Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung (WBO); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität
- rechtsportal.de
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
In dieser Beweiswürdigung stand für das Truppendienstgericht als unstreitig fest, dass die für den Antragsteller gebildete Vergleichsgruppe - auch auf der Ebene des stellungnehmenden nächsthöheren Vorgesetzten - jedenfalls weniger als 20 Personen umfasste und damit nicht die hinreichende Größe für die Anwendung der Richtwerte aufwies (vgl. dazu Nr. 610 Buchst. c Sätze 2 und 3 ZDv 20/6; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 44).Die gemeinsame Funktionskategorie der Leitungsaufgabe steht mit dem Homogenitätsgebot aus § 2 Abs. 4 Satz 1 SLV im Einklang (vgl. dazu, BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 40 ff.).
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 13 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.). - BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 …und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9). - BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9). - BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Rn. 8 Nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts, auf die es allein ankommt (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 - Rn. 2), konnte trotz einer fehlenden Dokumentation die Klärung des Vorgangs der Vergleichsgruppenbildung im Wege der freien Beweiswürdigung erfolgen. - BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
Erforderlichkeit eines Beweisantrags zur späteren Geltendmachung einer …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Dabei findet die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 14.03.2017 - 1 WNB 1.17
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
Rn. 4 Speziell die Rüge der Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass substantiiert mit der Beschwerde dargelegt wird, was von der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen worden ist und inwiefern dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 2 WNB 4.13 - Rn. 6 m.w.N. und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 4).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - Rn. 3).
Rn. 12 Nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts, auf die es allein ankommt (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 - Rn. 2 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - Rn. 8), war der angefochtene Befehl "auch im Übrigen rechtmäßig", weil auf die gesundheitlichen Belange der Antragstellerin hinreichend Rücksicht genommen worden sei, indem es ihr ausdrücklich ermöglicht worden sei, Hinderungsgründe vorzubringen und Ausweichtermine vorzuschlagen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Rn. 9 2. Mit dem Vorbringen unter Punkten 1 b sowie 2 a und b greift die Beschwerde die Rechtsauffassung des Truppendienstgerichts mit abweichenden Argumenten an und verweist dabei pauschal auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren S 6 BLa 6/13 (BVerwG 1 WNB 1.16 ), in dem der Antragsteller die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten vom 7. August 2012 zu seiner planmäßigen Beurteilung vom 10. August 2011 (zum Vorlagetermin 30. September 2011) angefochten hat.Rn. 10 Abgesehen davon ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 WNB 1.16 , dass die in jenem Verfahren erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in der Entscheidung des Truppendienstgerichts vom 9. September 2014 im Verfahren S 6 BLa 6/13 keinen Erfolg hat.
- BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18
Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …
Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2…, vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 2). - BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des …
Daran sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2…, vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 2).
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