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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10484
OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09 (https://dejure.org/2009,10484)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.07.2009 - 1 Ws 151/09 (https://dejure.org/2009,10484)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 1 Ws 151/09 (https://dejure.org/2009,10484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 147 Abs. 7; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Verteidigung bei Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen und Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem schwierigen Verfahren zur Gewährleistung eines fairen Verfahrensablaufs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09
    Die Notwendigkeit der Verteidigung kann daher nicht mehr damit begründet werden, der Angeklagten sei die Kenntnisnahme von dem Gutachten zu ermöglichen, die nur über die allein einem Verteidiger zustehende Akteneinsicht vermittelt werden könne (vgl. insoweit OLG Schleswig SchlHA 1997, 153; OLG Köln StV 1986, 238;… Meyer-Goßner aaO., § 140 Rn. 27).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74

    Ehename der Frau nach Einbürgerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09
    Gemäß dem Erfolg ihres Rechtsmittels ist die Angeklagte von Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens in vollem Umfang zu entlasten (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 112, 113;… Meyer-Goßner aaO. § 473 Rn. 2).
  • LG Dortmund, 12.01.1983 - 84 Ds 43 Js 533/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09
    Es kommt dabei darauf an, ob der Fall im augenblicklichen Verfahrensstadium aus der Sicht des Angeklagten so schwierig ist, dass ein faires Verfahren ohne Verteidiger nicht mehr gewährleistet ist (LG Dortmund, MDR 1983, 864).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 1 Ws 40/16

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Wirksamkeit der Zustellung des …

    Rn. 8 b) Der Vorschrift des § 145a Abs. 1 StPO, die lediglich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Zustellung von Entscheidungen und sonstigen Schriftstücken eine vom Willen des Beschuldigten unabhängige gesetzliche Zustellungsvollmacht begründet (…vgl. BGH StraFo 2010, 339 - juris Rn. 3; Senatsbeschlüsse vom 13. August 2009 - 1 Ws 151/09 -, vom 23. Mai 2013 - 1 Ws 9/13 - und vom 2. Juli 2013 - 1 Ws 95/13 -), kann jedoch nicht entnommen werden, dass eine Zustellung nur wirksam an den gewählten Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, bewirkt werden könne (…vgl. BGH StraFo 2010, 339 - juris Rn. 3).
  • KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09

    Pflichtverteidiger, Alkoholeinfluss, Tatbegehung, sonstige Umstände, Unfähigkeit, …

    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Fall im augenblicklichen Verfahrensstadium aus der Sicht des Angeklagten so schwierig ist, dass ein faires Verfahren ohne Verteidiger nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06. Juli 2009 - 1 Ws 151/09 - juris Rdnr. 3; LG Dortmund MDR 1983, 864).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2022 - 16 Qs 50/22

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Borderline

    Insoweit kann dahinstehen, ob schon die verfahrensgegenständliche Frage der (eingeschränkten) Schuldfähigkeit zur Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage genügt (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.7.2009 - Az.: 1 Ws 151/09 = BeckRS 2009, 23411 bei notwendiger Würdigung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens; ähnlich OLG Hamm, Beschl. v. 23.11.1983 - Az.: 1 Ws 172/83 = BeckRS 2008, 7678).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der …

    Es ist weiterhin anerkannt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung im Hinblick auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bereits dann geboten sein kann, wenn die Frage der Schuldfähigkeit einer besonderen Prüfung bedarf, weil von einem Angeklagten nicht erwartet werden kann, dass er die diesbezügliche Rechtslage in einem Maße übersieht, die ihn in die Lage versetzt, sich selbst sachgerecht zu verteidigen (zu Einzelfällen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2009, Az. 1 Ws 151/09; OLG Hamm, MDR 1988, 340; LG Berlin, StraFo 2002, 90 - jeweils zitiert nach juris -) .
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