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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3412
OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14 (https://dejure.org/2015,3412)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.01.2015 - 1 Ws 379/14 (https://dejure.org/2015,3412)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 1 Ws 379/14 (https://dejure.org/2015,3412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 454 Abs. 3 S. 1; StPO § 462 Abs. 3 S. 1; StPO § 463 Abs. 3; StPO § 463 Abs. 6; StGB § 63; StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6
    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von der Frage des Vorliegens von Schuldfähigkeit bei den zu erwartenden künftigen Straftaten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Voraussetzungen für eine Fortdauer der Maßregel, Aussetzung der Maßregel zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von der Frage des Vorliegens von Schuldfähigkeit bei den zu erwartenden künftigen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Fortbestehen der Gefährlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von der Frage des Vorliegens von Schuldfähigkeit bei den zu erwartenden künftigen Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 190
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und dem Gewicht der im Fall der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen, wobei auch die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind, insbesondere der Zustand des Untergebrachten und die zu erwartenden Lebensumstände, zu berücksichtigen sind (BVerfG, Urteil v. 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, RN 41).

    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, Urteil v. 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, RN 43; BVerfG, Beschluss v. 19.11.2012, 2 BvR 193/12 RN 20 m.w.N., juris).

    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und dem Gewicht der im Fall der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen, wobei auch die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind, insbesondere der Zustand des Untergebrachten und die zu erwartenden Lebensumstände, zu berücksichtigen sind (BVerfG, Urteil v. 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, RN 41).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    In solchen Fällen ist - ohne dass es auf die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt - die Fortdauer der Unterbringung dann anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, der Untergebrachte werde infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Straftaten begehen (Anschluß an OLG Stuttgart, Beschluss v. 06.06.2007, 2 Ws 137/07).

    In solchen Fällen ist - ohne dass es auf die Erheblichkeit der Schuldfähigkeitsverminderung ankommt - die Fortdauer der Unterbringung anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, der Untergebrachte werde infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Straftaten begehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris).

    Rn. 21 Hier kann dahinstehen, ob die Persönlichkeitsstörung, was bei der schweren anderen seelischen Abartigkeit Voraussetzung für die Fortdauer der Maßregel wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014, 1 Ws 340/13, juris, RN 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, RN 10;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., 2014, § 67d RN 16), auch weiterhin als so schwer einzustufen ist, dass ihre Einordnung als schwere andere Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB gerechtfertigt wäre.

  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    Der mit der Dauer der Unterbringung gewichtiger werdende Freiheitsanspruch stößt jedoch dort an die Grenzen, wo es im Hinblick auf die Art der drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit unvertretbar erscheint, einen Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (BVerfG, Beschluss v. 21.01.2010 - 2 BvR 660/09, zitiert nach: juris, RN 22f.).

    Der mit der Dauer der Unterbringung gewichtiger werdende Freiheitsanspruch stößt jedoch dort an die Grenzen, wo es im Hinblick auf die Art der drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit unvertretbar erscheint, einen Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (BVerfG, Beschluss v. 21.01.2010 - 2 BvR 660/09, zitiert nach: juris, RN 22f.).

  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit); …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, Urteil v. 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, RN 43; BVerfG, Beschluss v. 19.11.2012, 2 BvR 193/12 RN 20 m.w.N., juris).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    Rn. 21 Hier kann dahinstehen, ob die Persönlichkeitsstörung, was bei der schweren anderen seelischen Abartigkeit Voraussetzung für die Fortdauer der Maßregel wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014, 1 Ws 340/13, juris, RN 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, RN 10;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., 2014, § 67d RN 16), auch weiterhin als so schwer einzustufen ist, dass ihre Einordnung als schwere andere Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB gerechtfertigt wäre.
  • KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14
    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit hinsichtlich des zukünftig straffreien Verhaltens einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab (vgl. KG, Beschluss v. 07.05.2001, 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01, juris, RN 3), wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen.
  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus; …

    Hierzu müsste mit Sicherheit festgestellt werden, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand und/oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015, 1 Ws 379/14, juris, Rn. 16;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 67d, Rn. 24).

    Rn. 43 Der weitere Vollzug einer Maßregel ist zur Bewährung auszusetzen, wenn von dem Untergebrachten außerhalb des Maßregelvollzuges keine störungsbedingten erheblichen rechtswidrigen Taten mehr zu erwarten sind (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 27. Juni 2012, 1 Ws 179/12, juris, Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2015, 1 Ws 379/14, juris, Rn. 30).

