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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36746
OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15 (https://dejure.org/2015,36746)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.09.2015 - 1 Ws 182/15 (https://dejure.org/2015,36746)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. September 2015 - 1 Ws 182/15 (https://dejure.org/2015,36746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 24 Abs 1 Nr 3 GVG, § 210 Abs 2 Alt 2 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB
    Strafverfahren: Zuständigkeit der großen Strafkammer beim Tatvorwurf der politisch motivierten versuchten Nötigung einer Landtagsabgeordneten im Landtagswahlkampf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Gericht niederer Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Gericht niederer Ordnung; Voraussetzungen für eine besondere Bedeutung des Falles; Zuständigkeit des Landgerichts bei Tatvorwurf einer politisch ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer …

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Rn. 11 Ob dem Beschwerdegericht durch ein solches Rechtsmittel die umfassende Prüfung der angeklagten Tat in ihrer Gesamtheit (einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eröffnet ist (…KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210, Rdnr. 10, m. w. N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 210 Rdnr. 2) oder nur die Prüfung der im Eröffnungsbeschluss getroffenen Zuständigkeitsbestimmung (KG Berlin, Beschl. v. 05.06.2000, Az. 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005, Az. 2 Ws 22/05; offen gelassen in BGHSt 57, 165; Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13 , jeweils bei juris), muss vorliegend nicht entschieden werden, da der Senat sich insoweit der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung anschließt, wie sie Anklageschrift und angefochtener Beschluss übereinstimmend zugrunde legen.

    Da das erfolgreiche Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten, sondern deshalb eingelegt worden ist, um eine Gerichtsentscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, trägt die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen (Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13 ;… vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 473 Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Rn. 14 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Bedeutung des Falles" ist erfüllt, wenn die Sache sich durch besondere Merkmale aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt, die dieselben Tatbestände betreffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 1959 - 1 BvR 295/58 -, bei juris).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Rn. 11 Ob dem Beschwerdegericht durch ein solches Rechtsmittel die umfassende Prüfung der angeklagten Tat in ihrer Gesamtheit (einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eröffnet ist (…KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210, Rdnr. 10, m. w. N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 210 Rdnr. 2) oder nur die Prüfung der im Eröffnungsbeschluss getroffenen Zuständigkeitsbestimmung (KG Berlin, Beschl. v. 05.06.2000, Az. 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005, Az. 2 Ws 22/05; offen gelassen in BGHSt 57, 165; Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13 , jeweils bei juris), muss vorliegend nicht entschieden werden, da der Senat sich insoweit der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung anschließt, wie sie Anklageschrift und angefochtener Beschluss übereinstimmend zugrunde legen.
  • OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05

    Darlegungen der Staatsanwaltschaft bei Anklage am Landgericht wegen besonderer …

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Rn. 11 Ob dem Beschwerdegericht durch ein solches Rechtsmittel die umfassende Prüfung der angeklagten Tat in ihrer Gesamtheit (einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eröffnet ist (…KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210, Rdnr. 10, m. w. N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 210 Rdnr. 2) oder nur die Prüfung der im Eröffnungsbeschluss getroffenen Zuständigkeitsbestimmung (KG Berlin, Beschl. v. 05.06.2000, Az. 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005, Az. 2 Ws 22/05; offen gelassen in BGHSt 57, 165; Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13 , jeweils bei juris), muss vorliegend nicht entschieden werden, da der Senat sich insoweit der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung anschließt, wie sie Anklageschrift und angefochtener Beschluss übereinstimmend zugrunde legen.
  • OLG Koblenz, 01.06.1995 - 1 Ws 296/95

