Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher Veranstaltung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 4 SBG 2016, § 17 SBG 2016, § 23 SBG 2016, § 25 Abs 2 Nr 1 SBG 2016, § 26 Abs 3 Nr 3 SBG 2016
Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher Veranstaltung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 16.02.2018 - TDG N 6 SL 13/17
- BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - ggf. erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - juris Rn. 16). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Rn. 3 Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Bestimmung des § 91 VwGO über die Klageänderung (einschließlich der Klageerweiterung) im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 20, 30 ff.).
- BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Rn. 6 Die Zurückweisung dieses Antrags als unzulässig stellt als fehlerhafte Handhabung einer Sachentscheidungsvoraussetzung einen Verfahrensmangel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 3). - BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle ist in diesem Falle der Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.). - BVerwG, 17.05.2018 - 1 WNB 2.18
Abhilfeentscheidung; Nichtentscheidung über einen Sachantrag; Nichtigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Der Senat macht insoweit von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes
Rn. 9 Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalls ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13). - BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind zudem Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 15.12.2021 - 1 WNB 5.21
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler
Rn. 13 3. Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 6 Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6). - BVerwG, 30.03.2020 - 2 WNB 1.20
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen Durchsuchung eines Dienstlaptops
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - gegebenenfalls erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 25.03.2020 - 2 WNB 3.20
Verbotene Privatnutzung staatlicher IT-Ausstattung
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - gegebenenfalls erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 4.18
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde im Wahlanfechtungsverfahren nach dem SBG ; Die …
Die fehlerhafte Handhabung einer Sachentscheidungsvoraussetzung stellt zugleich einen Verfahrensmangel dar, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 2 und 6 m.w.N.). - BVerwG, 28.07.2022 - 1 WNB 4.22
Fehlerhafte Handhabung von Sachentscheidungsvoraussetzungen
Rn. 4 Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 6 Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6). - BVerwG, 21.02.2023 - 1 WNB 6.22
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 11 und 13). - BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20
Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit …
Rn. 5 a) Die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 04.12.2024 - 1 WNB 2.24
- BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes
- BVerwG, 08.12.2020 - 1 WNB 2.20
Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung bei einem Antrag eines Soldaten …
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