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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15204
BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10 (https://dejure.org/2010,15204)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 WNB 3.10 (https://dejure.org/2010,15204)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 (https://dejure.org/2010,15204)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WBO § 22a Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung von Schriftsätzen nach getroffener Entscheidung des Gerichts

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 22a Abs. 2 Nr. 3
    Berücksichtigung von Schriftsätzen nach getroffener Entscheidung des Gerichts; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung von Schriftsätzen nach Beschlussfassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22a Abs 2 Nr 3 WBO, Art 103 Abs 1 GG, § 23a Abs 2 WBO, § 138 Nr 3 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung von Schriftsätzen nach Beschlussfassung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Wehrbeschwerdeverfahren wegen fehlender Berücksichtigung des Schriftsatzes des Bevollmächtigten des Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Wehrbeschwerdeverfahren wegen fehlender Berücksichtigung des Schriftsatzes des Bevollmächtigten des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6).

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob für Fälle, in denen - wie hier - keine mündliche Verhandlung oder nach mündlicher Verhandlung keine Verkündung der Entscheidung im Verhandlungstermin stattgefunden hat, der Zeitpunkt der Entäußerung erst mit der Absendung zumindest des Tenors der Entscheidung an die Beteiligten erreicht ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 2 BvR 1118/82 - BVerfGE 62, 347 …und vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51 - juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 1967 - III ZB 24/67 - NJW 1968, 49 - juris Rn. 3;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 § 104 Rn. 14, § 108 Rn. 27a), oder ob eine verbindliche Entäußerung möglicherweise schon in einer dokumentierten Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle liegt (Urteil vom 14. April 1989 a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 24. November 1994 - X B 146 bis 149/94 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob für Fälle, in denen - wie hier - keine mündliche Verhandlung oder nach mündlicher Verhandlung keine Verkündung der Entscheidung im Verhandlungstermin stattgefunden hat, der Zeitpunkt der Entäußerung erst mit der Absendung zumindest des Tenors der Entscheidung an die Beteiligten erreicht ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 2 BvR 1118/82 - BVerfGE 62, 347 …und vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51 - juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 1967 - III ZB 24/67 - NJW 1968, 49 - juris Rn. 3;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 § 104 Rn. 14, § 108 Rn. 27a), oder ob eine verbindliche Entäußerung möglicherweise schon in einer dokumentierten Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle liegt (…Urteil vom 14. April 1989 a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 24. November 1994 - X B 146 bis 149/94 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob für Fälle, in denen - wie hier - keine mündliche Verhandlung oder nach mündlicher Verhandlung keine Verkündung der Entscheidung im Verhandlungstermin stattgefunden hat, der Zeitpunkt der Entäußerung erst mit der Absendung zumindest des Tenors der Entscheidung an die Beteiligten erreicht ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 2 BvR 1118/82 - BVerfGE 62, 347 und vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51 - juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 1967 - III ZB 24/67 - NJW 1968, 49 - juris Rn. 3;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 § 104 Rn. 14, § 108 Rn. 27a), oder ob eine verbindliche Entäußerung möglicherweise schon in einer dokumentierten Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle liegt (…Urteil vom 14. April 1989 a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 24. November 1994 - X B 146 bis 149/94 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Durchentscheidung; Fristbeginn; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Rn. 10 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1967 - III ZB 24/67

    Wirksamkeit der zweiten Berufungseinlegung in Abhängigkeit der Wirksamkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob für Fälle, in denen - wie hier - keine mündliche Verhandlung oder nach mündlicher Verhandlung keine Verkündung der Entscheidung im Verhandlungstermin stattgefunden hat, der Zeitpunkt der Entäußerung erst mit der Absendung zumindest des Tenors der Entscheidung an die Beteiligten erreicht ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 2 BvR 1118/82 - BVerfGE 62, 347 …und vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51 - juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1967 - III ZB 24/67 - NJW 1968, 49 - juris Rn. 3;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 § 104 Rn. 14, § 108 Rn. 27a), oder ob eine verbindliche Entäußerung möglicherweise schon in einer dokumentierten Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle liegt (…Urteil vom 14. April 1989 a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 24. November 1994 - X B 146 bis 149/94 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 1 WNB 3.14

    Berücksichtigung besuchter Lehrgänge für Kommandeure an einer Marineschule sowie …

    Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5).

    Die Vorschrift des § 138 Nr. 3 VwGO ist gemäß § 23a Abs. 2 WBO in den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO entsprechend anwendbar (Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 9).

    Rn. 13 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (…Beschlüsse vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N. und vom 24. März 2010 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.04.2026 - 1 WNB 4.24
    Die Vorschrift des § 138 Nr. 3 VwGO ist gem. § 23a Abs. 2 WBO in den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - NZWehrr 2010, 211 ).

    Rn. 13 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2009 - 1 WNB 2.09 - NZWehrr 2010, 125 m. w. N. und vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - NZWehrr 2010, 211 ).

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an …

    Diesen Beschluss hat der Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers durch Beschluss vom 24. März 2010 (BVerwG 1 WNB 3.10 ) wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht Süd zurückverwiesen.

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akten des Truppendienstgerichts Süd - ..., ..., ... - und auf die Gerichtsakten des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 1 WB 6.10 und BVerwG 1 WNB 3.10 Bezug genommen.

  • BVerwG, 30.11.2011 - 2 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerde, Begründung; Gleichstellungsbeauftragte, Beteiligung in …

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5 = NZWehrr 2010, 211 und vom 21. April 2010 - BVerwG 2 WNB 2.10 - NZWehrr 2010, 256 sowie Urteile vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6).
  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 WNB 2.10

    Rechtliches Gehör; nachgereichter Schriftsatz

    Rn. 10 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschlüsse vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N., vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - und vom 19. April 2010 - BVerwG 2 WNB 1.10 -).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18

    Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …

    Rn. 2 a) Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 1 WNB 4.11

    Rechtsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Einstellungs- und Kostenbeschlüsse

    Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (Beschlüsse vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
  • BVerwG, 21.02.2020 - 1 WNB 7.19

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich Verletzung der …

    Rn. 21 a) Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a …

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5 = NZWehrr 2010, 211, jeweils m.w.N.
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WRB 1.12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer unverhergesehenen …

  • BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 10.21

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge (hier: Fehlen eines …

  • BVerwG, 05.11.2014 - 1 WNB 4.14

    Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt der verwerteten Zeugenaussagen im …

  • BVerwG, 19.04.2010 - 2 WNB 1.10
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