Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39081
BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16 (https://dejure.org/2016,39081)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 WNB 2.16 (https://dejure.org/2016,39081)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 (https://dejure.org/2016,39081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung (WBO); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität

  • rechtsportal.de

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Beschwerde gegen die Ausführungen des Truppendienstgerichts zur hinreichenden Homogenität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 8 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).

    Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 9 2. Mit dem Vorbringen unter Punkten 1 b sowie 2 a und b greift die Beschwerde die Rechtsauffassung des Truppendienstgerichts mit abweichenden Argumenten an und verweist dabei pauschal auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren S 6 BLa 6/13 (BVerwG 1 WNB 1.16 ), in dem der Antragsteller die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten vom 7. August 2012 zu seiner planmäßigen Beurteilung vom 10. August 2011 (zum Vorlagetermin 30. September 2011) angefochten hat.

    Rn. 10 Abgesehen davon ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 WNB 1.16 , dass die in jenem Verfahren erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in der Entscheidung des Truppendienstgerichts vom 9. September 2014 im Verfahren S 6 BLa 6/13 keinen Erfolg hat.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 …und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9).
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13

    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung vor dem Truppendienstgericht

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 1 WNB 3.11 - Rn. 3 m.w.N. und vom 5. November 2013 - 2 WNB 3.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11

    Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 1 WNB 3.11 - Rn. 3 m.w.N. …und vom 5. November 2013 - 2 WNB 3.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12

    Erforderlichkeit eines Beweisantrags zur späteren Geltendmachung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
    Dabei findet die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz

    Rn. 4 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18

    Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …

    Die Beschwerde verkennt, dass das Truppendienstgericht nicht bereits im Vorfeld seiner Entscheidung über seine rechtlichen Erwägungen und über Sachverhaltsschwerpunkte, die es zu setzen beabsichtigt, Auskunft geben muss (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren

    Rn. 12 2. a) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2024 - 2 WNB 2.24

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall rechtfertigt jedoch nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 8.23

    Offenbarung des Impfstatus

    Auch dies vermag den Darlegungsanforderungen offensichtlich nicht zu entsprechen, weil die Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung keinen der Zulassungsgründe erfüllen kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18

    Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 7.23

    Befehlsbefugnisüberschreitung eines Soldaten durch eigenständiges Kümmern um eine …

    Auch dies vermag den Darlegungsanforderungen offensichtlich nicht zu entsprechen, weil die Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung im Ernstfall keinen der Zulassungsgründe erfüllen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.02.2020 - 1 WNB 7.19

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich Verletzung der …

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WDS-VR 18.20

    Erfolglosigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht …

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2024 - 1 WNB 2.24
    Die Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung erfüllt keinen Zulassungsgrund (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.05.2023 - 1 W-VR 7.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2025 - 8 LA 47/25

    Gehörsrüge; Anhörungsrüge; Berufungszulassung; Zulassung der Berufung; …

  • BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 7.22

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Begründung eines …

  • BVerwG, 15.01.2024 - 1 WNB 5.22

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht