Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
Einer Prüfung der Frage, ob der Antrag sich tatsächlich materiell erledigt hat und ob er von Anfang an zulässig und begründet war (vgl. BVerwGE 20, 146; BayVGH in BayVBl 1973, 156), bedarf es dann nicht mehr. - BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
Es sind keine Gründe ersichtlich, die dagegen sprächen, zur Auslegung des § 20 Abs. 3 WBO diejenigen Grundsätze heranzuziehen, die Rechtsprechung und Lehre zu den vergleichbaren Vorschriften anderer Prozeßgesetze (vgl. § 161 Abs. 2 VwGO, §§ 143, 138 FGO, § 193 SGG, § 91 a ZPO) - insbesondere zu § 161 Abs. 2 VwGO - entwickelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 46, 215). - BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.05.1975 - I WB 93.73
Die Erledigungserklärung des Antragstellers ist keine versteckte Antragszurücknahme im Sinne von BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72].
- BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79
Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der …
Der Hilfsantrag ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil der Antragsteller seine Rechte mit dem Hauptantrag verfolgen kann oder hätte verfolgen können (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 29. März 1972 - 1 WB 103/71 - undvom 21. Mai 1975 - 1 WB 93/73). - BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 163.82
Rechtsmittel
Die Billigkeit gebietet es nicht, den Bund deshalb ganz oder teilweise mit den Auslagen des Antragstellers zu belasten, weil der BMVg den Anspruch des Antragstellers anerkannt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hätte (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1975 - 1 WB 93/73 - m.w.N.).
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