Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 68b Abs 2 StGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Führungsaufsichtsverfahren: Zulässigkeit der Weisung einer regelmäßigen Kontrolle elektronischer Speichermedien eines Sexualstraftäters - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Nichterteilung einer Führungsaufsichtsweisung (Kontrolle elektronischer Speichermedien)
- rechtsportal.de
StPO § 453 Abs. 2 S. 2; StGB § 68b Abs. 2
Rechtswidrige Weisung der Kontrolle sämtlicher elektronischer Speichermedien im Rahmen der Führungsaufsicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal - 1 Ws GStA 102/16
- LG Frankenthal, 25.05.2016 - 3 StVK 561/15
- OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 291
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16
Rn. 9 1. Die beantragte Weisung greift vorliegend in das Grundrecht des Verurteilten auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, juris, Rn. 200 f.); denn die Befugnis zur Kontrolle sämtlicher Speichermedien des Verurteilten geht mit dem damit zwangsläufig verbunden Zugriff auf seine sämtlichen personenbezogenen Daten einher, welche einen Einblick in wesentliche Teile seiner Lebensgestaltung und seine Persönlichkeit erlauben.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Eingriffe in das Grundrecht sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, juris, Rn. 207).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16
Vielmehr bedarf die Ermächtigungsnorm unter Berücksichtigung der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hinreichender Bestimmtheit und ist im Einzelfall verfassungskonform anzuwenden; dies gilt umso mehr, wenn sie - wie vorliegend § 68b Abs. 2 StGB - aus sich heraus keine Vorkehrungen zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält (solche sind aber im Hinblick auf die Gefahren fortschreitender Datenverarbeitungstechnik grundsätzlich erforderlich, vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83, juris, Rn. 151). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16
Rn. 10 a) Zwar ist die Eignung eines Mittels immer schon dann anzunehmen, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86, juris, Rn. 136). - OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98
Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.08.2016 - 1 Ws 144/16
Die Staatsanwaltschaft rügt die angegriffene Entscheidung als ermessensfehlerhaft und damit als gesetzwidrig i.S.d. § 453 Abs. 2 S. 2 StPO, der auch im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer bestimmten Anordnung gilt (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - Ws 1496/98, juris, Rn. 29).
- KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18
Anforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Für die Anfechtung der Entscheidung, durch die ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erteilung einer bestimmten Weisung abgelehnt worden ist, gelten dieselben Grundsätze (…OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 Ws 144/16 -, juris Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.). - KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18
Führungsaufsicht: Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung einer …
Für die Anfechtung der Entscheidung, durch die ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erteilung - oder wie vorliegend: Aufrechterhaltung - einer bestimmten Weisung abgelehnt worden ist, gelten dieselben Grundsätze (…OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 Ws 144/16 -, juris Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.). - OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 148/23
Anordnung und Übernahme der Weisung zur elektronischen Überwachung des …
Gesetzwidrig sind Anordnungen von Weisungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (Saarländisches OLG…, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13, juris Rn. 19; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 13); für die Anfechtung der Entscheidung, durch die ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erteilung einer bestimmten Weisung abgelehnt worden ist, gelten dieselben Grundsätze (Senat, Beschluss vom 04.08.2016 - 1 Ws 144/16 , juris Rn. 8 m.w.N.). - LG Detmold, 24.02.2026 - 20 StVK 19/26
Führungsaufsicht: Pauschale Handykontrolle unverhältnismäßig
Rein repressive Zwecke oder Genugtuungszwecke dürfen mit den Weisungen nicht verfolgt werden.{BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_1.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_2.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_3.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_4.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_5.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_6.jpg} {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdetmold%2Flg_detmold%2Fj2026%2F20_StVK_19_26_FA_Beschluss_20260224_7.jpg} Sporadischen Kontrollen von Speichermedien kommt keine ausreichende präventive Wirksamkeit zu (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4. August 2016 - 1 Ws 144/16 NStZ 2017, 291); einen Beitrag zur Resozialisierung leisten sie ebenfalls nicht.
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