Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
U-Haft, Haftgrund, Wiederholungsgefahr, exhibitionistischer Handlungen vor Kindern, Schwere der Tat
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 112a Abs. 1 Nr. 1
Voraussetzungen für auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehl nach Vornahme exhibitionistischer Handlungen vor Kindern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftbefehl; Untersuchungshaft; Beschwerde; weitere; Haftbeschwerde; Tat; Tatverdacht; Sexualstraftat; Anlasstat; dringend; Haftgrund; Wiederholungsgefahr; Wahrscheinlichkeit; Indizwirkung; gleichartig; Verfahrenssicherung; vorbeugend; präventiv-polizeilich; ...
- rechtsportal.de
Haftbefehl; Untersuchungshaft; Beschwerde; weitere; Haftbeschwerde; Tat; Tatverdacht; Sexualstraftat; Anlasstat; dringend; Haftgrund; Wiederholungsgefahr; Wahrscheinlichkeit; Indizwirkung; gleichartig; Verfahrenssicherung; vorbeugend; präventiv-polizeilich; ...
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haft: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr - Exhibitionistische Handlungen vor Kindern
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage bedarf es einer näheren Begründung nurmehr dann, wenn das Merkmal der Erheblichkeit ausnahmsweise entfällt (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 bei juris = BeckRS 2020, 1561; OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20 bei juris = OLGSt StPO § 112a Nr. 7 = BeckRS 2020, 12058;… BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 bei juris = BeckRS 2019, 2164).Die Entscheidung des OLG Karlsruhe und vergleichbare Entscheidungen weiterer Gerichte (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 11.5.2020 - 1 Ws 44/20 = BeckRS 2020, 12058;… BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 = BeckRS 2019, 2164), die zu der Erkenntnis gelangten, dass exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht stets als erhebliche Straftaten anzusehen seien, ergingen zu § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (a.F.) und waren ersichtlich dadurch geprägt, dass diese Straftaten aufgrund der geringeren Strafdrohung nicht ohne nähere Begründung als Straftaten der mittleren Kriminalität angesehen werden konnten.
- OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage bedarf es einer näheren Begründung nurmehr dann, wenn das Merkmal der Erheblichkeit ausnahmsweise entfällt (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 bei juris = BeckRS 2020, 1561; OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20 bei juris = OLGSt StPO § 112a Nr. 7 = BeckRS 2020, 12058;… BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 bei juris = BeckRS 2019, 2164).Rn. 17 d) Vor diesem Hintergrund geht der Hinweis der Verteidigung auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 = BeckRS 2020, 1561) fehl.
- BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage bedarf es einer näheren Begründung nurmehr dann, wenn das Merkmal der Erheblichkeit ausnahmsweise entfällt (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 bei juris = BeckRS 2020, 1561; OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20 bei juris = OLGSt StPO § 112a Nr. 7 = BeckRS 2020, 12058; BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 bei juris = BeckRS 2019, 2164).Die Entscheidung des OLG Karlsruhe und vergleichbare Entscheidungen weiterer Gerichte (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 11.5.2020 - 1 Ws 44/20 = BeckRS 2020, 12058; BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 = BeckRS 2019, 2164), die zu der Erkenntnis gelangten, dass exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht stets als erhebliche Straftaten anzusehen seien, ergingen zu § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (a.F.) und waren ersichtlich dadurch geprägt, dass diese Straftaten aufgrund der geringeren Strafdrohung nicht ohne nähere Begründung als Straftaten der mittleren Kriminalität angesehen werden konnten.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a Abs. 1 StPO im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung des strafbaren Verhaltens, welche kein Mittel der Verfahrenssicherung, sondern eine vorbeugende Maßnahme präventiv-polizeilicher Natur zum Schutz der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten des Beschuldigten darstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 19, 342; 35, 185). - BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a Abs. 1 StPO im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung des strafbaren Verhaltens, welche kein Mittel der Verfahrenssicherung, sondern eine vorbeugende Maßnahme präventiv-polizeilicher Natur zum Schutz der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten des Beschuldigten darstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 19, 342; 35, 185). - OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14
Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Rn. 14 Dabei ist sich der Senat bewusst, dass dieser Schluss nicht zwingend ist und die Wiederholungsgefahr durch die einmalige Verwirklichung einer Katalogtat nicht immer automatisch indiziert wird, sondern durch hinzutreten weiterer Umstände relativiert sein kann (vgl. z.B. OLG Koblenz BeckRS 2014, 11571; OLG Jena BeckRS 2015, 113;… BeckOK-StPO/Krauß [46. Ed., Stand: 01.01.2023] § 112a Rn. 13 m.w.N.). - OLG Jena, 11.03.2014 - 1 Ws 83/14
Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23
Rn. 14 Dabei ist sich der Senat bewusst, dass dieser Schluss nicht zwingend ist und die Wiederholungsgefahr durch die einmalige Verwirklichung einer Katalogtat nicht immer automatisch indiziert wird, sondern durch hinzutreten weiterer Umstände relativiert sein kann (vgl. z.B. OLG Koblenz BeckRS 2014, 11571; OLG Jena BeckRS 2015, 113;… BeckOK-StPO/Krauß [46. Ed., Stand: 01.01.2023] § 112a Rn. 13 m.w.N.).
