Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.04.1982 - 1 Ws 211/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 16.10.2003 - 1 Ws 735/03
Unterbringung, Anhörung, beauftragter Richter, Sachverständiger, Verzicht, …
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gemäß § 67 e StGB erforderliche mündliche Anhörung des Untergebrachten nach §§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 StPO im Regelfall durch die Strafvollstreckungskammer in ihrer Gesamtheit und nicht nur von einem Kammermitglied als beauftragtem Richter durchzuführen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 Ws 211/82 - und 9. Mai 1984 - 1 Ws 314/84 -, Leitsätze in www.jurisweb.de; s. ausführlich OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2002, 191 = StV 2002, 493 (LS); NJW 2002, 3963 = OLGSt StPO § 358 Nr. 2; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Karlsruhe MDR 1983, 363; einschränkend OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 29; a.A. Hans.OLG Hamburg NStZ 2003, 389; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ws 66/01 - in www.jurisweb.de = OLGSt StPO 454 Nr. 15).
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