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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15455
OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06 (https://dejure.org/2006,15455)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 Ws 103/06 (https://dejure.org/2006,15455)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 Ws 103/06 (https://dejure.org/2006,15455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Fortdauerbeschlusses betreffend die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Nachholung einer unterbliebenen notwendigen mündlichen Anhörung des Verurteilten in der Beschwerdeinstanz; Besorgnis der Befangenheit eines Richters; ...

Verfahrensgang

  • LG Gera - StVK 217/03
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3794
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06
    Rn. 25 Allerdings ist in Anlehnung an die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 16.11.2004, Az. 2 BvR 2004/04, zit.n.juris) davon auszugehen, dass § 67e Abs. 2 Nr. 2 StGB grundrechtsschützende Wirkung zukommt und dessen Missachtung nicht in jedem Fall, aber doch dann eine Grundrechtsverletzung darstellen kann, wenn sie Ausdruck einer nicht mehr vertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem grundrechtsrelevanten Verfahrensrecht und damit letztlich einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Freiheitsrechts ist.
  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06
    Rn. 23 Ein Verfahrensmangel, wie damit geltend gemacht, kann dem Ablehnungsgesuch regelmäßig nicht zugrunde gelegt werden, da sachliche und rechtliche Fehler für sich genommen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…KK-Pfeiffer StPO, 5. Aufl., § 29, Rn. 8; BayObLG wistra 2002, 196, 197).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 Ws 1239/01

    Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen; Untätigkeit des Gerichts

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06
    Rn. 37 Deren Zulässigkeit ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen die verzögernde Untätigkeit im Ergebnis - wie hier ersichtlich nicht - der Ablehnung der begehrten Maßnahme gleichsteht (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 188) oder aber, so dass BverfG in seiner vorgenannten Entscheidung, aufgrund der damit verwirklichten Grundrechtsverletzung von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist; auch diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt, da der Verfahrensmangel nicht die Intensität eines Grundrechtseingriffs erreicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1998 - 2 Ws 495/98
    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06
    Das weitere Feststellungsbegehren schließlich betrifft mit der Gutachtenseinholung bzw. deren Unterbleiben bloße Zwischenentscheidungen des Gerichts zur Vorbereitung der Hauptsacheentscheidung, die nicht Gegenstand eines selbständigen Rechtsmittels sein können (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29 [OLG Düsseldorf 09.09.1998 - 2 Ws 495/98]), sondern ggf. im Rahmen eines die Hauptsacheentscheidung betreffenden Rechtsmittels zu überprüfen sind.
  • OLG Jena, 07.01.2005 - 1 Ws 8/05

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06
    Rn. 19 Der Anhörungsmangel ist in der Beschwerdeinstanz nicht zu beheben (vgl. Senatsbeschluss vom 07.01.2005, 1 Ws 8/05); der angefochtene Beschluss war daher aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei …

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448;… Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Untätigkeitsbeschwerde wäre ferner dann zulässig, wenn die Säumnis zwar nicht einer endgültigen Entscheidung gleichkommt, die durch die Säumnis möglicherweise verursachte Verletzung eines Grundrechts aber von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist (vgl. BVerfGK 4, 176 = NStZ-RR 2005, 92, 94; ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448;… Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Untätigkeitsbeschwerde wäre ferner dann zulässig, wenn die Säumnis zwar nicht einer endgültigen Entscheidung gleichkommt, die durch die Säumnis möglicherweise verursachte Verletzung eines Grundrechts aber von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist (vgl. BVerfGK 4, 176 = NStZ-RR 2005, 92, 94; ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448;… Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Untätigkeitsbeschwerde wäre ferner dann zulässig, wenn die Säumnis zwar nicht einer endgültigen Entscheidung gleichkommt, die durch die Säumnis möglicherweise verursachte Verletzung eines Grundrechts aber von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist (vgl. BVerfGK 4, 176 = NStZ-RR 2005, 92, 94; ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448;… Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Untätigkeitsbeschwerde wäre ferner dann zulässig, wenn die Säumnis zwar nicht einer endgültigen Entscheidung gleichkommt, die durch die Säumnis möglicherweise verursachte Verletzung eines Grundrechts aber von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist (vgl. BVerfGK 4, 176 = NStZ-RR 2005, 92, 94; ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448;… Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Untätigkeitsbeschwerde wäre ferner dann zulässig, wenn die Säumnis zwar nicht einer endgültigen Entscheidung gleichkommt, die durch die Säumnis möglicherweise verursachte Verletzung eines Grundrechts aber von gleichem Gewicht wie eine endgültige Ablehnung ist (vgl. BVerfGK 4, 176 = NStZ-RR 2005, 92, 94; ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796).

  • OLG Celle, 23.06.2017 - 1 Ws 69/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Nichtabgabe einer Erklärung des …

    Rn. 17 d) Zwar kann die Einwilligung nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 9; LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl. 2010, § 454 Rn. 15; LK-StGB/Hubrach, 12. Aufl. 2007, § 57 Rn. 22), was dann regelmäßig die Aufhebung des eine Strafrestaussetzung zur Bewährung versagenden Beschlusses durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung der Sache an die betreffende Strafvollstreckungskammer zur Durchführung einer bislang unterbliebenen mündlichen Anhörung des Verurteilten und zur erneuten Entscheidung über eine Strafrestaussetzung zur Folge hat (OLG Jena, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 103/06, NJW 2006, 3794; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 Ws 218/05, NJW 2005, 3013;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 10, 37).
  • KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08

    Eröffnungsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der …

    An diese Entscheidung anknüpfend hat das OLG Jena (NJW 2006, 3794) Grundrechtsverletzungen als Ausnahmefall für die Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde angesehen.
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei …

    Denn der festgestellte Verfahrensmangel führt wegen der gleichzeitig unterbliebenen mündlichen Anhörung durch den zuständigen (gesetzlichen) Richter vorliegend zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, weil der Anhörungsmangel in der Beschwerdeinstanz nicht geheilt werden kann (ständ. Rechtspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 06.04.2006, 1 Ws 103/06, bei juris;… Appl, a. a. O., § 454 Rdnr. 37).
  • OLG Jena, 26.04.2006 - 1 Ws 147/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Zwar sind die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze hinsichtlich des Überschreitens der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2004, 2 BvR 2004/04 bei juris) auch auf die Unterbringung nach § 63 StGB entsprechend anzuwenden (siehe Senatsentscheidungen vom 03.01.2005, 1 Ws 400/04 und 06.04.2006, 1 Ws 103/06).
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