Rechtsprechung
| OLG Dresden, 12.06.1997 - 1 Ws 137/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
JGG § 57 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 318
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 137/97 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.04.1994 - 1 Ws 177/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 137/97
Die Ausgestaltung der Vorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO als Sollvorschrift eröffnet dem Gericht lediglich die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen auf eine mündliche Anhörung zu verzichten (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1994 in VRS 87, 351 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 3. November 1992 in VRS 84, 345 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1990 in VRS 80, 284 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.11.1992 - 1 Ws 997/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 137/97
Die Ausgestaltung der Vorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO als Sollvorschrift eröffnet dem Gericht lediglich die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen auf eine mündliche Anhörung zu verzichten (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1994 in VRS 87, 351 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 3. November 1992 in VRS 84, 345 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1990 in VRS 80, 284 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 10.10.1990 - 1 Ws 868/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 137/97
Die Ausgestaltung der Vorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO als Sollvorschrift eröffnet dem Gericht lediglich die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen auf eine mündliche Anhörung zu verzichten (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1994 in VRS 87, 351 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 3. November 1992 in VRS 84, 345 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1990 in VRS 80, 284 m.w.N.).
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