Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Terminsgebühr, Bemessung, Rahmengebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 311 StPO; § 464b S. 3 StPO; § 104 Abs. 3 ZPO; § 14 Abs. 1 S. 1 RVG; VVRVG 4142
Kürzungen der Mittelgebühr des Pflichtverteidigers; Unbilligkeit bei Beanspruchung von mehr als 20% der angemessenen Gebühren - IWW
§ 14 RVG, Nrn. 4110, 4111 VV RVG
Gebührenrecht
- Burhoff online
Terminsgebühr, Strafkammer, Bemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kürzungen der Mittelgebühr des Pflichtverteidigers; Unbilligkeit bei Beanspruchung von mehr als 20% der angemessenen Gebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bemessung der Hauptverhandlungsterminsgebühr - Das Zeitmoment
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 14.12.2020 - 18 KLs 7/19
- OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14
Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21
Hauptverhandlungen vor der großen Strafkammer sollen dagegen selbst bei dreistündiger Dauer eher einen unterdurchschnittlichen und erst um die Dauer von fünf Stunden einen durchschnittlichen Umfang ausmachen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 24.01.2008 - 4 Ws 528/07, juris Rn. 36, 42; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, juris Rn. 32 ff.).Die zeitliche Inanspruchnahme des Verteidigers für die Dauer der Hauptverhandlung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit einer einzigen Zeugenaussage machen nur einen geringen Bruchteil eines durchschnittlichen Hauptverhandlungstermins vor einer großen Strafkammer aus, so dass die Herabsetzung der Mittelgebühr von 320 EUR um gut ein Viertel auf 230 EUR angemessen und ausreichend erscheint (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, juris Rn. 34, 39, 43).
- OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07
Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21
Hauptverhandlungen vor der großen Strafkammer sollen dagegen selbst bei dreistündiger Dauer eher einen unterdurchschnittlichen und erst um die Dauer von fünf Stunden einen durchschnittlichen Umfang ausmachen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2008 - 4 Ws 528/07, juris Rn. 36, 42; ferner OLG Hamm…, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, juris Rn. 32 ff.). - OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07
Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21
Nach ganz herrschender Auffassung liegt ein Fall der Unbilligkeit erst dann vor, wenn die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr die von dem Gericht für angemessen erachtete um mehr als 20 % überschreitet; eine Überschreitung um bis zu 20 % in der Regel ist zu tolerieren (statt vieler OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2007 - 1 Ws 191/07, juris Rn. 23).
- AG Reutlingen, 12.10.2026 - 5 Cs 230 Js 26878/25
Bei der Bemessung der Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG ist die Dauer der …
Eine Unterschreitung der Mittelgebühr kommt danach regelmäßig nur in Betracht, wenn der Termin für die jeweils betroffene Gerichtsinstanz außergewöhnlich kurz ist; die als maßgeblich angeführte Terminsdauer ist instanzbezogen zu bestimmen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2021 - 1 Ws 41/21).Als grobe Orientierung wird für das Amtsgericht eine Dauer von etwa 40 Minuten als untere Grenze für den Ansatz der Mittelgebühr genannt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2021 - 1 Ws 41/21, unter Berufung auf Mayer, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 14 Rn. 44).
Damit wird die von § 14 Abs. 1 RVG geforderte Gesamtschau aller Umstände durch ein Einzelkriterium ersetzt; eine Unterschreitung der Mittelgebühr käme nach der Rechtsprechung dem Grunde nach ohnehin nur bei außergewöhnlich kurzen Terminen in Betracht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2021 - 1 Ws 41/21).
- OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
Anlass zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens im Hinblick …
Rn. 5 a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).
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