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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25914
OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24 (https://dejure.org/2024,25914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.09.2024 - 1 Ws 174/24 (https://dejure.org/2024,25914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. September 2024 - 1 Ws 174/24 (https://dejure.org/2024,25914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 64 StGB, § 67c Abs 2 S 5 StGB, § 67d Abs 5 S 1 StGB
    Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor Vollzugsbeginn; Beschwer des Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4 ; StGB § 64
    Beschwerde des Verurteilten gegen die Anordnung der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 86
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Rn. 9 Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist kein Mittel der bloßen Suchtfürsorge, sondern dient vorrangig dem Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern durch deren Besserung und ist daher an den Belangen der öffentlichen Sicherheit auszurichten (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 24).

    Wird sie neben einer Freiheitsstrafe angeordnet, stellt sie nicht nur der Form nach, sondern auch in der Sache ein zusätzliches Übel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 18 …und vom 17. September 1987 - 4 StR 441/87 -, juris Rn. 3).

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass ein Verurteilter allgemein nicht beschwert ist, wenn neben einer verhängten Freiheitsstrafe nicht auch noch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wird (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 18 ff. und 24; vgl. jüngst BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Anordnung und Vollzug einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt können sich in ihren Folgen aber auch nachteilig für den Verurteilten auswirken, etwa, weil sich die gesetzliche Höchstdauer des Maßregelvollzugs dann, wenn die Behandlung zunächst erfolglos verbleibt, um die Dauer der Freiheitsstrafe erhöht, soweit der Maßregelvollzug auf sie angerechnet wird (§ 67d Abs. 1 Satz 2 StGB), oder weil gemäß § 67d Abs. 2 Satz 3 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht eintritt, wenn die Unterbringung im Einzelfall nach zunächst erfolgreicher Behandlung nicht für erledigt erklärt, sondern lediglich ihre weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 20).

    Sind danach die Folgen und Auswirkungen eines Maßregelvollzugs auf die Stellung und Rechtsposition eines Verurteilten zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Maßregelanordnung nicht abzusehen, können sie eine allgemeine Beschwer nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 19 ff.).

  • OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24

    Beendigung der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt zum …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Dadurch ist der Verurteilte nicht beschwert (so auch OLG Celle…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4; anders für den Fall der Erledigterklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB: OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 -).

    Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (…ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.

    Rn. 13 Mangels Zulässigkeit der Beschwerde hatte der Senat in der Sache nicht zu prüfen und zu entscheiden, ob das Landgericht zu Recht angenommen hat, dass Fälle, in denen die festgestellte Suchterkrankung eines Verurteilten mangels dauerhafter und schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit nicht die Qualität eines Hangs i.S.d. § 64 Satz 1 2. HS StGB in der seit 1. Oktober 2023 geltenden und gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 316o EGStGB auf die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen anzuwendenden Fassung aufweist, der Zweckerreichung i.S.d. § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB zugeordnet werden können (für eine (entsprechende) Anwendung von § 67d Abs. 5 Satz 1 EGStGB: Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 21 und 31;… Senatsbeschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, juris Rn. 21; zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 67d Abs. 5 Satz 1 bereits vor Beginn des Vollzugs der Unterbringung vgl. bejahend OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 10 ff. sowie Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 19 m.w.N. zur Rspr.; offengelassen durch Senatsbeschlüsse vom 22. November 2018 - 1 Ws 214/28 - und vom 5. April 2019 - 1 Ws 54/19 -).

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 2 Ws 26/22

    Notwendigkeit eines Prognosegutachtens bei einer mehr als drei Jahre alten, …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Dadurch ist der Verurteilte nicht beschwert (so auch OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4; anders für den Fall der Erledigterklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB: OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 -).

    Die zu vollstreckende Freiheitsstrafe findet ihre Grundlage allein im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts vom 2. Oktober 2020 (so auch OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Dadurch ist der Verurteilte nicht beschwert (so auch OLG Celle…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4; anders für den Fall der Erledigterklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB: OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8; Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 -).

    Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8; Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.

  • OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Dadurch ist der Verurteilte nicht beschwert (so auch OLG Celle…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4; anders für den Fall der Erledigterklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB: OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 -).

    Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (…ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Rn. 13 Mangels Zulässigkeit der Beschwerde hatte der Senat in der Sache nicht zu prüfen und zu entscheiden, ob das Landgericht zu Recht angenommen hat, dass Fälle, in denen die festgestellte Suchterkrankung eines Verurteilten mangels dauerhafter und schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit nicht die Qualität eines Hangs i.S.d. § 64 Satz 1 2. HS StGB in der seit 1. Oktober 2023 geltenden und gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 316o EGStGB auf die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen anzuwendenden Fassung aufweist, der Zweckerreichung i.S.d. § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB zugeordnet werden können (für eine (entsprechende) Anwendung von § 67d Abs. 5 Satz 1 EGStGB: Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 21 und 31; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, juris Rn. 21; zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 67d Abs. 5 Satz 1 bereits vor Beginn des Vollzugs der Unterbringung vgl. bejahend OLG Celle…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 10 ff. sowie Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 19 m.w.N. zur Rspr.; offengelassen durch Senatsbeschlüsse vom 22. November 2018 - 1 Ws 214/28 - und vom 5. April 2019 - 1 Ws 54/19 -).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Rn. 13 Mangels Zulässigkeit der Beschwerde hatte der Senat in der Sache nicht zu prüfen und zu entscheiden, ob das Landgericht zu Recht angenommen hat, dass Fälle, in denen die festgestellte Suchterkrankung eines Verurteilten mangels dauerhafter und schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit nicht die Qualität eines Hangs i.S.d. § 64 Satz 1 2. HS StGB in der seit 1. Oktober 2023 geltenden und gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 316o EGStGB auf die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen anzuwendenden Fassung aufweist, der Zweckerreichung i.S.d. § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB zugeordnet werden können (für eine (entsprechende) Anwendung von § 67d Abs. 5 Satz 1 EGStGB: Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 21 und 31;… Senatsbeschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, juris Rn. 21; zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 67d Abs. 5 Satz 1 bereits vor Beginn des Vollzugs der Unterbringung vgl. bejahend OLG Celle…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 10 ff. sowie Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 19 m.w.N. zur Rspr.; offengelassen durch Senatsbeschlüsse vom 22. November 2018 - 1 Ws 214/28 - und vom 5. April 2019 - 1 Ws 54/19 -).
  • OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24

    Anordnung der Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (…ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.
  • BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass ein Verurteilter allgemein nicht beschwert ist, wenn neben einer verhängten Freiheitsstrafe nicht auch noch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wird (st. Rspr. seit BGH…, Beschluss vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 18 ff. und 24; vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
    Wird sie neben einer Freiheitsstrafe angeordnet, stellt sie nicht nur der Form nach, sondern auch in der Sache ein zusätzliches Übel dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 18 und vom 17. September 1987 - 4 StR 441/87 -, juris Rn. 3).
  • OLG München, 11.01.2013 - 1 Ws 1109/12
  • KG, 23.01.2025 - 2 Ws 166/24

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Suchttherapie

    Rn. 15 Der Senat hält nicht an der Auffassung fest, dass bei der Prüfung der Erledigung einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung nach § 67d Abs. 5 StGB die Anwendung des § 64 StGB nF auch den Begriff des Hangs nach § 64 Satz 1 Hs. 2 StGB nF erfasst (vgl. Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 16. September 2024 - 1 Ws 174/24 - und vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 25. April 2024 - 2 Ws 25/24 -).
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