- OLG Hamm, 28.05.2024 - 3 Ws 159/24
Nachprüfung der Entscheidung über die unbefristete Verlängerung der …
Rn. 34 Aufgrund der Neufassung des § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB sind die dort geschilderten Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren strafbewehrt und damit im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (a.F.) mit einer Strafdrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren nunmehr ohne weiteres als erhebliche Straftaten anzusehen, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2023 - 1 Ws 209/23 -, juris, Rdnr. 16 zu § 112a StPO).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Sachverständiger, Vergütung, anthropologischer Vergleichsgutachten, Einzelfallabhängigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 JVEG; § 9 Abs. 2 JVEG; Anlage 1 zu § 9 JVEG
Vergütungsfestsetzung bei anthropologischen Vergleichsgutachten anhand der im konkreten Einzelfall erbrachten sachverständigen Leistungen gemäß § 9 Abs. 2 JVEG - rechtsportal.de
Vergütungsfestsetzung bei anthropologischen Vergleichsgutachten anhand der im konkreten Einzelfall erbrachten sachverständigen Leistungen gemäß § 9 Abs. 2 JVEG
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sachverständiger: Vergütung für ein anthropologisches Gutachten - Einzelfallabhängige Vergütung des Sachverständigen
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 16.08.2023 - 8 Qs 123/23
- OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 09.02.2024 - 2 Ws 40/23
Vergütung für anthropologisches Vergleichsgutachten
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Anthropologische Vergleichsgutachten sind nach wie vor keiner der in Teil 1 der Anlage 1 zu § 9 JVEG aufgeführten Sachgebietsbezeichnung zugeordnet worden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2024, 2 Ws 40/23, juris, Rn. 13).Es kann im Einzelfall auch von Bedeutung sein, wie sich individuelle phänotypische Einzelmerkmale im Rahmen einer körperlichen Bewegung oder durch Einsatz äußerer Einwirkungen, wie etwa durch Masken oder maskenähnliche Objekte oder auch durch medizinische Veränderungen im Erscheinungsbild, verändern oder wie diese bewusst verfremdet oder entstellt werden können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2024, 2 Ws 40/23, juris, Rn. 15).
So kann es sachgerecht sein, die Leistungen des anthropologischen Sachverständigen in einer einfachen Sache der Honorargruppe M1 und in einem umfangreichen Verfahren der Honorargruppe M3 zuzuordnen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2024, 2 Ws 40/23, juris, Rn. 16).
- KG, 30.09.2016 - 1 Ws 37/16
Sachverständigenvergütung für ein Vergleichsgutachten: Tätigkeit eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Anthropologische Gutachten sind mangels Vergleichbarkeit mit den dort genannten medizinischen oder psychologischen Gutachten auch nicht unter eine der in Teil 2 der Anlage 1 genannten Honorargruppen zu subsumieren (KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2016, 1 Ws 37/16, juris, Rn. 3; OLG Köln…, Beschluss vom 4. August 2014, III-2 Ws 419/14, juris, Rn. 6).Der Gesetzgeber hat damit verdeutlicht, dass eine Vergütung sich zwar an den Honorargruppen M1 bis M3 orientieren könne, aber die Tätigkeit eines anthropologischen Sachverständigen nicht losgelöst von dem jeweiligen Einzelfall zu bewerten ist (KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2016, 1 Ws 37/16, Rn. 3, juris).
- LG Braunschweig, 15.11.2021 - 2b Qs 291/21
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Da infolge der dortigen Entscheidung innerhalb des Landgerichts Braunschweig divergierende Rechtsauffassungen hinsichtlich der Vergütung von anthropologischen Sachverständigen existierten (andere Auffassung: Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 15. November 2021, 2b Qs 291/21), sei die Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.Zur Begründung hat der Bezirksrevisor ausgeführt, er mache sich die Argumentation der 2. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig, Beschlüsse vom 15. November 2021, 2b Qs 291/21 sowie vom 17. November 2022, 2b Qs 337/22 zu eigen.
- BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04
Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Eine einheitliche Vergütung für anthropologische Sachverständigengutachten ist bereits deshalb nicht möglich, da diesen Begutachtungen keine standardisierten Untersuchungsmethoden zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005, 1 StR 91/04, juris, Rn. 16; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 5. Juli 2006, Ss 81/05, juris, Rn. 7; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 2. März 2007, Ss (OWi) 4/07, juris, Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16. Mai 2006, 1 Ss 106/06, juris, Rn. 15; Oberlandesgericht Bamberg…, Beschluss vom 6. April 2010, 3 Ss OWi 378/10, juris, Rn. 12) und die von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistungen von der jeweiligen Begutachtungsmaterie abhängen. - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92
Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Seiner Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorlagen, ob von dem Ermessen Gebrauch gemacht wurde, ob alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt und die gebotenen Grenzen eingehalten wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1994, XII ZR 168/92). - OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Eine einheitliche Vergütung für anthropologische Sachverständigengutachten ist bereits deshalb nicht möglich, da diesen Begutachtungen keine standardisierten Untersuchungsmethoden zugrunde liegen (BGH…, Urteil vom 15. Februar 2005, 1 StR 91/04, juris, Rn. 16; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 5. Juli 2006, Ss 81/05, juris, Rn. 7; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 2. März 2007, Ss (OWi) 4/07, juris, Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16. Mai 2006, 1 Ss 106/06, juris, Rn. 15; Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 6. April 2010, 3 Ss OWi 378/10, juris, Rn. 12) und die von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistungen von der jeweiligen Begutachtungsmaterie abhängen. - OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05
Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Eine einheitliche Vergütung für anthropologische Sachverständigengutachten ist bereits deshalb nicht möglich, da diesen Begutachtungen keine standardisierten Untersuchungsmethoden zugrunde liegen (BGH…, Urteil vom 15. Februar 2005, 1 StR 91/04, juris, Rn. 16; Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 5. Juli 2006, Ss 81/05, juris, Rn. 7; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 2. März 2007, Ss (OWi) 4/07, juris, Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16. Mai 2006, 1 Ss 106/06, juris, Rn. 15; Oberlandesgericht Bamberg…, Beschluss vom 6. April 2010, 3 Ss OWi 378/10, juris, Rn. 12) und die von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistungen von der jeweiligen Begutachtungsmaterie abhängen. - OLG Köln, 04.08.2014 - 2 Ws 419/14
Vergütung antropologischer Vergleichsgutachten nach Honorargruppe 6 des JVEG
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Anthropologische Gutachten sind mangels Vergleichbarkeit mit den dort genannten medizinischen oder psychologischen Gutachten auch nicht unter eine der in Teil 2 der Anlage 1 genannten Honorargruppen zu subsumieren (KG Berlin…, Beschluss vom 30. September 2016, 1 Ws 37/16, juris, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2014, III-2 Ws 419/14, juris, Rn. 6). - OLG Frankfurt, 14.01.2015 - 2 Ws 78/14
Honorar für antropologisches Vergleichsgutachten
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Mangels eindeutiger Zuordnung zu einem bestimmten Sachgebiet und damit zu einer bestimmten Honorargruppe kann die Vergütung nicht unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls konstant festgesetzt oder etwa durch Ermittlung eines durchschnittlichen Mittelwertes aus den Honorargruppen gebildet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2015, 2 Ws 78/14, Rn. 7 - 8, juris). - OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
Identitätsgutachten
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2024 - 1 Ws 209/23
Eine einheitliche Vergütung für anthropologische Sachverständigengutachten ist bereits deshalb nicht möglich, da diesen Begutachtungen keine standardisierten Untersuchungsmethoden zugrunde liegen (BGH…, Urteil vom 15. Februar 2005, 1 StR 91/04, juris, Rn. 16; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 5. Juli 2006, Ss 81/05, juris, Rn. 7; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 2. März 2007, Ss (OWi) 4/07, juris, Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2006, 1 Ss 106/06, juris, Rn. 15; Oberlandesgericht Bamberg…, Beschluss vom 6. April 2010, 3 Ss OWi 378/10, juris, Rn. 12) und die von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistungen von der jeweiligen Begutachtungsmaterie abhängen. - OLG Braunschweig, 02.03.2007 - Ss OWi 4/07
- OLG Celle, 11.11.2024 - 2 Ws 302/24
Anthropologe; Sachverständige; Gutachten; anthropologisch; Vergleichsgutachten; …
Der Kontrolle des dem Landgericht eingeräumten Ermessens unterliegt nur, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorlagen, ob von dem Ermessen Gebrauch gemacht wurde, ob alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt und die gebotenen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.08.2024 - 1 Ws 209/23 -, juris, mwN). - LG Stuttgart, 12.01.2026 - 15 Qs 5/25
Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG: Bestimmung der Vergütung eines anthropologischen …
Rn. 28 1) Die Frage, wie der Stundensatz für die Vergütung eines anthropologischen Sachverständigen zu bestimmen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2024 - 2 Ws 302/24, BeckRS 2024, 32585 mwN; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 40/23, BeckRS 2024, 5311; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. August 2024 - 1 Ws 209/23, BeckRS 2024; KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2016 - 1 Ws 37/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2023 - 1 Ws 41/23 -, juris).
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