    Besondere Bedeutung des Falles; Anklage bei der Strafkammer; Gerichtliche …

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Dabei kann die besondere Bedeutung namentlich durch das Ausmaß der Rechtsverletzung und die Auswirkungen der Straftat begründet werden; sie schließt aber auch Delikte ein, bei denen der Verletzte eine hervorgehobene Stellung im öffentlichen Leben bekleidet (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.06.1995, Az. 1 Ws 296/95, bei juris), insbesondere dann, wenn dadurch der Unrechtsgehalt der Tat erhöht wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 01.11.1994, Az. 1 Ws 288/94), oder denen ein besonderes öffentliches Interesse oder eine mehr als regionale mediale Aufmerksamkeit zuteil wird (…KK-Kissel, a. a. O;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 24 GVG, Rdnr. 8).
  • OLG Hamburg, 01.11.1994 - 1 Ws 288/94
    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Dabei kann die besondere Bedeutung namentlich durch das Ausmaß der Rechtsverletzung und die Auswirkungen der Straftat begründet werden; sie schließt aber auch Delikte ein, bei denen der Verletzte eine hervorgehobene Stellung im öffentlichen Leben bekleidet (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.06.1995, Az. 1 Ws 296/95, bei juris), insbesondere dann, wenn dadurch der Unrechtsgehalt der Tat erhöht wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 01.11.1994, Az. 1 Ws 288/94), oder denen ein besonderes öffentliches Interesse oder eine mehr als regionale mediale Aufmerksamkeit zuteil wird (…KK-Kissel, a. a. O;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 24 GVG, Rdnr. 8).
  • KG, 05.06.2000 - 3 Ws 231/00
    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15
    Rn. 11 Ob dem Beschwerdegericht durch ein solches Rechtsmittel die umfassende Prüfung der angeklagten Tat in ihrer Gesamtheit (einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eröffnet ist (…KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210, Rdnr. 10, m. w. N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 210 Rdnr. 2) oder nur die Prüfung der im Eröffnungsbeschluss getroffenen Zuständigkeitsbestimmung (KG Berlin, Beschl. v. 05.06.2000, Az. 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005, Az. 2 Ws 22/05; offen gelassen in BGHSt 57, 165; Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13 , jeweils bei juris), muss vorliegend nicht entschieden werden, da der Senat sich insoweit der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung anschließt, wie sie Anklageschrift und angefochtener Beschluss übereinstimmend zugrunde legen.
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2024 - 1 Ws 80/24

    Nachprüfungsumfang durch Beschwerdegericht und Betrugsschadenshöhe bei …

    Die Umstände, aus denen die Staatsanwaltschaft den besonderen Umfang oder die besondere Bedeutung des Falles herleitet, sind daher grundsätzlich bereits bei Anklageerhebung mitzuteilen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 Ws 304/99 -, juris Rn. 2), jedenfalls aber mit der Beschwerde (ergänzend) zu benennen (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 5. Dezember 2022 - 2 Ws 230/22 -, juris Rn. 13; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. September 2015 - 1 Ws 182/15 -, juris Rn. 13).
  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung: Umfang der …

    Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrundeliegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese abweichende Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (std. Rspr. des Kammergerichts, vgl. KG NStZ-RR 2005, 26; Senat NStZ-RR 2018, 91, OLGSt StPO § 210 Nr. 4 sowie Beschlüsse vom 17. April 2020 ? 4 Ws 24/20 -, 20. Januar 2020 - 4 Ws 87/19 -, 23. April 2018 - 4 Ws 51/18 - und 3. März 2000 - 4 Ws 46/00 - [juris]; ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris]; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Hamburg wistra 2003, 38; NStZ 2005, 654; OLG Naumburg ZfSch 2001, 137;… Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41; offengelassen von BGHSt 57, 165 = NJW 2012, 2455; OLG Jena NStZ 2016, 375; Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 Ws 232/13 - [juris]).
  • KG, 03.04.2024 - 5 Ws 36/24

    Eröffnungszuständigkeit des Landgerichts wegen einer besonderen Bedeutung des …

    Weiter kommen die herausgehobene Stellung des Beschuldigten oder des Verletzten im öffentlichen Leben, jedenfalls dann, wenn dadurch der Unrechtsgehalt der Tat erhöht wird (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 5. Dezember 2022 - 2 Ws 230/22 -, juris Rn. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 15. September 2015 - 1 Ws 182/15 -, juris Rn. 14 ff., und 26. Februar 2015 - 1 St 292 OJs 2/14 (2) -, juris Rn. 17; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 24. Juli 2002 - 1 Ws 351/02 -, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 Ws 304/99 -, juris Rn. 3 f.;… zum Ganzen siehe auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., GVG § 24 Rn. 8;… Schuster, a. a. O.;… Barthe, a. a. O. Rn. 9;… Gittermann in: Löwe/Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 24 GVG Rn. 19), oder - jedenfalls soweit das Vorlageverfahren nach § 121 GVG nicht in Betracht kommt - das Bedürfnis nach einer alsbaldigen Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - juris Rn. 19, m. w. Nachw. = BGHSt 43, 53 [58]; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 2 Ws 51/99 -, juris Rn. 31;… Schuster, a. a. O.) als Gründe in Frage.
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