Rechtsprechung
| OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96
Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Als nicht beschwerdefähige Entscheidungen i.S.d. § 305 S. 1 StPO sind auch Verfügungen des Kammervorsitzenden zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 138; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 238;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 305 Rdnr. 3 m. w. N.), wenn sie der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Überprüfung unterliegen (OLG Frankfurt - 3 Ws 42/93;… Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 305 Rdnr. 1) und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können (vgl. BGH, NStZ 1985, 87 f.;… OLG Frankfurt a. a. O.).Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes).
- OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit; …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes). - OLG Hamm, 05.08.2004 - 2 Ws 200/04
Akteneinsicht; Zulässigkeit der Beschwerde, Mitschriften; Aktenbestandteil
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes).
- OLG Bamberg, 16.09.2009 - 1 Ws 472/09
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Gerichtsgutachter im Strafverfahren: …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Siehe auch Senatsbeschluss vom 16.11.2009, 1 Ws 472/09. - OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03
Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes). - KG, 10.03.2000 - Zs 2508/99
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes).
- OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15
Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer …
Rn. 13 bb) Mit der am 18.12.2015 erfolgten Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug trat gemäß § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB - der Fall des § 68f Abs. 1 Satz 2 StGB liegt hier nicht vor - kraft Gesetzes, ohne dass es einer besonderen richterlichen Anordnung bedurfte (…vgl. Fischer, a. a. O., § 68f Rn. 7), eine neue Führungsaufsicht ein, da der Verurteilte die ausschließlich wegen vorsätzlicher Straftaten erfolgte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren vollständig verbüßt hat (zur Maßgeblichkeit der endgültigen tatsächlichen Entlassung aus dem Strafvollzug in den Fällen, in denen - wie hier - neben der für den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB maßgebenden Strafe eine weitere Strafe vollstreckt wird: vgl. OLG München NStZ-RR 1998, 125; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 59; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 190; KG NStZ 2006, 580 ff.; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2008 1 Ws 103/08 - Fischer, a. a. O., § 68f Rn. 7;… Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68f Rn. 6).
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