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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1991 - 1 WB 80.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2813
BVerwG, 10.06.1991 - 1 WB 80.91 (https://dejure.org/1991,2813)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1991 - 1 WB 80.91 (https://dejure.org/1991,2813)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1991 - 1 WB 80.91 (https://dejure.org/1991,2813)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstgerichtsbarkeit - Verweisung eines Antrages - Zurechnung truppendienstlicher Maßnahmen - Zuständigkeit des BVerwG - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 105
  • NVwZ 1992, 379 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 85
  • NVwZ-RR 1992, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 09.09.1991 - 1 WB 111.91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Dienstzeitausgleich für einen Soldaten - …

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - und vom 7. August 1991 - BVerwG 1 WB 9.91 -).

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129, [131]> und vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

    Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, eine Verweisung innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit setze einen Antrag des Antragstellers voraus (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 10.73 - und vom 26. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 119.76 -), wird hier nach der Änderung des § 83 VwGO und des § 17a GVG nicht mehr festgehalten (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …

    Eines ausdrücklichen Verweisungsantrages bedarf es nicht (vgl. § 83 VwGO [in entsprechender Anwendung] i.V.m. § 17 a Abs. 2 GVG; Beschluss vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108] = NZWehrr 1992, 31 = NVwZ-RR 1992, 85>).

    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - , vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 46.94 - und vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - NZWehrr 2000, 123>) auch Entscheidungen über die Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und die deshalb erfolgende Verweisung an das zuständige Gericht, hier das Truppendienstgericht ..., das dann unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter die - verfahrensbeendende - Entscheidung in der Sache zu treffen hat.

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 17.06

    Beschwerde; Entscheidungskompetenz; Personalrat; Anhörung.

    In der Regel ist der nächste Vorgesetzte desjenigen, dessen Entscheidung angegriffen wird, zur Entscheidung über die Beschwerde berufen (Beschluss vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - BVerwGE 93, 105, 107).

    Rn. 23 Soweit den Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 10. Juni 1991 (a.a.O. S. 108), der im Übrigen eine andere Konstellation betraf, eine davon abweichende Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 23.02.1994 - 1 WB 82.93

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts anstelle des Truppendienstgerichts - …

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - und vom 4. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 12.92 -).

    Deshalb ist die Sache an das zuständige Truppendienstgericht Nord zu verweisen (§ 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 WB 104.92

    Anfechtung der Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Soldaten - …

    Zuständig ist das Gericht, das über die Hauptsache zu entscheiden hat (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO; Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

    Eines Verweisungsantrags bedarf es nicht (vgl. § 83 VwGO i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 1991 <BGBl I 1991, 686> i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG i.d.F. des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 <BGBl I 1990, 2809>; Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91

    Wehrrecht Wehrbeschwerdeverfahren - Freistellung vom Dienst

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 1 WB 52.91

    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Soldaten - Freistellung vom Dienst

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).
  • BVerwG, 01.10.1996 - 1 WB 50.96

    Beschwerde wegen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kameraden

    Diese gesetzliche Zuständigkeitsregelung konnte durch die unzutreffende Sachbehandlung des Antrags vom 30. Januar 1996 nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108] - NZWehrr 1992, 31 [f.]>, vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 82.93 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 41.96 -).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 41.96

    Vorwurf eines Dienstvergehens eines Soldaten - Zuständigkeit des …

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108] - NZWehrr 1992, 31 [f.] >, vom 4. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 12.92 -, vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 82.93 - und vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 46.94 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 116.94

    Rechtsmittel

    Daß der BMVg insoweit seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde zu Unrecht angenommen und die Beschwerde beschieden hat, ändert an der gesetzlichen Zuständigkeit der Truppendienstgerichte nichts(Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108]>).
  • BVerwG, 04.05.1992 - 1 WB 12.92

    Zuerkennung einer Wechselschichtzulage - Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts

  • BVerwG, 17.07.1991 - 1 WB 39.91

    Gewährung von Quartalausgleichstagen - Zuständigkeit eines Gerichts

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