Rechtsprechung
| OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Maßregelvollstreckung; Zwangsbehandlung; Verfahrensfehler; Anhörung; Einsichtsunfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Eine Zwangsbehandlung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in das Grundrecht der untergebrachten Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG dar, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (BVerfG, 23. März 2011 - 2 BvR 882/09).Auch wenn sie zum Zweck der Heilung bzw. zur Zustandsverbesserung der untergebrachten Person vorgenommen wird, entfällt der Eingriffscharakter einer Zwangsbehandlung nicht, denn eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09).
Aus den grundrechtlichen Garantien und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 und BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14) konkrete Anforderungen an die Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung abgeleitet:.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Betroffene rechtzeitig um Rechtsschutz ersuchen kann (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09).
Vor dem Beginn der Zwangsbehandlung muss (abgesehen von akuten Notfällen) die Prüfung der beabsichtigten Maßnahme durch einen Dritten in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung erfolgen (sog. Vorabprüfung bzw. Vorab-Genehmigung, BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09).
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass Personen, die wegen einer psychischen Störung in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind und dort einer Zwangsbehandlung unterzogen werden sollen, in besonders hohem Maße darauf angewiesen sind, dass sich nicht nur die Maßregeleinrichtung, sondern auch die Gerichte, die über die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung vorab entscheiden, an die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verfahrensweise halten (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09).
Denn es muss nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 6 Abs. 4 Nr. 2 BayMRVG versucht werden, die Zustimmung des Untergebrachten zu genau der Behandlung zu erlangen, die bei Nichterteilung der Zustimmung nach gerichtlicher Genehmigung notfalls zwangsweise durchführen werden soll (vgl. BVerfG vom 23.03.2011 - Az.: 2 BvR 882/09).
Da vorliegend nicht der ernsthafte Versuch unternommen wurde, bei dem Beschwerdeführer eine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu derjenigen Behandlungsmaßnahme zu erreichen (vgl. BVerfG vom 23.03.2011 - Az.: 2 BvR 882/09), deren gerichtliche Genehmigung am 28.01.2019 beantragt wurde, hätte die Genehmigung der Zwangsbehandlung durch die Strafvollstreckungskammer schon deswegen nicht erfolgen dürfen.
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Voraussetzung ist die krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14).Eine Zwangsbehandlung liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14).
Aus den grundrechtlichen Garantien und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 und BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14) konkrete Anforderungen an die Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung abgeleitet:.
Voraussetzung für die Genehmigung einer beantragten Zwangsbehandlung ist die (fortbestehende) krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Gegen den erklärten freien Willen der untergebrachten Person darf nicht zwangsbehandelt werden, das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von der "Freiheit zur Krankheit" (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80).
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Stellt sich bereits die gesetzliche Eingriffsgrundlage als nicht verfassungskonform dar, so verletzt jede darauf gestützte gerichtliche Genehmigung wie auch die Zwangsbehandlung selbst die untergebrachte Person schon deswegen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 20111 - 2 BvR 633/11). - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Gegen den erklärten freien Willen der untergebrachten Person darf nicht zwangsbehandelt werden, das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von der "Freiheit zur Krankheit" (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80). - BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Trotz der besonderen Schwere des Grundrechtseingriffs kann eine Zwangsbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvR 228/12). - BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Auch in den Verfahren, die dem sog. Freibeweis unterliegen, gilt das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen richterlichen Sachaufklärung (BVerfG 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10). - BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Das Gebot der "bestmöglichen Sachaufklärung" gilt somit auch für den Straf- und Maßregelvollzug (BVerfG 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13).
- OLG Hamm, 28.04.2025 - 1 Ws 110/25
Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 35 Abs. 7 S. 2 BtMG ; , …
Nach der Bewertung durch den Senat ist dies hier mit dem Fall vergleichbar, in dem eine zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung eines Verurteilten unterblieben ist (vgl. dazu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 1999 zu 2 Ws 42/99, juris; Senat, Beschluss vom 19. März 2019 zu III-1 Ws 145/19).Vielmehr ist § 309 Abs. 1 StPO insoweit vorrangig (Senat, Beschluss vom 19. März 2019 zu III-1 Ws 145/19; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317, 318), nach dessen Rechtsgedanken die Entscheidung über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss ergeht.
- OLG Hamm, 10.07.2025 - 1 Ws 79/25
Überprüfung der Strafzeitberechnung; Härteausgleich bei Vollstreckung …
Vielmehr ist § 309 Abs. 1 StPO insoweit vorrangig (Senat, Beschluss vom 19. März 2019 zu III-1 Ws 145/19; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317, 318), nach dessen Rechtsgedanken die Entscheidung über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss ergeht. - OLG Hamm, 27.05.2025 - 1 Ws 106/25
Strafaussetzung zur Bewährung, Prognosegutachten, Anhörung des Sachverständigen, …
Vielmehr ist § 309 Abs. 1 StPO insoweit vorrangig (Senat, Beschluss vom 19. März 2019 zu III-1 Ws 145/19; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317, 318), nach dessen Rechtsgedanken die Entscheidung über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss ergeht. - OLG Jena, 29.07.2020 - 1 Ws 236/20
Ablehnung von Richtern im Maßregelvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der …
An dieser ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt Beschluss v. 03.05.2019, 1 Ws 145/19), die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte geteilt wird (zuletzt Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 07.01.2019, 1 Ws 116/18, mit umfassender Darstellung des Streitstandes, bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 28 Rdnr. 6a;… KK-Scheuten, StPO, 8. Aufl., § 28 Rdnr. 5 m. w. N.), ist auch vor dem Hintergrund der Beschwerdebegründung festzuhalten. - LG Köln, 17.07.2019 - 123 StVK 98/19 Ob der Auffassung, wonach bei der Prüfung von Zwangsbehandlungen im gerichtlichen Verfahren "regelmäßig" eine Anhörung zu erfolgen hat, zu folgen ist, kann dabei offenbleiben (dafür OLG München, Beschluss vom 04. März 2019 - 1 Ws 145/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 2 Ws 60/18 - zweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen OLG Hamm, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18 -, jeweils zit. nach juris).
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