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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,870
OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15 (https://dejure.org/2015,870)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.01.2015 - 1 WF 43/15 (https://dejure.org/2015,870)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 1 WF 43/15 (https://dejure.org/2015,870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1626a BGB, § 78 Abs 2 FamFG, § 155a FamFG
    Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Sorgerechtsverfahren: Rechtsanwaltsbeiordnung für den Antragsgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626a; FamFG § 78 Abs. 2; FamFG § 155a
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im vereinfachten Sorgeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgeverfahren notwendig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgeverfahren notwendig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im vereinfachten Sorgeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1697
  • FamRZ 2016, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 15 WF 254/13

    Vereinfachtes Sorgerechtsverfahren: Verfahrenskostenhilfe und …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Denn für den Antragsgegner weist die Rechtslage Schwierigkeiten im Sinne des § 78 Abs. 2 FamFG auf (OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1045 - 1046).

    Rn. 28 Welche Anforderungen an die Erheblichkeit der gegen die gemeinsame Sorge vorgebrachten Gründe zu stellen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur bislang noch nicht hinreichend geklärt (OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1045-1046).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Die existentielle Bedeutung der Sache kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach neuem Recht dagegen nicht mehr begründen (BGH FamRZ 2012, 1290 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14

    Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Rn. 27 Ob die genannten Gründe die gesetzliche Vermutung nach § 1626a Abs. 2 Satz 2 BGB letztlich erschüttern können, muss für die Frage der Verfahrensart unerheblich sein und der materiell-rechtlichen Prüfung vorbehalten bleiben (…vgl. Prütting/Helms, a.a.O., 155 a Rn. 27; OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1797 - 1798).
  • OLG Schleswig, 07.04.2014 - 15 UF 140/13
    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Rn. 24 Auch in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, FamRZ 2014, 319-320; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1374) wird vertreten, dass eine fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Rahmen der gebotenen individuellen Kindeswohlprüfung ein gewichtiger Grund bleibt, eine gemeinsame elterliche Sorge nicht zu eröffnen, sondern einem Elternteil die Sorge für das Kind alleine zu belassen, damit dieses durch die Konflikte der Eltern keinen Schaden nimmt.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 18 WF 147/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Rechtanwaltsbeiordnung im vereinfachten …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Der Vortrag muss konkrete Gründe dafür enthalten, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 18 WF 147/14).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 5 WF 79/11
    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Rn. 15 Grundsätzlich gilt, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren bereits dann gegeben ist, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und es sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne Anhörung der Beteiligten zurückzuweisen ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen 8 WF 118/13).
  • OLG Koblenz, 06.06.2013 - 13 UF 246/13
    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Rn. 24 Auch in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, FamRZ 2014, 319-320; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1374) wird vertreten, dass eine fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Rahmen der gebotenen individuellen Kindeswohlprüfung ein gewichtiger Grund bleibt, eine gemeinsame elterliche Sorge nicht zu eröffnen, sondern einem Elternteil die Sorge für das Kind alleine zu belassen, damit dieses durch die Konflikte der Eltern keinen Schaden nimmt.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 8 WF 118/13
    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
    Rn. 15 Grundsätzlich gilt, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren bereits dann gegeben ist, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und es sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne Anhörung der Beteiligten zurückzuweisen ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen 8 WF 118/13).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale …

    Denn für den Kindesvater weist die Rechtslage Schwierigkeiten auf, weil - worauf er in seiner Antragsschrift inzident zutreffend hinweist - in Rechtsprechung und Literatur bislang noch nicht hinreichend geklärt ist, welche Anforderungen an die Erheblichkeit der gegen die gemeinsame Sorge vorgebrachten Gründe zu stellen sind (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 1 WF 43/15 - FamRZ 2016, 73).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 6 WF 166/20

    Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist jedenfalls derzeit in vereinfachten Sorgerechtsverfahren im Hinblick auf die noch ungeklärten Voraussetzungen der Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach dem neuen "gesetzlichen Leitbild" die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beiordnung zu bejahen (OLG Hamm, Beschluss vom 09. März 2016 - II-2 WF 38/16 -, Rn. 21, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 1 WF 43/15 -, Rn. 28; für die Kindesmutter als Antragsgegnerin OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 15 WF 254/13 -, Rn. 11, juris; Gottschalk in.
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