Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 359 Nr 5 StPO
Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als neues Beweismittel - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StPO § 359; StPO § 372
Wiederaufnahme; Sachverständiger; Gutachter; Gutachten; Beweismittel; Tatsachen; Schuldfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründetheit eines die Schuld des Verurteilten zur Tatzeit in Frage stellenden Wiederaufnahmeantrages nach Erstellung eines neuen Sachverständigengutachtens; Kriterien für die Differenzierung zwischen einer die Schuldfähigkeit beeiträchtigenden ...
Verfahrensgang
- LG Fulda, 28.01.2005 - 1 Js 1026/03
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Ein Sachverständiger ist danach nur dann ein " neues Beweismittel " im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird, die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend, sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen, sein Gutachten sei widersprüchlich, der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen (…Meyer-Goßner, StPO, § 359 Rdnr. 35;… KK-Schmidt, StPO, § 359 Rdnr. 26;… Pfeiffer, StPO, § 359 Rdnr. 10; Senatsbeschl. vom 26.6.1992 - 1 Ws 105/91 - und vom 13.7.1966 -NJW 66, 2423; BGH NStZ 93, 502;…OLG Koblenz a.a.O., HansOLG Hamburg JR 00, 380; OLG Düsseldorf NStZ 87,245; OLG Karlsruhe MDR 72, 800; a.A.HK-Krehl,StPO, § 359 Rdnr.174; KMR-Eschelbach § 359 Rdnr.174;… Loewe/Rosenberg-Gössel, StPO, § 359, Rdnr. 119, die die Ansicht vertreten, dass ein bisher nicht gehörter Sachverständiger grundsätzlich ein neues Beweismittel ist, was jedoch im Ergebnis ohne Konsequenz bleibt, da nur unter den genannten Voraussetzungen die Geeignetheit des Beweismittels bejaht wird).Dementsprechend genügt es nicht, wenn der im Wiederaufnahmeverfahren benannte weitere Sachverständige lediglich aufgrund der gleichen Anknüpfungstatsachen zu anderen Schlussfolgerungen kommt (BGHSt 31, 365, 370; 39, 75, 84).
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NStZ 93, 502, 504) die Vorlage des Gutachtens des weiteren Sachverständigen erforderlich ist.
- BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Das gleiche gilt für eine mehrwöchige Anstaltsbeobachtung (im Vergleich zur üblichen Untersuchung), wenn nicht Besonderheiten dargetan werden (BGHSt 8, 76, 77; BGH StV 99, 463 f). - BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83
Reichstagsbrand
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Dementsprechend genügt es nicht, wenn der im Wiederaufnahmeverfahren benannte weitere Sachverständige lediglich aufgrund der gleichen Anknüpfungstatsachen zu anderen Schlussfolgerungen kommt (BGHSt 31, 365, 370; 39, 75, 84).
- BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Das gleiche gilt für eine mehrwöchige Anstaltsbeobachtung (im Vergleich zur üblichen Untersuchung), wenn nicht Besonderheiten dargetan werden (BGHSt 8, 76, 77; BGH StV 99, 463 f). - OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 Ws 770/86
Tatsacheninstanz; Sachverständige; Neue Tatsachen; Beweismittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Ein Sachverständiger ist danach nur dann ein " neues Beweismittel " im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird, die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend, sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen, sein Gutachten sei widersprüchlich, der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen (…Meyer-Goßner, StPO, § 359 Rdnr. 35;… KK-Schmidt, StPO, § 359 Rdnr. 26;… Pfeiffer, StPO, § 359 Rdnr. 10; Senatsbeschl. vom 26.6.1992 - 1 Ws 105/91 - und vom 13.7.1966 -NJW 66, 2423; BGH NStZ 93, 502;…OLG Koblenz a.a.O., HansOLG Hamburg JR 00, 380; OLG Düsseldorf NStZ 87,245; OLG Karlsruhe MDR 72, 800; a.A.HK-Krehl,StPO, § 359 Rdnr.174; KMR-Eschelbach § 359 Rdnr.174;… Loewe/Rosenberg-Gössel, StPO, § 359, Rdnr. 119, die die Ansicht vertreten, dass ein bisher nicht gehörter Sachverständiger grundsätzlich ein neues Beweismittel ist, was jedoch im Ergebnis ohne Konsequenz bleibt, da nur unter den genannten Voraussetzungen die Geeignetheit des Beweismittels bejaht wird). - BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, dass er über sie nicht verfügt (…BGH StV a.a.O.; StV 85, 489). - OLG Hamm, 09.11.1982 - 7 Ws (L) 22/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Diese Entscheidung ist jedoch lediglich die Konsequenz daraus, dass die im Erkenntnisverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung - abgesehen vom Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens - endet (vgl. OLG Hamm NStZ 83, 189).
- LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …
Die Neuheit kann auch begründet sein, wenn zugleich als neue Tatsache vorgetragen wird, der nunmehr benannte Sachverständige könne seinem Gutachten andere Anknüpfungstatsachen zu Grunde legen (OLG Frankfurt BeckRS 2006, 9172, OLG Düsseldorf NStZ 1987, 245;… Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 359 Rn. 27;… Meyer-Goßner / Schmitt aaO). - BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …
Ob diese weiteren Anknüpfungstatsachen als dem Erstgutachten überlegene Forschungsmittel zu werten sind oder von einem weiteren Sachverständigen verwendete andere Anknüpfungstatsachen diesen generell zu einem neuen Beweismittel machen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05, StraFo 2006, 114, 115;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 27), kann jedoch dahinstehen. - LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18
Die Brennspiritus-Theorie in der Wiederaufnahme - der Mordfall Sabolic
Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2005, Az. 1 Ws 29/05, Rn. 20; zitiert nach juris).Ein weiteres Sachverständigengutachten ist aber nicht schon deshalb ein neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, weil der neu beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen kommt als der vom Gericht hinzugezogene (vgl. dazu näher OLG Frankfurt; Beschluss vom 21.12.2005, Az.: 1 Ws 29/05, zitiert nach juris).
- KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel
Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn ihm diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 1 Ws 32/15 -, juris mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris mwN). - OLG Saarbrücken, 08.10.2024 - 1 Ws 200/24
Beschwer des Verurteilten bei Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft zu …
Rn. 17 Soweit der Sachverständige Dr. F. zu einer abweichenden Diagnose als der in dem zum Schuldspruch führenden Erkenntnisverfahren hinzugezogene Sachverständige Prof. R. gelangt und ein weiterer Sachverständiger nur dann ein "neues Beweismittel" im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO ist, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird, die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend, sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen, sein Gutachten sei widersprüchlich, der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen (vgl. BGH NStZ 93, 502; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris Rn. 22 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 359 Rn. 35;… Schmitt in: KK-StPO, 5. Aufl., § 359 Rn. 26), kann die Einordnung des Sachverständigen Dr. F. als neues Beweismittel nicht allein daraus abgeleitet werden, dass er - anders als der Erstgutachter - die Möglichkeit hatte, den Verurteilten zu explorieren oder während des zweiten Durchgangs der Hauptverhandlung weitergehend zu beobachten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris Rn. 25). - OLG Naumburg, 29.12.2025 - 1 Ws 406/25 Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn ihm diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2014, 1 Ws 32/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005, 1 Ws 29/05 jeweils m.w.N. zitiert nach juris).
- OLG Jena, 31.01.2017 - 1 Ws 147/16
Wiederaufnahme in Strafsachen: Wiederaufnahmeantrag neben dem noch nicht …
Rn. 22 Für Letzteres könnte - neben prozessökonomischen Erwägungen - nicht zuletzt sprechen, dass im Wiederaufnahmeverfahren nach gefestigter Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Anerkennung von Sachverständigengutachten als neue Beweismittel i. S. des § 359 Nr. 5 StPO bestehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, StraFo 2006, 114;… KK-Schmidt, a. a. O., § 359 Rdnr. 26).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Haftbefehl aufgrund des Tatverdachts des Einschleusens von Ausländern; Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr; Erfordernis von konkreten Anhaltspunkten bzw. Umständen für die Annahme einer Fluchtgefahr; Lebensmittelpunkt im Ausland für die Annahme von Fluchtgefahr
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 02.02.2005 - 4 Qs 5/05
- OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 224
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland …
Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Fluchtgefahr bestünde nur dann, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, anstatt sich ihm stellen bzw. zur Verfügung halten würde (OLG Karlsruhe, StV 2005, 33 ff. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95
Bestehen eines Haftgundes für einen polnischen Angeklagten mit Wohnsitz in Polen …
Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.). - OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 1 Ws 131/94
Ausländer; Rückkehr in Heimatland; Erreichbarkeit für Ermittlungsbehörden; …
Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.). - OLG Stuttgart, 09.01.1995 - 1 Ws 263/94
Ausländer; Flucht; Arbeitsverhältnis; Deutschland; Frankreich; Heimat; Kündigung; …
Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.). - LG Hamburg, 01.03.2002 - 620 Qs 19/02
Haftgrund der Flucht oder der Fluchtgefahr bei einem ausländischen Beschuldigten …
Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Der Beschuldigte lebt unter einer den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht bekannten Anschrift in Polen und ist damit weder flüchtig noch hält er sich verborgen (vgl. LG Hamburg, StV 2002, 205).
- LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch; …
Insbesondere trägt der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (hier: Rumänien) hat, die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6).Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8; a.A. Ullenboom, NJW 2018, 2671 f. [Erlass eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO]).
- LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20
Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus
Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (…vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11;… OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2;… KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18;… KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138;… krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8).
- LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
"Politisch motivierte Strafverfolgung"?: Warum die Bonner Justiz gegen einen …
Rn. 11 Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, gleichgültig ob er Deutscher oder Ausländer ist, begründet das allein noch keine Fluchtgefahr (KG Beschluss vom 24.01.2017, BeckRS 2017, 114079, Beschluss vom Oldenburg StV 2010, 29; Dresden StV 2005, 224; Köln StV 2005, 393; 2006, 25). Dies gilt auch dann nicht, wenn davon auszugehen ist, dass er ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (…KG aaO). - LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem polnischen …
Insbesondere der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (Polen) hat, trägt die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden StV 2005, 224, 225; Brandenburgisches Oberlandesgericht StV 1996, 381, 382). - VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09 Es ist nicht Gegenstand der Haftentscheidungen, ob bei einem Tatverdächtigen, der in der Tschechischen Republik über einen festen Wohnsitz verfügt, der Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen werden könnte (vgl. dazu auch OLG Dresden StV 2005, 224 [225]).
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