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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25653
BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09 (https://dejure.org/2009,25653)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 1 WNB 6.09 (https://dejure.org/2009,25653)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 1 WNB 6.09 (https://dejure.org/2009,25653)
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    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw. Verfahrensvorschriften durch Abstimmungsgespräche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw. Verfahrensvorschriften durch Abstimmungsgespräche

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Rn. 7 Es kann offenbleiben, ob an der älteren Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass in Ausnahmefällen noch die später erlangte Kenntnis eines Soldaten von einem die Maßnahme oder den Bescheid selbst betreffenden Umstand, ohne den ihm die Maßnahme oder der Bescheid als rechtmäßig erscheinen müsste, einen neuen Beschwerdeanlass begründen kann (…vgl. Beschlüsse vom 26. März 1969 - BVerwG 1 WB 100.68 -, vom 8. Dezember 1982, a.a.O., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - NZWehrr 1986, 123, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 5.89 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 70.81

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Einplanung für eine erneute Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Rn. 7 Es kann offenbleiben, ob an der älteren Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass in Ausnahmefällen noch die später erlangte Kenntnis eines Soldaten von einem die Maßnahme oder den Bescheid selbst betreffenden Umstand, ohne den ihm die Maßnahme oder der Bescheid als rechtmäßig erscheinen müsste, einen neuen Beschwerdeanlass begründen kann (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1969 - BVerwG 1 WB 100.68 -, vom 8. Dezember 1982, a.a.O., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - NZWehrr 1986, 123, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 5.89 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).

  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89

    Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Rn. 7 Es kann offenbleiben, ob an der älteren Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass in Ausnahmefällen noch die später erlangte Kenntnis eines Soldaten von einem die Maßnahme oder den Bescheid selbst betreffenden Umstand, ohne den ihm die Maßnahme oder der Bescheid als rechtmäßig erscheinen müsste, einen neuen Beschwerdeanlass begründen kann (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1969 - BVerwG 1 WB 100.68 -, vom 8. Dezember 1982, a.a.O., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - NZWehrr 1986, 123, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 5.89 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06

    Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 4 Der für den Beginn der Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO maßgebliche Beschwerdeanlass ergibt sich - vorbehaltlich der nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeit durch einen Antrag nach § 51 VwVfG in analoger Anwendung - regelmäßig aus der truppendienstlichen Maßnahme selbst (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.0 -), bei der Anfechtung einer Beurteilung oder einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten aus dieser selbst (Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 40.01

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 4 Der für den Beginn der Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO maßgebliche Beschwerdeanlass ergibt sich - vorbehaltlich der nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeit durch einen Antrag nach § 51 VwVfG in analoger Anwendung - regelmäßig aus der truppendienstlichen Maßnahme selbst (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.0 -), bei der Anfechtung einer Beurteilung oder einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten aus dieser selbst (Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn 14).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn 14).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Dies gilt nach der Rechtsprechung der beiden Wehrdienstsenate auch für die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nachgebildeten (vgl. dazu BTDrucks 16/7955 S. 36 zu Nr. 18) Regelungen des § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO und des § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - , vom 4. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 4.09 -, vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -, vom 30. September 2009 - BVerwG 2 WNB 3.09 - und vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 2.09 -).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 5 § 6 Abs. 1 WBO setzt für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus, es sei denn, dass für die betroffene truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle normative Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt - wie das Truppendienstgericht zutreffend ausgeführt hat - die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - DokBer 2009, 308 ).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
    Rn. 7 Es kann offenbleiben, ob an der älteren Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass in Ausnahmefällen noch die später erlangte Kenntnis eines Soldaten von einem die Maßnahme oder den Bescheid selbst betreffenden Umstand, ohne den ihm die Maßnahme oder der Bescheid als rechtmäßig erscheinen müsste, einen neuen Beschwerdeanlass begründen kann (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1969 - BVerwG 1 WB 100.68 -, vom 8. Dezember 1982, a.a.O., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - NZWehrr 1986, 123, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 5.89 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).
  • BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
  • BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 2.09
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 5.89

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn - …

  • BVerwG, 30.09.2009 - 2 WNB 3.09
  • BVerwG, 26.03.1969 - I WB 100.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Etwas anderes gilt dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - NZWehrr 1997, 158>, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 6 = NZWehrr 1997, 158, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).
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