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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9547
BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,9547)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2023 - 1 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,9547)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 1 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,9547)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte sind außerordentliche Rechtsbehelfe nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Keine fristwahrende Wirkung der Gegenvorstellung - Argentinien-Anleihen und …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907).
  • BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20

    Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Dies gilt auch für Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16

    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Ein der Beschwerde des § 146 Abs. 1 VwGO entsprechender oder vergleichbarer Rechtsbehelf ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen; eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 17 ff. …und vom 6. April 2022 - 1 WNB 1.22 - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07

    Verwerfung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Rn. 7 4. Ebenfalls unzulässig ist die weiter hilfsweise eingelegte Gegenvorstellung (vgl. zum Folgenden Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14.07 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 1.22

    Keine isolierte Anfechtung eines Beschlusses des Truppendienstgerichts über ein …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
    Ein der Beschwerde des § 146 Abs. 1 VwGO entsprechender oder vergleichbarer Rechtsbehelf ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen; eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 17 ff. und vom 6. April 2022 - 1 WNB 1.22 - juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Bayern, 16.12.2024 - 4 C 24.1657

    Anhörungsrüge gegen Nichtzulassung der weiteren Rechtswegbeschwerde

    Seit Inkrafttreten von § 152a VwGO sind Gegenvorstellungen grundsätzlich nicht mehr statthaft, denn Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse sind in der Verwaltungsgerichtsordnung abschließend aufgeführt; die Gegenvorstellung gehört nicht dazu (…BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 6 C 28.16 - juris Rn. 2; B.v. 24.2.2023 - 1 WRB 1.23 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2024 - 4 C 24.1656

    Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der weiteren Rechtswegbeschwerde

    Seit Inkrafttreten von § 152a VwGO sind Gegenvorstellungen grundsätzlich nicht mehr statthaft, denn Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse sind in der Verwaltungsgerichtsordnung abschließend aufgeführt; die Gegenvorstellung gehört nicht dazu (…BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 6 C 28.16 - juris Rn. 2; B.v. 24.2.2023 - 1 WRB 1.23 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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