Grundsätzliches Verbot des Nebeneinanders von Heimaturlaub und Erholungsurlaub …
- BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 131.87
Späterer Antritt des Heimaturlaubs durch einen Soldaten - Inanspruchnahme des …
- BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 93.86
Antrag auf Aufhebung und Abänderung einer dienstlichen Beurteilung - …
- BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 109.90
Voraussetzungen des Anspruchs eines Bundeswehrsoldaten auf Aufhebung einer von …
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