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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1969 - I WD 5.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,567
BVerwG, 26.09.1969 - I WD 5.69 (https://dejure.org/1969,567)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1969 - I WD 5.69 (https://dejure.org/1969,567)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1969 - I WD 5.69 (https://dejure.org/1969,567)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Frist für die Begründung einer Berufung - Anforderungen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung - Anforderungen an eine von einem Laien eingelegte Berufung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.07.1968 - III D 18.68
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - I WD 5.69
    Auch hier muß die Berufungsbegründung erkennen lassen, weshalb die in erster Instanz verhängte Disziplinarstrafe nach Ansicht des Berufungsführers unangemessen hoch ist (BVerwG Beschluß vom 1. Juli 1968 - III D 18/68 -, ergangen zu § 82 BDO).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die …

    An einer Parklücke hat nämlich derjenige Kraftfahrer den Vorrang, der sie als erster erreicht; entscheidend ist dabei die Ankuft an einer Stelle, von der das Einfahren unmittelbar möglich ist, beabsichtigt wird und bevorsteht (OLG Düsseldorf VRS 36/127; OLG Hamm VRS 37/360 u. NJW 1970/2074, 2075; OLG Stuttgart NJW 1966/745, 747; BayObLG NJW 1961/2074 u. NJW 1977/115 = VRS 52/57).

    Eine Gewaltanwendung ist erst dann verwerflich gemäß § 240 Abs. 2 StGB , wenn sie gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18/389 = NJW 1963/1629; BGH NJW 1964/1426; SenE NJW 1968/1892; SenE vom 16.1.1979 - Ss 1008/78; OLG Stuttgart NJW 1966/745; OLG Hamburg NJW 1968/662; OLG Hamm NJW 1970/2074 u. VRS 37/360; OLG Koblenz MDR 1975/243; BayObLG …

    Demgemäß ist dann auch bisher - soweit feststellbar - das (unberechtigte) Freihalten eines Parkplatzes und die bloße Abwehrreaktion des Freihaltenden gegen das Erzwingen der Einfahrt durch den (bevorrechtigten) Parkplatzbewerber noch nie als Vergehen der Nötigung nach § 240 StGB , sondern stets (nur) als Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 StVO beurteilt worden (vgl. OLG Stuttgart NJW 1966/745, 748; OLG Hamm NJW 1970/2074, 2075; BayObLG NJW 1963/824; 825;… vgl. auch Jagusch, 24. Aufl., § 12 StVO Rdn. 62;… Cramer 2. Aufl. § 12 StVO Rdn. 109 ff;… Mühlhaus, 8. Aufl., § 12 StVO Anm. 5 d).

  • BGH, 17.02.1986 - NotSt (Brfg) 5/85

    Rechtsmittel im förmlichen Disziplinarverfahren - Unzulässigkeit der Berufung …

    Er muß im einzelnen ausführen, weshalb die Zumessungserwägungen des angefochten Urteils unrichtig sein sollen (BVerwGE 43, 300, 301 f; BVerwG NJW 1970, 74), und die Umstände angeben, die nach seiner Ansicht eine mildere Disziplinarmaßnahme rechtfertigen (BVerwGE 33, 164, 165).

    Dazu kann es genügen, wenn er wenigstens in groben Zügen umreißt, inwiefern er sich durch die Zumessungsgründe des angefochtenen Urteils beschwert fühlt (BVerwG NJW 1970, 74, 75; BVerwGE 63, 274, 275 f).

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22

    Auslegung einer Prozesserklärung als Berufung

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass er in dem Schreiben vom 29. Juni 2022 bereits im Betreff ausdrücklich auch "Ermittlungs du Verfahrensfehler und Unwahrheiten von Sachverständigenaussagen" gerügt, zu ihnen - einem rechtsunkundigen Rechtsschutzsuchenden angemessen - umfangreich konkret und verfahrensbezogen vorgetragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 1969 - 1 WD 5.69 - S. 4, vom 18. Juni 1974 - 2 WDB 13.74 - S. 4 f., vom 19. April 1999 - 2 WD 12.99 - BVerwGE 113, 329 …und Urteil vom 28. April 2005 - 2 WD 25.04 - juris Rn. 4) sowie augenscheinlich angenommen hat, schon dadurch eine Korrektur des Urteils durch das Truppendienstgericht bewirken zu können, ohne dafür die Berufungsinstanz bemühen zu müssen.
  • BGH, 13.07.1992 - NotSt (Brfg) 3/91

    Zeitweilige Entfernung eines Notars aus dem Amt

    Dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - NotSt (Brfg) 5/85; BVerwGE 63, 274, 275 f.; BVerwG NJW 1970, 74, 75).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2000 - 10 L 125/99

    Berufungsbegründung, Bestimmtheit des Berufungsantrags

    Es genügt jedoch, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Begründung Umfang und Ziel der Berufung ergeben (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1969 - I WD 5.69 -, NJW 1970, 74).
  • BVerwG, 24.05.1982 - 2 WDB 5.82

    Rechtsmittel

    Auch hier muß die Berufungsbegründung erkennen lassen, weshalb die von der Kammer verhängte Disziplinarmaßnahme nach Auffassung des Berufungsführers unangemessen hoch sein soll (BVerwG NJW 1970, 74).
  • BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76

    Entfernung eines Notars aus dem Amt für die Dauer von zwei Jahren - Begründung …

    Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO);… Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4;… Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
  • BVerwG, 26.05.1970 - II WD 78.69

    Verstoß gegen Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …

    Damit entspricht die Berufung gegen das Strafmaß den in § 93 Abs. 2 WDO aufgestellten Erfordernissen; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. I WD 5/69) ist das Fehlen einer ausdrücklichen Erklärung über den Berufungsumfang unschädlich, wenn er sich aus dem Gesamtinhalt der Begründung ergibt.
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