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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15493
BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98 (https://dejure.org/1999,15493)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 95.98 (https://dejure.org/1999,15493)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 95.98 (https://dejure.org/1999,15493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der Besoldung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ermessensbindung auch durch eine Anlehnung an die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vorgenommen werden (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [96] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1>).

    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - m.w.N.).

    Der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG wird durch die Ablehnung der Sonderurlaubsgewährung ebenfalls nicht berührt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ).

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Die vom Verordnungsgeber im Rahmen des ihm insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) getroffene Neuregelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 SUrlV verstößt auch nicht mit Blick auf den der Ehefrau des Antragstellers für die Eheschließung gewährten Sonderurlaub gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da die Regelungsbefugnis zur Gewährung von Sonderurlaub für Lehrer in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt und die Sachverhalte somit rechtlich nicht vergleichbar sind.

    Deren Kontrolle hat sich vielmehr darauf zu beschränken festzustellen, ob der Verordnungsgeber die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 68, 287 [301] und 71, 364 [384]).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83

    Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Die vom Verordnungsgeber im Rahmen des ihm insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) getroffene Neuregelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 SUrlV verstößt auch nicht mit Blick auf den der Ehefrau des Antragstellers für die Eheschließung gewährten Sonderurlaub gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da die Regelungsbefugnis zur Gewährung von Sonderurlaub für Lehrer in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt und die Sachverhalte somit rechtlich nicht vergleichbar sind.

    Deren Kontrolle hat sich vielmehr darauf zu beschränken festzustellen, ob der Verordnungsgeber die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 68, 287 [301] und 71, 364 [384]).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Tanzveranstaltungen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Die vom Verordnungsgeber im Rahmen des ihm insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) getroffene Neuregelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 SUrlV verstößt auch nicht mit Blick auf den der Ehefrau des Antragstellers für die Eheschließung gewährten Sonderurlaub gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da die Regelungsbefugnis zur Gewährung von Sonderurlaub für Lehrer in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt und die Sachverhalte somit rechtlich nicht vergleichbar sind.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige …

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

    Es ist regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2776

    Bundesbeamtenrecht; Physiotherapie; Kernzeit; Gleitzeit, Arbeitszeitgutschrift; …

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15

    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines …

    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs in bezug auf den ursprünglich beantragten Urlaubsbeginn zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - <NZWehrr 1999, 203 = ZBR 1999, 313> und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 15.99 - <NZWehrr 1999, 207 = ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 75.01

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub für eine hauptamtliche …

    Das hat zur Folge, dass weiterhin eine Entscheidung in der Sache ergehen kann (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [f.] = Buchholz 232 § 79 a Nr. 13> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - ; Beschlüsse vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung - …

    Das Antragsbegehren bleibt auch im Hinblick auf den inzwischen eingetretenen Zeitablauf für den ursprünglich beantragten Beginn der Freistellung zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung …

    Der Antrag des Antragstellers, ihm ab 1. Juli 2000 für die Dauer eines Jahres Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, bleibt ungeachtet des eingetretenen Zeitablaufs für den ursprünglich beantragten Beginn des Sonderurlaubs zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - <ZBR 1999, 313 > und - BVerwG 1 WB 15.99 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 5 = NZWehrr 1999, 207 = ZBR 1999, 313 > jeweils m.w.N.).
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