  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung …

    Eine Erledigung ist danach nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der Defektzustand, auf Grund dessen die Unterbringung angeordnet worden ist, oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten von Anfang an nicht bestanden haben oder weggefallen sind; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 4 Ws 227/20 v. 23.04.2020; 4 Ws 409/19 v. 02.07.2019; 1 Ws 63/19 v. 06.03.2019; 1 Ws 210/17 v. 15.05.2017, Bl. 240 ff. VH; Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Brandenburg, 1 Ws 141/18 v. 27.09.2018 - juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1496/15 v. 16.08.2017 - juris).

    Rn. 31 Es kann insofern dahinstehen, ob es im Rahmen der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung maßgeblich ist, dass der Anlassdefekt (ggf. unter veränderter Diagnose) weiterhin - auch hinsichtlich des Schweregrades - eine Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB darstellt (ohne dass es aber jedenfalls auf die voraussichtliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; KG Berlin, 2 Ws 377/11 v. 22.11.2011 - juris; OLG Stuttgart, 2 Ws 137/07 v. 06.06.2007 - juris;… BeckOK StGB/Ziegler, 50. Edition 01.05.2021, § 67d Rn. 15) oder ob es bei einer - wie hier - lediglich graduellen Besserung des dem Grunde nach fortbestehenden, die Maßregelanordnung rechtfertigenden Zustands keine Rolle spielt, ob dieser Zustand nach geänderter Wertung noch von einer Art und Dauer ist, dass er die Anordnung der Maßregel rechtfertigen kann bzw. gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris), es also ausreichend ist, dass die andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten auf demjenigen Defekt beruht, der nach den Urteilsfeststellungen die Einschränkung oder Aufhebung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat begründet hat (vgl. KG Berlin, 5 Ws 150/20 v. 06.10.2020 - juris).

  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist gem. Abs. 6 S. 1 Alt. 1 für erledigt zu erklären, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sei es dass die psychische Störung des Täters nicht mehr besteht oder dass zumindest dessen Gefährlichkeit entfallen ist (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 190 (191)).

    Liegt der Defektzustand noch vor, ist unerheblich, ob der Untergebrachte für die deswegen zu erwartenden künftigen Straftaten voraussichtlich als voll verantwortlich anzusehen sein wird; in solchen Fällen ist - ohne dass es auf die Erheblichkeit der Schuldfähigkeitsverminderung ankommt - die Fortdauer der Unterbringung anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, der Untergebrachte werde infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Straftaten begehen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 190 (191); 2016, 77; OLG Stuttgart Die Justiz 2007, 325), vgl. (…BeckOK StGB/Ziegler, 43. Ed. 1.8.2019, StGB § 67d Rn. 15).

  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei …

    Dies ist dann der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen Feststellung die Unterbringung erfolgt ist, oder die nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 20.04.2016 - 1 Ws 45/16 und zuletzt Beschluss vom 12.09.2018 - 1 Ws 82/18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 245 (Ls.); OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 Ws 379/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2015, 190 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.04.2016 - 4 Ws 69/16, 4 Ws 70/16, juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei …

    Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, mit der erhebliche Straftaten voraussichtlich begangen werden, geringer geworden wäre, was hier bereits nicht festgestellt werden kann, würde die Erledigung ausscheiden (…vgl. Rissing-van Saan in LK-StGB, aaO, § 67d Rn. 51; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2015, 190 ff.).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur …

    Rn. 20 b) Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen und die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 Ws 229/17 - KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - juris m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 Ws 379/14 - juris).Die Ärzte des KMV bescheinigen dem Beschwerdeführer in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2017 weiterhin eine multiple Störung der Sexualpräferenz nach ICD 10: F 65.6 mit fetischistischen, frotteuristischen und sadistischen Zügen sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung nach ICD 10: F 60.8 mit schizoiden, narzisstischen, paranoiden und dissozialen Zügen.
  • OLG Hamm, 06.06.2023 - 3 Ws 170/23

    Fortdauer der Unterbringung bei hoher Gefahr weiterer Straftaten wegen der …

    Rn. 5 Darüber hinaus ist es unerheblich, ob der Untergebrachte für die deswegen zu erwartenden künftigen Straftaten voraussichtlich teilweise oder voll verantwortlich wäre, wenn die psychische Erkrankung (Defektzustand) nach dem erreichten Stand der Behandlung noch immer vorliegt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 Ws 379/14 -, BeckRS 2015, 5027).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - StGB 20
    Dies ist dann der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen Feststellung die Unterbringung erfolgt ist, oder die nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 20.04.2016 - 1 Ws 45/16 und zuletzt Beschluss vom 12.09.2018 - 1 Ws 82/18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 245 (Ls.); OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 Ws 379/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2015, 190; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.04.2016 - 4 Ws 69/16, 4 Ws 70/16, juris Rn. 21).
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