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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10167
OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05 (https://dejure.org/2005,10167)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2005 - 1 Ws 213/05 (https://dejure.org/2005,10167)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 (https://dejure.org/2005,10167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung; Notwendigkeit der Beachtung der Unschuldsvermutung; Folgen des Vorliegens eines glaubhaften Geständnisses einer neuen Straftat gegenüber einem Strafverfolgungsorgan durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 9. Dezember 2004 (NJW 05, 817) - auf Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten gegen einen Widerrufsbeschluß des Amtsgerichts Worms vom 29. September 2004 (BRs 61/04) und die diesen bestätigende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Mainz vom 8. November 2004 (1 Qs 212/04) - in Kenntnis der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (NJW 2004, 43 f.) ausgeführt:.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 9. Dezember 2004 (NJW 05, 817) - auf Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten gegen einen Widerrufsbeschluß des Amtsgerichts Worms vom 29. September 2004 (BRs 61/04) und die diesen bestätigende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Mainz vom 8. November 2004 (1 Qs 212/04) - in Kenntnis der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (NJW 2004, 43 f.) ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keine Veranlassung, sich in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung anzuschließen, daß ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 92, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (siehe dazu OLG Koblenz 2. Strafsenat, Beschl. v. 23.12.04 - 2 Ws 828/04; OLG Düsseldorf NJW 04, 790; OLG Stuttgart NJW 05, 83).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keine Veranlassung, sich in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung anzuschließen, daß ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 92, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (siehe dazu OLG Koblenz 2. Strafsenat, Beschl. v. 23.12.04 - 2 Ws 828/04; OLG Düsseldorf NJW 04, 790; OLG Stuttgart NJW 05, 83).
  • OLG Schleswig, 31.03.1992 - 1 Ws 509/91

    Strafaussetzung; Widerruf; Anlaßtat; Rechtskräftige Aburteilung; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keine Veranlassung, sich in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung anzuschließen, daß ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 92, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (siehe dazu OLG Koblenz 2. Strafsenat, Beschl. v. 23.12.04 - 2 Ws 828/04; OLG Düsseldorf NJW 04, 790; OLG Stuttgart NJW 05, 83).
  • EGMR, 27.01.2009 - 61/04

    CAYGAN c. TURQUIE

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 9. Dezember 2004 (NJW 05, 817) - auf Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten gegen einen Widerrufsbeschluß des Amtsgerichts Worms vom 29. September 2004 (BRs 61/04) und die diesen bestätigende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Mainz vom 8. November 2004 (1 Qs 212/04) - in Kenntnis der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (NJW 2004, 43 f.) ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass im Einzelfall bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen auch allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung als ausreichend angesehen werden kann (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5, und OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14).

    In dem vom Bundesverfassungsgerichts am 09. Dezember 2004 entschiedenen Fall hatte der Verurteilte die Anlasstat, einen Diebstahl, noch am Tattag gegenüber dem Ladendetektiv gestanden und die Tat anschließend in einem ihm durch die Polizei zugesandten Anhörungsbogen eingeräumt (vgl. OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 4).

    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …

    Weitergehend werden teilweise auch geständige Angaben vor Strafverfolgungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand des Verurteilten für hinreichend erachtet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2005 - 1 Ws 213/05, juris Rn. 4 f.), was aber schon im Hinblick auf die für den Bewährungswiderruf erforderliche Überzeugungsbildung des die Bewährungsaufsicht führenden Gerichtes erhebliche Bedenken aufwirft (…ähnlich die Kritik bei LK-Hubrach, a.a.O.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Hierbei setzt sich der Beschwerdeführer angesichts der ausführlichen Begründung des Oberlandesgerichts zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses unter Bezugnahme auf das Protokoll des Amtsgerichts und der Erklärung des zuständigen Amtsrichters, aber nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach für den Widerruf der Strafaussetzung auch ein Geständnis vor dem Haftrichter oder Ermittlungsrichter ausreichend sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris); teilweise nehmen die Fachgerichte sogar an, dass ein polizeiliches Geständnis für den Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …

    Im Einzelfall kann vielmehr auch ein polizeiliches Geständnis genügen, wenn dieses nach seinem Inhalt und der Art seines Zustandekommens geeignet ist, dem Widerrufsgericht die erforderliche Überzeugung von der Begehung der neuen Tat zu vermitteln (s.a. OLG Koblenz Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    Weitergehend werden teilweise auch geständige Angaben vor Strafverfolgungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand des Verurteilten für hinreichend erachtet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2005 - 1 Ws 213/05, juris Rn. 4 f.), was aber schon im Hinblick auf die für den Bewährungswiderruf erforderliche Überzeugungsbildung des die Bewährungsaufsicht führenden Gerichtes erhebliche Bedenken aufwirft (…ähnlich die Kritik bei LK-Hubrach, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Rn. 11 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob ein außergerichtliches polizeiliches Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Begehung neuer Straftaten gem. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB überhaupt ausreichend ist (bejahend: OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 213/05 v. 19. Mai 2005; OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 182/09 v. 29.10.2009 - juris; OLG Hamm, Beschl. III-1 Ws 479/20 v. 02.12.2020 mwN.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2012 - 2 Ws 523/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat

    Im Hinblick auf die in Art. 6 Abs. 2 MRK normierte, auch vom EGMR in seiner Entscheidung vom 03.10.2002 (NJW 2004, 43 ff.) betonte Unschuldsvermutung ist ein auf § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gestützter Bewährungswiderruf erst möglich, wenn die in der Bewährungszeit begangenen neuen Straftaten entweder rechtskräftig festgestellt sind oder ein glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. Senat Beschluss vom 06.12.2011 - 2 Ws 482/11 - OLG Köln Beschluss vom 23.12.2010 - 2 Ws 834/10 -, zitiert nach juris, und StV 2009, 151; OLG Stuttgart NJW 2005, 83 f.; OLG Düsseldorf NJW 2004, 790;… Hubrach in LK, StGB , 12. Aufl., § 56 f Rdnr. 10;… Fischer, StGB , 59. Aufl., § 56 f Rdnr. 7 u. 7a, Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 56 f Rdnr. 3; a.A. - auch glaubhaftes polizeiliches Geständnis ausreichend - OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 182/09 - sowie OLG Koblenz Beschluss vom 19.05.2005 - 1 Ws 213/05 -).
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