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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.05.1991

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5220
OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 (https://dejure.org/1991,5220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 (https://dejure.org/1991,5220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. September 1991 - 1 Ws 424/91 (https://dejure.org/1991,5220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 96 Abs. 1 ; StPO § 36 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 194
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09

    Schutz von Sozialhilfebedürftigen gegenüber der Vollstreckung einer Geldbuße im …

    Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne liegt jedoch erst dann vor, wenn der Betroffene auch bei Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten - hierzu gehören namentlich auch der Verkauf von Gegenständen, die Einschränkung der Lebenshaltung sowie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeitstätigkeit - aus Mangel an Zahlungsmitteln schlechterdings nicht in der Lage ist, die Geldbuße zu bezahlen (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1992, 194 sowie Göhler/Seitz, 14. Aufl. 2006, § 96 OwiG Rdn. 13).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07

    Bußgeldverfahren: Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (…vgl. Mitsch in KK-OWiG, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdn. 12; OLG Koblenz NStZ 1992, 194 f.).
  • AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20

    Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten und erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen bzw. ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 - NStZ 1992, 194; LG Arnsberg, Beschl. 02.02.2006 - 2 Qs 19/06 - NZV 2006, 446; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 -, NZV 2007, 373).
  • LG Potsdam, 08.04.2013 - 24 Qs 35/13
    Er muss also ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, beispielsweise durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Einsatz seiner Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. LG Berlin, NZV 2007, 373; OLG Koblenz NStZ 1992, 194).
  • OLG Hamm, 11.11.1997 - 4 Ss OWi 1053/97

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Frist, ordnungsgemäße Ausführung der …

    Hieraus ist abzuleiten, daß der Vorsitzende auch anordnen muß, wie und an wen die Entscheidung zugestellt werden soll (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1992, 194 m.w.Nachw.) und daß eine unter Verstoß gegen seine Anordnung veranlaßte Zustellung unwirksam ist.
  • LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12

    Beschluss über Erzwingungshaft- Wirksamkeit der nicht vom Richter angeordneten …

    Nach überwiegender Meinung muss der Vorsitzende nicht nur anordnen, dass die Entscheidung zugestellt werden soll, sondern aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit auch an wen und in welcher Form die Zustellung zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ 1992, 194; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 332;… LR-Graalmann-Scheerer a.a.O. Rn. 12 und Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91   

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OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 478 LS
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 2 Ws 36/03

    Strafvollstreckung: Entscheidung über Aussetzung des Strafrestes bei …

    Auch für Halbstrafenentscheidungen nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gilt nach Auffassung des Senats uneingeschränkt der Grundsatz der Entscheidungskonzentration nach § 454 b Abs. 3 StPO (im Anschluss an OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95 / OLG Düsseldorf VRS 81, 293).
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer …

    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Frankfurt, 08.10.1996 - 3 Ws 826/96
    Diesem ist vielmehr der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf VRS 81, 293, 294; NStZ 1987, 524, 525;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 454 Rdn. 24).
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