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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 01.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.07.2005 - 1 Ws 435/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4081
OLG Koblenz, 11.07.2005 - 1 Ws 435/05 (https://dejure.org/2005,4081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.2005 - 1 Ws 435/05 (https://dejure.org/2005,4081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05 (https://dejure.org/2005,4081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigwerden für mehrere Auftraggeber beim Beistand für mehrere Zeugen; Gebührenanspruch eine Rechtsanwalts bei der Beiordnung als Zeugenbeistand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 21.05.2007 - 1 Ws 195/07

    Bestimmung der Vergütung für einen Zeugenbeistand; Erhöhung der Vergütung bei …

    Insofern ist die Sache zu behandeln wie im Falle des Vertretens von zwei Nebenklägern (vgl. OLG Koblenz vom 11.7.2005, 1 Ws 435/05), was ebenfalls nur eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV-RVG auslöst.
  • KG, 15.03.2006 - 5 Ws 506/05

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Kein Anfall der Verfahrensgebühr

    Ihm stünden - außer im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 -, www.burhoff.de) die Grundgebühr (VV 4100), die Verfahrensgebühr (VV 4112 bzw. 4118) und die Terminsgebühr (VV 4114 bzw. 4120) zu (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05 - KG - 3. Strafsenat - NStZ-RR 2005, 358 = RPfl 2005, 694 = StraFO 2005, 439; Burhoff RVG report 2004, 458).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 4 Ws 322/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung Tätigkeit, keine Einzeltätigkeit, mehrere Zeugen

    Rn. 7 Insgesamt sind mithin auf der Grundlage des § 7 RVG einheitliche Gebühren festzusetzen (ebenso OLG Koblenz JurBüro 2005, 589;… Hartmann a. a. O. 1008 VV Rdn. 15;… a. A. Gerold/Schmidt/Madert/v. Eicken/Müller-Rabe, 17. Aufl., 1008 VV Rdn. 151).
  • OLG Hamm, 28.05.2008 - 4 Ws 91/08

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Ihm stünden - außer im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 -, www.burhoff.de) - die Grundgebühr (VV 4100), die Verfahrensgebühr (VV 4112 bzw. 4118) und die Terminsgebühr (VV 4114 bzw. 4120) zu (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05 - KG - 3. Strafsenat - NStZ-RR 2005, 358; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 Ws 23/07; LG München, Beschluss vom.
  • LG Hamburg, 04.01.2010 - 619 KLs 4/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des anwaltlichen …

    Ein Rechtsanwalt, der in einer Hauptverhandlung mehreren Zeugen beisteht, wird für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG tätig und erhält deshalb die Gebühren - mit der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RGV - nur einmal (OLG Koblenz, 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05).
  • LG Oldenburg, 19.12.2025 - 6 KLs 27/24

    Mehrere Nebenkläger, dieselbe Angelegenheit, Gebührenerhöhung

    Ein Rechtsanwalt, der in einer Hauptverhandlung mehreren Nebenklägern beisteht, wird für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG tätig und erhält deshalb die Gebühren - mit der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG - nur einmal (vgl. OLG Koblenz, 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05).
  • OLG Rostock, 03.05.2006 - I Ws 36/06

    Zeugenbeistand; Abrechnung, Tätigkeiten; Einzeltätigkeit

    Ihm stünde - außer im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 -, zit. nach juris) - neben der Grundgebühr und der Terminsgebühr auch grundsätzlich die Verfahrensgebühr zu (vgl. OLG Koblenz, StraFO 2005, 526; KG [3. Strafsenat], NStZ-RR 2005, 358 m. Nachweisen aus der Kommentarliteratur).
  • LG Oldenburg, 19.12.2025 - 6 KLs 511 Js 36871/22

    Vertretung mehrerer Nebenkläger im Verfahren, dieselbe Angelegenheit mit Erhöhung …

    Ein Rechtsanwalt, der in einer Hauptverhandlung mehreren Nebenklägern beisteht, wird für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG tätig und erhält deshalb die Gebühren - mit der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG - nur einmal (vgl. OLG Koblenz, 11. Juli 2005 - 1 Ws 435/05).
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   OLG Jena, 01.12.2005 - 1 Ws 435/05   

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