Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1959
BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73 (https://dejure.org/1975,1959)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1975 - I WB 93.73 (https://dejure.org/1975,1959)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1975 - I WB 93.73 (https://dejure.org/1975,1959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
    Einer Prüfung der Frage, ob der Antrag sich tatsächlich materiell erledigt hat und ob er von Anfang an zulässig und begründet war (vgl. BVerwGE 20, 146; BayVGH in BayVBl 1973, 156), bedarf es dann nicht mehr.
  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
    Es sind keine Gründe ersichtlich, die dagegen sprächen, zur Auslegung des § 20 Abs. 3 WBO diejenigen Grundsätze heranzuziehen, die Rechtsprechung und Lehre zu den vergleichbaren Vorschriften anderer Prozeßgesetze (vgl. § 161 Abs. 2 VwGO, §§ 143, 138 FGO, § 193 SGG, § 91 a ZPO) - insbesondere zu § 161 Abs. 2 VwGO - entwickelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 46, 215).
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
    Die Erledigungserklärung des Antragstellers ist keine versteckte Antragszurücknahme im Sinne von BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72].
  • BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79

    Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der …

    Der Hilfsantrag ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil der Antragsteller seine Rechte mit dem Hauptantrag verfolgen kann oder hätte verfolgen können (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 29. März 1972 - 1 WB 103/71 - undvom 21. Mai 1975 - 1 WB 93/73).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 163.82

    Rechtsmittel

    Die Billigkeit gebietet es nicht, den Bund deshalb ganz oder teilweise mit den Auslagen des Antragstellers zu belasten, weil der BMVg den Anspruch des Antragstellers anerkannt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hätte (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1975 - 1 WB 93/73 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht