Rechtsprechung
| OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberlandesgericht Bremen
Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 116, 119 StVollzG, §§ 37, 46, 53, 91 BremStVollzG.
Strafvollzugsrecht - strafrechtsiegen.de
Habe bei einer Gefangenenverlegung: Darf die JVA 900kg Lebensmittel ablehnen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvollzug; Vertrauensschutz; Bindungswirkung von Verwaltungsakten; Verlegung; Gefangenentransportvorschrift; Habe; Selbstbindung der Verwaltung
- rechtsportal.de
Strafvollzug; Vertrauensschutz; Bindungswirkung von Verwaltungsakten; Verlegung; Gefangenentransportvorschrift; Habe; Selbstbindung der Verwaltung
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Verlegung in andere JVA: Häftling darf 900 kg Konserven, Nudeln und Oliven nicht mitnehmen
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Umzug in andere JVA - Häftling darf 900kg Lebensmittel nicht mitnehmen
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.10.2025 - 89 StVK 681/25
- OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 708
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass eine einmal erteilte Genehmigung, einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände in der Justizvollzugsanstalt zu besitzen, grundsätzlich auch nach Verlegung in eine andere Anstalt aus Gründen des Vertrauensschutzes fortwirkt, selbst nach Verlegung von der Untersuchungshaft in die Strafhaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018, - 1 Vollz (Ws) 137/18; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 Ws 536/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90; abweichend OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1996, - 1 Ws 260/96 StrVollz).Hierfür spricht auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.04.1990 (Az.: 2 Ws 40/90).
- BayObLG, 05.03.2025 - 204 StObWs 32/25
Nahrungsergänzungsmittel, Rechtsbeschwerdeverfahren, Strafvollstreckungskammer, …
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass eine einmal erteilte Genehmigung, einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände in der Justizvollzugsanstalt zu besitzen, grundsätzlich auch nach Verlegung in eine andere Anstalt aus Gründen des Vertrauensschutzes fortwirkt, selbst nach Verlegung von der Untersuchungshaft in die Strafhaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018, - 1 Vollz (Ws) 137/18; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 Ws 536/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90; abweichend OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1996, - 1 Ws 260/96 StrVollz).Lediglich, soweit der Antragsteller innerhalb des Geltungsbereichs des HambStVollzG verlegt worden wäre, hätte er sich gegenüber dem die Erlaubnis erteilenden Rechtsträger - der Freien und Hansestadt Hamburg - auf den Fortbestand der insoweit gewährten Erlaubnis berufen können, sofern die die Bewilligung erteilende Anstalt die Erlaubnis nicht ihrerseits an einen Vorbehalt geknüpft hätte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25), was hier nicht der Fall war.
- OLG Celle, 28.10.1996 - 1 Ws 260/96
Ausgestaltung des Rechts eines Sicherheitsverwahrten zum Empfang von Paketen; …
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
Insbesondere sei die Entscheidung des OLG Celle vom 28.10.1996 (1 Ws 260/96, NStZ 1997, 256) nicht einschlägig.In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass eine einmal erteilte Genehmigung, einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände in der Justizvollzugsanstalt zu besitzen, grundsätzlich auch nach Verlegung in eine andere Anstalt aus Gründen des Vertrauensschutzes fortwirkt, selbst nach Verlegung von der Untersuchungshaft in die Strafhaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018, - 1 Vollz (Ws) 137/18; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 Ws 536/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90; abweichend OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1996, - 1 Ws 260/96 StrVollz).
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall - der eine Verlegung eines Gefangenen innerhalb desselben Bundeslandes zum Gegenstand hatte - am 24.03.1996 (Az.: 2 BvR 222/96; NStZ-RR 1996, 252):. - BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
Dieser Zulässigkeitsgrund liegt vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen und des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.1970 - 1 StR 263/70, BGH NJW 1971, 389;… Arloth/Krä/Arloth, 5. Aufl., § 116 StVollzG, Rn. 3 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.05.2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18
Aushändigung einer Spielekonsole PlayStation 1 im Strafvollzug
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass eine einmal erteilte Genehmigung, einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände in der Justizvollzugsanstalt zu besitzen, grundsätzlich auch nach Verlegung in eine andere Anstalt aus Gründen des Vertrauensschutzes fortwirkt, selbst nach Verlegung von der Untersuchungshaft in die Strafhaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018, - 1 Vollz (Ws) 137/18; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 Ws 536/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90; abweichend OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1996, - 1 Ws 260/96 StrVollz). - OLG Dresden, 08.02.2012 - 2 Ws 536/11
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2026 - 1 Ws 140/25
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass eine einmal erteilte Genehmigung, einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände in der Justizvollzugsanstalt zu besitzen, grundsätzlich auch nach Verlegung in eine andere Anstalt aus Gründen des Vertrauensschutzes fortwirkt, selbst nach Verlegung von der Untersuchungshaft in die Strafhaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.03.2025, - 204 StObWs 32/25; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018, - 1 Vollz (Ws) 137/18; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 Ws 536/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90; abweichend OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1996, - 1 Ws 260/96 StrVollz).
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