Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.02.1994 - 1 Ws 126/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 39; StVollstrO § 39 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 408
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 07.12.1977 - 1 U 210/77
Unterlassung; Grundstück; Einfahrt; Blockiert
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.1994 - 1 Ws 126/93
Rechtsprechung und Schrifttum stimmen darin überein, daß das, was eine schmale Fahrbahn ist, nach Sinn und Zweck der Vorschrift, in die der Begriff aufgenommen ist, auszulegen ist (OLG Frankfurt VRS 58, 369, 370; OLG Karlsruhe VRS 55, 249, 250;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl. Rn. 49 zu § 12 ).Eine Vorlage der Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof wegen eventuellen Abweichens von der Entscheidung des OLG Karlsruhe (VRS 55, 249 ) kam schon deshalb nicht in Betracht, weil die genannte Entscheidung in einer Zivilrechtssache ergangen ist und deshalb keine Pflicht zur Vorlegung auslösen kann (vgl. Salger in KK 2.Aufl., Rn 19 zu § 121 GVG ).
- OLG Hamm, 13.04.1978 - 4 Ss OWi 1962/77
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.1994 - 1 Ws 126/93
Rechtsprechung und Schrifttum sind unter Abwägung der widerstreitenden Interessenlage überwiegend zu der Auffassung gelangt, daß Benutzer von Ein- und Ausfahrten gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen und deshalb auch hinehmen müssen, durch ein gegenüber der Einfahrt parkendes Fahrzeug zu mäßigem Rangieren gezwungen zu werden (OLG Frankfurt, wie vor, OLG Hamm VRS 55, 459; KG VRS 48, 464 ;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl. Rn. 49 zu § 12 ;… Rüth in Rüth/Berr/Berz, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Rn. 69 zu § 12 StVO ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. Rn. 47 zu § 12 StVO ).
- VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung zu Freiheitsstrafe
Rn. 6 Dem steht nicht entgegen, dass bei einer nach Monaten bemessenen Freiheitsstrafe die tatsächlich zu verbüßende Strafzeit aufgrund der unterschiedlichen Länge der Kalendermonate verschieden ausfallen kann (was im Einzelfall hinzunehmen ist, vgl. RG, U. v. 28.9.1896 - 2455/96 - RGSt 29, 75; OLG Saarbrücken, B. v. 18.2.1994 - 1 Ws 126/93 - NStZ 1994, 408), da § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG nicht an die tatsächliche Haftdauer, sondern an den Strafausspruch anknüpft.
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