Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Dieses Anhörungsrecht bezieht sich auf die Unterlagen, die als notwendiger Bestandteil der Personalakten des jeweiligen Soldaten anzusehen sind (sog. materieller Personalaktenbegriff: Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 f = NZWehrr 1991, 158; vgl. ferner Urteil vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - BVerwGE 67, 300 ).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass zu den Personalakten eines einzelnen Beamten nicht solche Vorgänge gehören, die nach dem Schwergewicht ihrer Zweckbestimmung einem über die Person des einzelnen Beamten hinausgreifenden Zweck dienen (so zum Bericht zur Vorbereitung der Besetzung einer Beamten- oder Richterstelle: Urteil vom 1. Juli 1983, a.a.O. S. 302 f).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Der inhaltliche Kern der Beurteilung, also die Ausfüllung des Persönlichkeits- und Leistungsbildes des einzelnen Soldaten sowohl hinsichtlich der Gewichtung der Einzelmerkmale als auch hinsichtlich ihrer zusammenfassenden Bewertung, ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich dabei um ein höchstpersönliches, subjektives und insofern unvertretbares Werturteil des Beurteilenden handelt, das nicht durch die Einschätzung eines Außenstehenden ersetzt werden kann (…Beschlüsse vom 26. Mai 2009, a.a.O. Rn. 49 und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 -). Die Bildung von Vergleichsgruppen, wie sie in § 2 Abs. 4 Satz 1 SLV vorgesehen sind, ist sowohl in Anknüpfung an das Statusamt als auch in Anknüpfung an die Funktionsebene zulässig und mit höherrangigem Recht vereinbar (Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 -
; vgl. auch Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 = Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1). - BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG, dessen Maßstäbe § 3 Abs. 1 SG für den Bereich der Soldaten übernimmt, ist die Bewertung der Eignung eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit (Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449 § 2 SLV 2002 Nr. 14, Rn. 44; BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).Der inhaltliche Kern der Beurteilung, also die Ausfüllung des Persönlichkeits- und Leistungsbildes des einzelnen Soldaten sowohl hinsichtlich der Gewichtung der Einzelmerkmale als auch hinsichtlich ihrer zusammenfassenden Bewertung, ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich dabei um ein höchstpersönliches, subjektives und insofern unvertretbares Werturteil des Beurteilenden handelt, das nicht durch die Einschätzung eines Außenstehenden ersetzt werden kann (Beschlüsse vom 26. Mai 2009, a.a.O. Rn. 49 und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 -
).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG, dessen Maßstäbe § 3 Abs. 1 SG für den Bereich der Soldaten übernimmt, ist die Bewertung der Eignung eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit (…Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449 § 2 SLV 2002 Nr. 14, Rn. 44; BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Insbesondere ist auszuführen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 …und vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 und BVerwG 9 VR 3.11 - juris Rn. 22). - BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Die Bildung von Vergleichsgruppen, wie sie in § 2 Abs. 4 Satz 1 SLV vorgesehen sind, ist sowohl in Anknüpfung an das Statusamt als auch in Anknüpfung an die Funktionsebene zulässig und mit höherrangigem Recht vereinbar (Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 -; vgl. auch Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 = Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1). - BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Insbesondere ist auszuführen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 und BVerwG 9 VR 3.11 - juris Rn. 22). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt, näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (…vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14). - BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07
Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt, näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -). - BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11
Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt
- BVerwG, 26.01.2011 - 2 WNB 9.10
Einfache Disziplinarmaßnahme; Anhörung der Vertrauensperson
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die …
- BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 60.09
Verfügung des Personalamts der Bundeswehr zur Aufhebung einer planmäßigen …
- BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …
Rn. 7 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
Rn. 7 1. Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind zudem Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 21.02.2023 - 1 WNB 6.22
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
Rn. 3 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12
Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 23. November 2011 - BVerwG 1 WNB 5.11 - zurückgewiesen.Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten in den Verfahren BVerwG 1 WB 9.11 , BVerwG 1 WB 12.10 , BVerwG 1 WB 2.11 und BVerwG 1 WNB 5.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 04.12.2024 - 1 WNB 2.24 Rn. 9 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes
Rn. 2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 08.12.2020 - 1 WNB 2.20
Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung bei einem Antrag eines Soldaten …
Rn. 2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 21 f. sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18
Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …
Rn. 3 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert danach die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 m.w.N. …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 18.10.2024 - 2 WNB 2.24
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung
Rn. 6 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 03.06.2019 - 1 WNB 4.18
Anhörung der Vertrauensperson; Antragserweiterung; Kostenfreistellung; …
- BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher …
- BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14
Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch
- BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 3.23
Abgrenzung zwischen Rechtsbehelfen nach der WBO und der WDO
- BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes
- BVerwG, 23.02.2022 - 1 WNB 6.21
Streitgegenstand des Anfechtungsantrags; Übergangsregelung
- BVerwG, 05.08.2025 - 1 WNB 1.24
- BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer …
- BVerwG, 21.07.2022 - 1 WNB 2.22
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 42.14
Beurteilung eines Soldaten in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes
- BVerwG, 10.12.2024 - 1 WNB 3.24
- BVerwG, 18.08.2023 - 1 WNB 15.22
Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der rechtlichen Stellung eines …
- BVerwG, 12.07.2023 - 1 WNB 4.23
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Formulierung einer …
- BVerwG, 12.09.2022 - 1 WNB 8.22
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 7.22
Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Begründung eines …
- BVerwG, 03.02.2023 - 1 WNB 16.22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
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