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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40665
OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.09.2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. September 2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 2 StPO; § 331 Abs. 1 StPO; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 142 Abs. 7 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts; Anhängige Ermittlungsverfahren bei Rechtsfolgenerwartung ohne Bedeutung; Ein Jahr zur Bewährung als gewichtiger Umstand für Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 331 Abs. 1
    Notwendige Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 331 Abs. 1
    Notwendige Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 11 Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung bei drohendem Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 11 Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 16 Die vom Verteidiger vorgetragene zur sachgerechten Verteidigung erforderliche Akteneinsicht kann vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2018 eingeführten Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten in § 147 Abs. 4 StPO nicht mehr zu einer Beiordnung führen, sofern es sich - wie vorliegend - nicht um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation handelt, die eine sorgfältige Aussageanalyse notwendig macht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juli 2020, 5 Ws 202/20, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11

    Pflichtverteidigerbestellung nach vorläufiger Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Eine solche besteht nicht stets bei längerer Dauer der Hauptverhandlung oder bei einer komplexen Beweislage (…Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 27; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011, 3 Ws 321/11, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin…, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin…, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 11 Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 290/18

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin…, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.05.1995 - Ws 89/95

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers; Fall einer …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin…, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin…, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 13 Auch unter Berücksichtigung der angeordneten Einziehung des Wertersatzes von 6.029,00 EUR, die zwar keine (Neben-) Strafe, sondern eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB eigener Art darstellt und den Angeklagten als Rechtsfolge der Verurteilung trifft, sind die Rechtsfolgen nicht als derart schwer anzusehen, dass dies die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfordert. Zwar kann die Einziehung wertvoller Gegenstände eine schwerwiegende Rechtsfolge im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO auslösen, jedoch stellt die Einziehung von 6.029 EUR einen für den Angeklagten betragsmäßig begrenzten Vermögensnachteil dar, der die Grenze zum "wertvollen Gegenstand" nicht übersteigt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 1996, 1 Ss 285/96, zitiert nach juris, Einziehung dreier Pkw).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Rn. 11 Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • LG Kleve, 02.07.2021 - 120 Qs 61/21
  • OLG Brandenburg, 11.04.2000 - 2 Ss 19/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwere der Tat; Höhe der Strafe, …

  • OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86

    Überblick über Beweisaufnahme; Berufungshauptverhandlung; Sitzungstage; Zahl der …

  • OLG Bremen, 04.09.2018 - 1 Ws 69/18
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Dies ist grundsätzlich erst bei einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe anzunehmen (vgl. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2021 - 1 Ws 210/21; KG, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 Ws 290/18; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2020 - III-5 RVs 6/20, jew. bei juris;… KK-StPO/Willnow 8. Aufl. § 140 Rn. 21;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 140 Rn. 23a m.w.N.).
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