Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14704
BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18 (https://dejure.org/2019,14704)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2019 - 1 WNB 3.18 (https://dejure.org/2019,14704)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 (https://dejure.org/2019,14704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16

    Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - ggf. erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Rn. 3 Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Bestimmung des § 91 VwGO über die Klageänderung (einschließlich der Klageerweiterung) im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 20, 30 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17

    Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Rn. 6 Die Zurückweisung dieses Antrags als unzulässig stellt als fehlerhafte Handhabung einer Sachentscheidungsvoraussetzung einen Verfahrensmangel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18

    Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle ist in diesem Falle der Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 1 WNB 2.18

    Abhilfeentscheidung; Nichtentscheidung über einen Sachantrag; Nichtigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Der Senat macht insoweit von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Auszug aus BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
    Rn. 9 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18

    Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes

    Rn. 9 Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18

    Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalls ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23

    Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind zudem Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
  • BVerwG, 15.12.2021 - 1 WNB 5.21

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler

    Rn. 13 3. Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 6 Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.03.2020 - 2 WNB 1.20

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen Durchsuchung eines Dienstlaptops

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - gegebenenfalls erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2020 - 2 WNB 3.20

    Verbotene Privatnutzung staatlicher IT-Ausstattung

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - gegebenenfalls erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 4.18

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde im Wahlanfechtungsverfahren nach dem SBG ; Die …

    Die fehlerhafte Handhabung einer Sachentscheidungsvoraussetzung stellt zugleich einen Verfahrensmangel dar, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 2 und 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 1 WNB 4.22

    Fehlerhafte Handhabung von Sachentscheidungsvoraussetzungen

    Rn. 4 Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 6 Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.02.2023 - 1 WNB 6.22

    Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 11 und 13).
  • BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20

    Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit …

    Rn. 5 a) Die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2024 - 1 WNB 2.24
  • BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21

    Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes

  • BVerwG, 08.12.2020 - 1 WNB 2.20

    Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung bei einem Antrag eines Soldaten …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht